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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 285

Übersetzung · DE

Und weil er kein Austrittsort für Unreinheiten (Ḥadaṯ) ist, ist er keine ʿAwra, wie das Bein. Die Begründung für die erste Überlieferung ist das, was [al-Ḫallāl mit seiner Überlieferungskette und Imām Aḥmad in seinem "Musnad" von] (14) Ǧarhad überlieferten, dass der Gesandte Allāhs (s.a.w.) sah, dass er seinen Oberschenkel entblößt hatte, und sagte: "Bedecke deinen Oberschenkel, denn der Oberschenkel gehört zur ʿAwra" (15). [Al-Buḫārī sagte (16): Der Ḥadīṯ von Anas ist mit einer stärkeren Überlieferungskette versehen, und der Ḥadīṯ von Ǧarhad ist vorsichtiger] (17). Ad-Dāraquṭnī (18) überlieferte, dass der Gesandte Allāhs (s.a.w.) zu ʿAlī (r.a.) sagte: "Entblöße nicht deinen Oberschenkel und schaue nicht auf den Oberschenkel eines Lebenden oder Toten." [Dies ist in seiner Bedeutung eindeutig und daher vorrangig] (19). Abū Bakr überlieferte mit seiner Kette von Abū Ayyūb al-Anṣārī, dass er sagte: Der Gesandte Allāhs (s.a.w.) sagte: "Das unterhalb des Nabels und oberhalb der Knie (20) gehört zur ʿAwra (21)." Ad-Dāraquṭnī (22) überlieferte mit seiner Kette von ʿAmr ibn Šuʿayb, von seinem Vater, von seinem Großvater, dass er sagte: Der Gesandte Allāhs (s.a.w.) sagte: "Wenn einer von euch seinen Sklaven, seine Sklavin oder seinen Lohnarbeiter verheiratet, so soll er nicht auf etwas von dessen ʿAwra schauen, denn das, was unterhalb des Nabels [bis zum Knie ist, gehört zur ʿAwra] (23)." In einem Wortlaut heißt es: "Was zwischen seinem Nabel und seinem Knie liegt (24), gehört zu seiner ʿAwra." [Dies überlieferte Abū Bakr, und in einem anderen Wortlaut: "Wenn einer von euch seinen Diener, seinen Sklaven oder seinen Lohnarbeiter verheiratet, so soll er nicht auf das schauen, was unterhalb des Nabels und oberhalb des Knies ist." Dies überlieferte Abū Dāwūd. Dies sind authentische Texte (Nuṣūṣ), denen der Vorzug zu geben ist, und die vorherigen Überlieferungen werden so ausgelegt, dass alles außer den beiden Schamteilen eine ʿAwra ist, die nicht schwerwiegend (Muġallaẓa) ist, während die schwerwiegende ʿAwra die beiden Schamteile sind] (25). [Der Freie und der Sklave sind darin gleich, aufgrund der Allgemeingültigkeit der Nachrichten für beide] (26).

Abschnitt: Sein Nabel und seine Knie gehören nicht zu seiner ʿAwra. Aḥmad hat dies an mehreren Stellen festgelegt. Dies ist auch die Ansicht von Mālik und aš-Šāfiʿī. Abū Ḥanīfa sagte: Das Knie gehört zur ʿAwra, weil der Prophet (s.a.w.) sagte: "Das Knie gehört zur ʿAwra" (27). Unsere Begründung ist [das, was bereits vom Ḥadīṯ des] (28) Abū Ayyūb und ʿAmr ibn Šuʿayb angeführt wurde, und weil das Knie die Grenze [der ʿAwra ist, somit gehört es nicht dazu, wie der Nabel] (29). Ihr Ḥadīṯ wird von Abū al-Ǧanūb (30) überliefert, was die Gelehrten der Überlieferung (Ahl an-Naql) nicht als authentisch anerkennen. Abū Hurayra küsste zudem den Nabel von al-Ḥasan; wäre dieser eine ʿAwra, so hätten sie das nicht getan (31).

Abschnitt: Das Verpflichtende ist die Bedeckung mit etwas, das die Farbe der Haut verbirgt; ist es dünn und lässt die Hautfarbe durchscheinen, so ist es...

