Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 116 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn ein Drittel der Nacht vergangen ist, endet die bevorzugte Zeit [ikhtiyar], und die Zeit der Notwendigkeit [darurah] verbleibt bis zur zweiten Morgendämmerung – das ist die Weiße, die im Osten erscheint, sich ausbreitet und nach der es keine Dunkelheit mehr gibt) · ShamelaTranslate