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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 291Abschnitt

Übersetzung · DE

und dergleichen, so ist der offenkundige Standpunkt von al-Khiraqī, dass es ihm nicht genügt; dies aufgrund seiner Aussage: „etwas von Kleidung“, und dies wird nicht als Kleidung bezeichnet. Dies ist auch die Ansicht des Qādī. Einige unserer Gefährten sagten: Es genügt ihm, denn dies ist „etwas“ [und der Hadith würde somit dies einschließen] (13). Es wurde von Jābir überliefert, dass er in einem einzigen Kleidungsstück betete, in das er sich eingewickelt hatte, als ob ich ihn ansehe, als ob auf seiner Schulter der Schwanz einer Maus wäre (14). [Und von Ibrāhīm] (15) wird überliefert, dass er sagte: „Wenn einer der Gefährten des Gesandten Gottes (s.a.w.) kein Kleidungsstück fand, warf er ein Halfter (ʿiqāl) auf seine Schulter und betete.“ Das Korrekte ist jedoch, dass es ihm nicht genügt, denn der Prophet (s.a.w.) sagte: „Wenn einer von euch in einem einzigen Kleidungsstück betet, so soll er dessen beide Enden über seinen Schultern überkreuzen (16).“ Dies gehört zu den authentischen (Ṣaḥīḥ) Überlieferungen und wurde von Abū Dāwūd überliefert (17). Und weil der Befehl, es auf die Schultern zu legen, der Bedeckung dient, und dies durch das Legen eines Fadens [oder eines Seils] (18) nicht erreicht wird, und es weder als Bedeckung [noch als Kleidung] (18) bezeichnet wird. Was von Jābir überliefert wurde, ist nicht authentisch, und was von den Gefährten überliefert wurde, sofern es von ihnen authentisch ist (19), so ist dies auf das Fehlen von anderem zurückzuführen; [aufgrund seiner Aussage: „Wenn er kein Kleidungsstück findet.“ Darin liegt ein Beweis dafür, dass dies bei Vorhandensein eines Kleidungsstücks nicht genügt] (20).

Abschnitt: Al-Khiraqī unterschied nicht zwischen Pflichtgebet (Farḍ) und freiwilligem Gebet (Nafl); [denn der Bericht ist für beide allgemein gültig] (21), und weil das, was

Anmerkungen

(13) Im Original: „und er würde es einschließen. Einige von ihnen sagten“. (14) Herausgegeben von Muslim, im: „Kapitel über das Gebet in einem einzigen Kleidungsstück und die Art und Weise, es zu tragen“, aus dem „Buch über das Gebet“. Ṣaḥīḥ Muslim 1/369. Und von Imām Aḥmad im: Musnad 3/294, 300, 357, 386. Darin kommt jedoch nicht vor: „als ob ich ihn ansehe, als ob auf seiner Schulter der Schwanz einer Maus wäre“. (15) In M: „Von ihm“. Und mit Ibrāhīm ist al-Nakhaʿī gemeint. (16) In M: „seiner Schulter“. (17) Herausgegeben von al-Bukhārī im: „Kapitel über das Gebet in einem einzigen Kleidungsstück, in das man sich einwickelt“, und „Kapitel: Wenn er in einem einzigen Kleidungsstück betet, so soll er es über seine Schultern legen“, aus dem „Buch über das Gebet“. Ṣaḥīḥ al-Bukhārī 1/100, 101. Und von Muslim im: „Kapitel über das Gebet in einem einzigen Kleidungsstück und die Art und Weise, es zu tragen“, aus dem „Buch über das Gebet“. Ṣaḥīḥ Muslim 1/368, 369. Und von Abū Dāwūd im: „Kapitel über die Zusammenstellung der Kleidungsstücke, in denen gebetet wird“, aus dem „Buch über das Gebet“. Sunan Abī Dāwūd 1/146. Ebenso herausgegeben von Imām Aḥmad im: Musnad 2/255, 266, 319, 427, 520. (18) Fehlt in M. (19) Fehlt im Original. (20) In M: „Und Gott weiß es am besten“. (21) In M: „denn der Hadith ist allgemein gültig für beide“.

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