Anmerkungen

= Ṣaḥīḥ Muslim 4/1866; und Imām Aḥmad im Musnad 1/71, 6/155, 288. (14) Fehlt im Original. Es folgt dort: "Es überlieferte Imām Aḥmad in seinem Musnad" nach dem Ḥadīṯ von Ǧarhad. (15) Herausgegeben von Abū Dāwūd im Kapitel: "Über das Verbot des Entblößens", aus dem Buch über das Badehaus, Sunan Abī Dāwūd 2/363; at-Tirmiḏī im Kapitel: "Was darüber überliefert wurde, dass der Oberschenkel ʿAwra ist", aus den Kapiteln über das Bitten um Erlaubnis und den Anstand, ʿĀriḍat al-Aḥwaḏī 10/239; und Imām Aḥmad im Musnad 3/478, 479. Ebenso überlieferte es ad-Dāraquṭnī im Kapitel: "Über die Klarstellung der ʿAwra und dass der Oberschenkel dazu gehört", aus dem Buch über das Gebet, Sunan ad-Dāraquṭnī 1/224. (16) Im Kapitel: "Was über den Oberschenkel erwähnt wird", aus dem Buch über das Gebet, Ṣaḥīḥ al-Buḫārī 1/103. (17) Aus dem Original; die Stelle in M wurde bereits in Fußnote 12 genannt. (18) Im Original wird erwähnt, dass auch Abū Dāwūd ihn überlieferte. Dies ist dort der Fall, da Abū Dāwūd ihn im Kapitel: "Über das Verbot des Entblößens", aus dem Buch über das Badehaus, Sunan Abī Dāwūd 2/343, 364, überlieferte, ebenso ad-Dāraquṭnī im Kapitel: "Über die Klarstellung der ʿAwra und dass der Oberschenkel dazu gehört", aus dem Buch über das Gebet, Sunan ad-Dāraquṭnī 1/225. Er wurde ebenfalls von Ibn Māǧa im Kapitel: "Was über die Waschung des Toten überliefert wurde", aus dem Buch über die Begräbnisse, Sunan Ibn Māǧa 1/469, überliefert. (19) Fehlt im Original. (20) Im Original: "das Knie". (21) Eine ähnliche Überlieferung wurde von Imām Aḥmad von ʿAbd Allāh ibn ʿAmr im Musnad 2/187 überliefert. (22) Im Kapitel: "Über das Gebot, die Gebete zu lehren, das Schlagen deswegen und die Grenze der ʿAwra, deren Bedeckung verpflichtend ist", aus dem Buch über das Gebet, Sunan ad-Dāraquṭnī 1/230. Er wurde auch von Abū Dāwūd im Kapitel: "Wann ein Junge angewiesen werden soll zu beten", aus dem Buch über das Gebet, sowie im Kapitel über seine Aussage: {au-l-irba} (diejenigen ohne Begehren), aus dem Buch über die Kleidung, Sunan Abī Dāwūd 1/115, 2/384, überliefert.

Arabisch (Quelle)

ولأنَّه ليس بمَخْرَجٍ للْحَدَثِ، فلم يكنْ عَوْرةً، كالسَّاقِ. ووَجْهُ الرِّوايةِ الأُولَى، ما رَوَى [الخَلَّالُ بإسْنادِهِ، والإمامُ أحمدُ، في "مُسْنَدِهِ"، عن] (١٤) جَرْهَدٍ، أنَّ رسولَ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- رَآهُ قد كَشَفَ عن فَخذِهِ، فقالَ: "غَطِّ فَخِذَكَ؛ فَإِنَّ الفَخِذَ مِن العَوْرَةِ (١٥) ". [قال البُخارِىُّ (١٦): حديثُ أَنَسٍ أسْنَدُ، وحديثُ جَرْهَدٍ أحْوَطُ] (١٧). ورَوَى الدَّارَقُطْنِىُّ (١٨)، أنَّ رسولَ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- قالَ لِعَلِىٍّ رَضِىَ اللهُ عنهُ: "لَا تَكْشِفْ فَخِذَكَ، وَلَا تَنْظُرْ فَخِذَ حَىٍّ، وَلَا مَيِّتٍ". [وهذا صريحٌ في الدَّلَالَةِ، فكانَ أوْلَى] (١٩). ورَوَى أبو بكرٍ، بإسْنادِهِ، عن أبي أيُّوب الأنْصارِىِّ، قال: قال رسولُ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "أسْفَلُ السُّرَّةِ وفَوْقَ الرُّكْبَتَيْنِ (٢٠) مِنَ العَوْرَةِ (٢١) ". ورَوَى الدَّارَقُطْنِىُّ، (٢٢) بِإسْنادِهِ عن عمرِو بنِ شعيبٍ، عن أبيهِ،

Anmerkungen

= صحيح مسلم ٤/ ١٨٦٦. والإمام أحمد، في: المسند ١/ ٧١، ٦/ ١٥٥، ٢٨٨.(١٤) سقط من: الأصل. ويأتى فيه: "رواه الإمام أحمد في مسنده". بعد حديث جرهد.(١٥) أخرجه أبو داود، في: باب النهى عن التعرى، من كتاب الحمام. سنن أبي داود ٢/ ٣٦٣. والترمذي، في: باب ما جاء أن الفخذ عورة، من أبواب الاستئذان والآداب. عارضة الأحوذى ١٠/ ٢٣٩. والإمام أحمد، في: المسند ٣/ ٤٧٨، ٤٧٩، كما أخرجه الدارقطني، في: باب في بيان العورة والفخذ منها، من كتاب الصلاة. سنن الدارقطني ١/ ٢٢٤.(١٦) في: باب ما يذكر في الفخذ، من كتاب الصلاة. صحيح البخاري ١/ ١٠٣.(١٧) من: الأصل، وتقدم في الحاشية ١٢ موقعه في: م.(١٨) في الأصل أن أبا داود أيضًا رواه. وهو فيه، حيث أخرجه أبو داود، في: باب النهى عن التعرى، من كتاب الحمام. سنن أبي داود ٢/ ٣٤٣، ٣٦٤، والدارقطني، في: باب في بيان العورة، والفخذ منها، من كتاب الصلاة. سنن الدارقطني ١/ ٢٢٥. كما أخرجه ابن ماجه، في: باب ما جاء في غسل الميت، من كتاب الجنائز. سنن ابن ماجه ١/ ٤٦٩.(١٩) سقط من: الأصل.(٢٠) في الأصل: "الركبة".(٢١) روى نحوه الإمام أحمد، عن عبد اللَّه بن عمرو، في المسند ٢/ ١٨٧.(٢٢) في: باب الأمر بتعليم الصلوات والضرب عليها وحد العورة التي يجب سترها، من كتاب الصلاة. سنن الدارقطني ١/ ٢٣٠. كما أخرجه أبو داود، في: باب متى يؤمر الغلام بالصلاة، من كتاب الصلاة، وفى: باب في قوله: {غَيْرِ أُولِي الْإِرْبَةِ}، من كتاب اللباس. سنن أبي داود ١/ ١١٥، ٢/ ٣٨٤.

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