mit der Ummu l-Kitāb (Fātiḥa) und einer Sure, und in den beiden anderen Gebetsabschnitten nur mit der Ummu l-Kitāb. Dies wurde von Ibn Masʿūd, Abū ad-Dardāʾ, Ǧābir, Abū Hurayra und ʿĀʾiša überliefert. [Dies ist auch die Ansicht von Mālik und den Anhängern der Lehrmeinung (Aṣḥāb ar-Raʾy), und es ist eine der beiden Aussagen von aš-Šāfiʿī; in der anderen sagte er: Man rezitiert in den beiden anderen Abschnitten eine Sure zusammen mit der Fātiḥa] (3); dies begründet sich durch das, was aṣ-Ṣunābiḥī (4) überlieferte: Ich betete hinter Abū Bakr aṣ-Ṣiddīq das Abendgebet, und ich kam ihm so nahe, dass meine Kleidung beinahe seine Kleidung berührte. Er rezitierte im letzten Gebetsabschnitt die Ummu l-Kitāb und diesen Vers: {Unser Herr, lass unsere Herzen nicht abweichen} (5). Unser Argument ist der Ḥadīṯ von Abū Qatāda (6), dass der Prophet (s.a.w.) im Mittagsgebet in den ersten beiden Abschnitten die Ummu l-Kitāb und zwei Suren rezitierte und in den beiden anderen Abschnitten die Ummu l-Kitāb, und er ließ uns manchmal den Vers hören (7). ʿUmar schrieb an Šurayḥ: Rezitiere in den ersten beiden Abschnitten die Ummu l-Kitāb und eine Sure, und in den beiden anderen Abschnitten die Ummu l-Kitāb (8). Was aṣ-Ṣiddīq (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) tat, damit beabsichtigte er lediglich ein Bittgebet (Duʿāʾ) und nicht die Rezitation. [Hätte er damit die Rezitation beabsichtigt, so wäre die Nachahmung des Propheten (s.a.w.) vorzuziehen gewesen, zumal die Aussage von ʿUmar und anderen Gefährten dagegen spricht] (9).
190 - Problem: Er sagte: (Und wer von den Männern ist und etwas trägt, das den Bereich zwischen seinem Nabel und seinen Knien bedeckt, dem genügt dies.)
Die Gesamtheit dessen ist, dass das Bedecken der ʿAwra vor Blicken mit etwas, das die Hautfarbe nicht durchscheinen lässt, verpflichtend ist und eine Voraussetzung für die Gültigkeit des Gebets darstellt (1). Dies ist auch die Ansicht von aš-Šāfiʿī und den Anhängern der Lehrmeinung. Einige Anhänger von Mālik sagten: Das Bedecken ist verpflichtend, aber keine Voraussetzung für die Gültigkeit des Gebets. Einige von ihnen sagten: Es ist eine Voraussetzung bei Bewusstsein, nicht aber bei Vergesslichkeit (2). [Sie argumentierten, dass es keine Voraussetzung sei, weil seine Verpflichtung nicht auf das Gebet beschränkt ist; daher sei es keine Voraussetzung, so wie die Vermeidung des Gebets in einem widerrechtlich angeeigneten Haus] (3). [Unser Argument ist das, was ʿĀʾiša überlieferte, dass der Prophet (s.a.w.) sagte] (4): "Allāh nimmt das Gebet einer Frau, die die Pubertät erreicht hat, nur mit einem Schleier (Ḫimār) an". Dies überlieferten Abū Dāwūd und at-Tirmiḏī (5), und er sagte, es sei ein Ḥasan-Ḥadīṯ. Salama ibn al-Akwaʿ sagte: Ich sagte: O Gesandter...
(3) In M: "Ismāʿīl ibn Saʿīd aš-Šālanǧī überlieferte es von ihnen mit seinem Isnād, mit Ausnahme des Ḥadīṯ von Ǧābir, welchen Aḥmad überlieferte. Dies ist die Ansicht von Mālik und Abū Ḥanīfa. Die Aussage von aš-Šāfiʿī ist uneinheitlich: Einmal sagte er dies, und einmal sagte er: Man rezitiert in jedem Gebetsabschnitt eine Sure zusammen mit der Fātiḥa; dies wird auch von Ibn ʿUmar überliefert". Der Ḥadīṯ von Ǧābir, so sagen wir: Es handelt sich um Ǧābir ibn Samura. Siehe: al-Fatḥ ar-Rabbānī 3/209, 210. (4) Abū ʿAbd Allāh ʿAbd ar-Raḥmān ibn ʿUsayla ibn ʿAsal aṣ-Ṣunābiḥī; er reiste zum Propheten (s.a.w.), fand ihn aber bereits fünf oder sechs Nächte nach dessen Tod vor. Er war vertrauenswürdig, überlieferte nur wenige Ḥadīṯe und starb zwischen dem siebzigsten und achtzigsten Jahr. Tahḏīb at-Tahḏīb 6/229, 230. (5) Sure Āl ʿImrān 8. (6) Seine Quellenangabe erfolgte bereits auf Seite 150. (7) Fehlt in M. (8) Im Original steht: "der Koran". (9) In M: "...um mit der Handlung des Propheten (s.a.w.) und dem Rest seiner Gefährten übereinzustimmen. Selbst wenn man annähme, dass er damit die Rezitation beabsichtigt hätte, ist dies kein Grund, den Ḥadīṯ des Propheten (s.a.w.) und sein Handeln zu unterlassen. Zudem haben wir bereits die Lehrmeinung von ʿUmar und anderen Gefährten erwähnt, die dieser entgegensteht".
