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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 287Abschnitt

Übersetzung · DE

hinter ihm durchschimmert, sodass dessen Weiße oder Röte erkennbar ist, so ist das Gebet darin nicht gültig, weil die Bedeckung dadurch nicht erreicht wird. Wenn er jedoch die Farbe der Haut verbirgt, aber die Körperform beschreibt, so ist das Gebet gültig, da (32) dies etwas ist, vor dem man sich nicht schützen kann, auch wenn der Bedeckungsstoff dick ist.

Abschnitt: Wenn ein kleiner Teil der ʿAwra entblößt wird, wird sein Gebet nicht ungültig. Aḥmad hat dies so festgelegt. Dies ist auch die Ansicht von Abū Ḥanīfa. Aš-Šāfiʿī sagte: Es wird ungültig, denn es ist eine Regel, die sich auf die ʿAwra bezieht; daher ist ihr Weniges genauso wie ihr Vieles zu behandeln, wie beim Betrachten (33). Unsere Begründung ist das, was [Abū Dāwūd mit seinem Isnad von Ayyūb von ʿAmr ibn Salama] (34) al-Ǧarmī (35) überlieferte: Er sagte: Mein Vater brach als Abgesandter zum Gesandten Allāhs (s.a.w.) mit einer Gruppe seines Volkes auf, und er lehrte sie das Gebet und sagte: "Es soll euch derjenige leiten, der am meisten aus dem Koran liest (Aqrā'ukum)." Ich war von ihnen derjenige, der am meisten las, also stellten sie mich nach vorne, und ich leitete sie im Gebet, während ich ein kleines, gelbes ʿAbā'a (Überwurf) trug. Wenn ich mich niederwarf (Saǧda), entblößte es sich von mir, und eine der Frauen sagte: "Verdeckt die ʿAwra eures Vorbeters vor uns." Da kauften sie mir ein ʿUmānī-Gewand (Qamīṣ). Über nichts habe ich mich nach dem Islam so sehr gefreut wie darüber. [Dies überlieferte Abū Dāwūd, und an-Nasā'ī ebenfalls, von ʿĀṣim al-Aḥwal von ʿAmr ibn Salama, er sagte] (36): Ich leitete sie im Gebet in einem zusammengesetzten ʿAbā'a (37), das einen Riss hatte, und wenn ich mich darin niederwarf, kam mein Gesäß (38) zum Vorschein. Dies verbreitete sich und wurde nicht missbilligt, und es...

Anmerkungen

(32) Nach diesem Wort folgt im Original ein Zusatz: "Der Nabel ist bedeckt". (33) In M: "wie ein Blick". (34) Fehlt im Original. Herausgegeben von Abū Dāwūd von Ayyūb im Kapitel: "Wer ein größeres Anrecht auf die Imamatschaft hat", aus dem Buch über das Gebet, Sunan Abū Dāwūd 1/138. Ebenso herausgegeben von an-Nasā'ī, von ihm, im Kapitel: "Das Ausreichen der Adhān-Rufe eines anderen für jemanden auf Reisen", aus dem Buch über den Adhān, und im Kapitel: "Das Imamat eines Jungen, bevor er die Pubertät erreicht", aus dem Buch über das Imamat. Al-Muǧtabā 2/9, 62, 63. (35) Fehlt in M. (36) Im Original: "In einem Wortlaut". Herausgegeben von Abū Dāwūd, von ʿĀṣim, an der oben genannten Stelle. Ebenso herausgegeben von ihm, an-Nasā'ī, im Kapitel: "Das Gebet im Izār", aus dem Buch über die Qibla. Al-Muǧtabā 2/55. (37) In M: "verbunden" (Mawṣūla). (38) Im Original ein Zusatz: "Überliefert von Abū Dāwūd und an-Nasā'ī".

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