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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 286Abschnitt

Übersetzung · DE

von seinem Großvater, dass er sagte: Der Gesandte Allāhs (s.a.w.) sagte: "Wenn einer von euch seinen Sklaven, seine Sklavin oder seinen Lohnarbeiter verheiratet, so soll er nicht auf etwas von dessen ʿAwra schauen, denn das, was unterhalb des Nabels [bis zum Knie ist, gehört zur ʿAwra] (23)." In einem Wortlaut heißt es: "Was zwischen seinem Nabel und seinem Knie liegt (24), gehört zu seiner ʿAwra." [Dies überlieferte Abū Bakr, und in einem anderen Wortlaut: "Wenn einer von euch seinen Diener, seinen Sklaven oder seinen Lohnarbeiter verheiratet, so soll er nicht auf das schauen, was unterhalb des Nabels und oberhalb des Knies ist." Dies überlieferte Abū Dāwūd. Dies sind authentische Texte (Nuṣūṣ), denen der Vorzug zu geben ist, und die vorherigen Überlieferungen werden so ausgelegt, dass alles außer den beiden Schamteilen eine ʿAwra ist, die nicht schwerwiegend (Muġallaẓa) ist, während die schwerwiegende ʿAwra die beiden Schamteile sind] (25). [Der Freie und der Sklave sind darin gleich, aufgrund der Allgemeingültigkeit der Nachrichten für beide] (26).

Abschnitt: Sein Nabel und seine Knie gehören nicht zu seiner ʿAwra. Aḥmad hat dies an mehreren Stellen festgelegt. Dies ist auch die Ansicht von Mālik und aš-Šāfiʿī. Abū Ḥanīfa sagte: Das Knie gehört zur ʿAwra, weil der Prophet (s.a.w.) sagte: "Das Knie gehört zur ʿAwra" (27). Unsere Begründung ist [das, was bereits vom Ḥadīṯ des] (28) Abū Ayyūb und ʿAmr ibn Šuʿayb angeführt wurde, und weil das Knie die Grenze [der ʿAwra ist, somit gehört es nicht dazu, wie der Nabel] (29). Ihr Ḥadīṯ wird von Abū al-Ǧanūb (30) überliefert, was die Gelehrten der Überlieferung (Ahl an-Naql) nicht als authentisch anerkennen. Abū Hurayra küsste zudem den Nabel von al-Ḥasan; wäre dieser eine ʿAwra, so hätten sie das nicht getan (31).

Abschnitt: Das Verpflichtende ist die Bedeckung mit etwas, das die Farbe der Haut verbirgt; ist es dünn und lässt die Hautfarbe durchscheinen,

Anmerkungen

(23) Im Original: "bis zu seinem Knie ist ʿAwra". (24) Im Original: "und seinen beiden Knien". (25) Fehlt in M. (26) In M: "Dies ist ein klarer Text (Naṣṣ), und der Freie und der Sklave sind darin gleich, da der Text beide gleichermaßen umfasst". (27) Herausgegeben von ad-Dāraquṭnī im Kapitel: "Über das Gebot, die Gebete zu lehren, das Schlagen deswegen und die Grenze der ʿAwra, deren Bedeckung verpflichtend ist", aus dem Buch über das Gebet, Sunan ad-Dāraquṭnī 1/231. (28) Im Original: "was wir von der Nachricht überliefert haben". (29) In M: "Grenze, somit gehört sie nicht zur ʿAwra, wie der Nabel". (30) Dies ist ʿUqba ibn ʿAlqama al-Yaškurī al-Kūfī; er überlieferte von ʿAlī (r.a.) und nahm mit ihm an der Schlacht von Ǧamal teil. Er ist im Ḥadīṯ schwach (ḍaʿīf), und seine Schwäche ist offensichtlich. Tahḏīb at-Tahḏīb 7/247. (31) Fehlt im Original.

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