بفاتحَةِ الكتابِ وسورةٍ، وفى الأُخْرَيَيْنِ بفاتحةِ الكتابِ. ورُوِىَ ذلكَ عن ابنِ مسعودٍ، وأبى الدَّرْدَاءِ، وجابرٍ، وأبى هُرَيْرةَ، وعائشة [وبه قال مالك، وأصْحابُ الرَّأْىِ، وهو أحد قَوْلَىِ الشَّافِعىّ، وقال في الآخَرِ: يقرَأُ بسورةٍ مع الفاتحةِ في الأُخْريَيْن] (٣)؛ لِما رَوَى الصُّنَابِحِىُّ (٤)، قال: صَلَّيْتُ خلفَ أبى بكرٍ الصِّدِّيقِ المغربَ، فدَنَوْتُ منهُ حتى إنَّ ثِيَابِى تكادُ تَمَسُّ ثيابَهُ، فقرأ في الرَّكْعةِ الأخِيرَةِ بِأُمِّ الكِتَابِ، وهذه الآيَةِ {رَبَّنَا لَا تُزِغْ قُلُوبَنَا} (٥). ولَنا: حديثُ أبى قَتادةَ (٦)، أنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- كانَ يقْرأُ في الظُّهْرِ في الرَّكْعتَيْنِ الأُولَيَيْنِ بأُمِّ الكتابِ وسُورتَيْنِ، وفى الرَّكْعتَيْنِ الأُخْرَيَيْنِ بِأمِّ الكتابِ، ويُسْمِعُنَا الآيَةَ أحْيَانًا (٧). وكتبَ عمرُ إلى شُرَيْح: أنِ اقْرَأْ في الرَّكْعَتَيْنِ الأُولَيَيْنِ بِأُمِّ الكِتَابِ وسورةً، وفى الأُخْرَيَيْنِ بِأُمِّ الكِتَابِ (٨). وما فَعَلَهُ الصِّدِّيقُ رَحِمَهُ اللهُ إنَّمَا قَصَدَ بِهِ الدُّعاءَ، لا القراءَةَ. [ولو قَصَد به القراءةَ لَكان الاقْتداءُ بالنَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- أَوْلَى، مع أن قَوْلَ عمرَ وغيرِه من الصَّحابةِ بخلافِه] (٩).
(٣) في م: "رواه إسماعيل بن سعيد الشالنجى عنهم بإسناده، إلا حديث جابر، فرواه أحمد، وهو قول مالك وأبى حنيفة، واختلف قول الشافعي، فمرة قال كذلك، ومرة قال: يقرأ بسورة مع الفاتحة في كل ركعة، وروى ذلك عن ابن عمر".وحديث جابر، نقول: هو جابر بن سمرة. انظر: الفتح الربانى ٣/ ٢٠٩، ٢١٠.(٤) أبو عبد اللَّه عبد الرحمن بن عُسَيْلة بن عسل الصُّنَابِحِىّ، رحل إلى النبي -صلى اللَّه عليه وسلم- فوجده قد مات قبله بخمس ليال أو ست، وكان ثقة، قليل الحديث، توفي ما بين السبعين والثمانين. تهذيب التهذيب ٦/ ٢٢٩، ٢٣٠.(٥) سورة آل عمران ٨.(٦) تقدم تخريجه في صفحة ١٥٠.(٧) سقط من: م.(٨) في الأصل: "القرآن".(٩) في م: "ليكون موافقا لفعل النبي -صلى اللَّه عليه وسلم- وبقية أصحابه، ولو قدر أنه قصد بذلك القراءة فليس بموجب ترك حديث النبي -صلى اللَّه عليه وسلم- وفعله، ثم قد ذكرنا مذهب عمر وغيره من الصحابة بخلاف هذا".