und weil er kein Ausgang für die rituelle Unreinheit ist, weshalb er kein Schambereich ist, wie der Unterschenkel. Und die Begründung der ersten Überlieferung ist das, was [al-Challāl mit seiner Überlieferungskette und Imam Aḥmad in seinem „Musnad“ überlieferten, von] (14) Dscharhad, dass der Gesandte Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – ihn sah, als er seinen Oberschenkel entblößt hatte, da sagte er: „Bedecke deinen Oberschenkel; denn der Oberschenkel gehört zum Schambereich (15).“ [al-Buchārī sagte (16): Der Hadith von Anas hat eine stärkere Überlieferungskette, und der Hadith von Dscharhad ist vorsichtiger] (17). Und al-Dāraquṭnī überlieferte (18), dass der Gesandte Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – zu ʿAlī – Möge Gott mit ihm zufrieden sein – sagte: „Entblöße deinen Oberschenkel nicht, und blicke nicht auf den Oberschenkel eines Lebenden, noch eines Toten.“ [Und dies ist explizit in der Bedeutung, weshalb es vorrangiger war] (19). Und Abū Bakr überlieferte mit seiner Überlieferungskette von Abū Ayyūb al-Anṣārī, der sagte: Der Gesandte Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – sagte: „Unterhalb des Bauchnabels und oberhalb der Knie (20) gehört zum Schambereich (21).“ Und al-Dāraquṭnī überlieferte (22) mit seiner Überlieferungskette von ʿAmr b. Schuʿaib, von seinem Vater,
= Ṣaḥīḥ Muslim 4/1866; und Imām Aḥmad im Musnad 1/71, 6/155, 288. (14) Fehlt im Original. Es folgt dort: "Es überlieferte Imām Aḥmad in seinem Musnad" nach dem Ḥadīṯ von Ǧarhad. (15) Herausgegeben von Abū Dāwūd im Kapitel: "Über das Verbot des Entblößens", aus dem Buch über das Badehaus, Sunan Abī Dāwūd 2/363; at-Tirmiḏī im Kapitel: "Was darüber überliefert wurde, dass der Oberschenkel ʿAwra ist", aus den Kapiteln über das Bitten um Erlaubnis und den Anstand, ʿĀriḍat al-Aḥwaḏī 10/239; und Imām Aḥmad im Musnad 3/478, 479. Ebenso überlieferte es ad-Dāraquṭnī im Kapitel: "Über die Klarstellung der ʿAwra und dass der Oberschenkel dazu gehört", aus dem Buch über das Gebet, Sunan ad-Dāraquṭnī 1/224. (16) Im Kapitel: "Was über den Oberschenkel erwähnt wird", aus dem Buch über das Gebet, Ṣaḥīḥ al-Buḫārī 1/103. (17) Aus dem Original; die Stelle in M wurde bereits in Fußnote 12 genannt. (18) Im Original wird erwähnt, dass auch Abū Dāwūd ihn überlieferte. Dies ist dort der Fall, da Abū Dāwūd ihn im Kapitel: "Über das Verbot des Entblößens", aus dem Buch über das Badehaus, Sunan Abī Dāwūd 2/343, 364, überlieferte, ebenso ad-Dāraquṭnī im Kapitel: "Über die Klarstellung der ʿAwra und dass der Oberschenkel dazu gehört", aus dem Buch über das Gebet, Sunan ad-Dāraquṭnī 1/225. Er wurde ebenfalls von Ibn Māǧa im Kapitel: "Was über die Waschung des Toten überliefert wurde", aus dem Buch über die Begräbnisse, Sunan Ibn Māǧa 1/469, überliefert. (19) Fehlt im Original. (20) Im Original: "das Knie". (21) Eine ähnliche Überlieferung wurde von Imām Aḥmad von ʿAbd Allāh ibn ʿAmr im Musnad 2/187 überliefert. (22) Im Kapitel: "Über das Gebot, die Gebete zu lehren, das Schlagen deswegen und die Grenze der ʿAwra, deren Bedeckung verpflichtend ist", aus dem Buch über das Gebet, Sunan ad-Dāraquṭnī 1/230. Er wurde auch von Abū Dāwūd im Kapitel: "Wann ein Junge angewiesen werden soll zu beten", aus dem Buch über das Gebet, sowie im Kapitel über seine Aussage: {au-l-irba} (diejenigen ohne Begehren), aus dem Buch über die Kleidung, Sunan Abī Dāwūd 1/115, 2/384, überliefert.