was für die Pflichtleistung (Farḍ) als Bedingung gilt, gilt auch für das freiwillige Gebet (Nafl), wie etwa die rituelle Reinheit. Der überlieferte Wortlaut von Aḥmad (22) in der Erzählung von Ḥanbal besagt jedoch, dass es (23) im freiwilligen Gebet genügt, wenn man sich lediglich ein Gewand um die Hüften bindet, ohne dass sich etwas davon auf den Schultern befindet; denn das freiwillige Gebet (Nafl) (24) basiert auf Erleichterung. Deswegen wird [darin das Unterlassen des Stehens und der Ausrichtung zur Qibla während des Gehens toleriert, so wurde auch demjenigen, der das Stehen unterlässt,] (25) dies in diesem Ausmaß nachgesehen. Abū Bakr leitete dies aus der Aussage des Propheten (s.a.w.) ab: „Wenn das Kleidungsstück eng ist, so befestige es an deiner Hüfte (26).“ Er sagte: Dies bezieht sich auf das freiwillige Gebet, während der Ḥadīth von Abū Huraira sich auf das Pflichtgebet bezieht.
192 – Rechtsfall (Mas'ala); er sagte: (Und wer ein einziges Kleidungsstück trägt, von dem ein Teil auf seiner Schulter liegt, für den ist dies ausreichend.)
[Zusammenfassend] (1) ist festzuhalten, dass die Erörterung zur Kleidung in vier Abschnitte unterteilt ist: Der erste Abschnitt behandelt das, was [im Gebet] (2) ausreicht. Der zweite die Vorzüglichkeit, der dritte das, was verpönt (Makrūh) ist, und der vierte das, was verboten (Ḥarām) ist.
Was den ersten Abschnitt betrifft, [so genügt ihm davon das, was seine Blöße (ʿAwra) bedeckt, sofern sich etwas von der Kleidung auf seiner Schulter befindet, egal ob dies von dem Gewand stammt, mit dem er seine Blöße bedeckt hat, oder von einem anderen; aufgrund dessen, was wir bereits erwähnten, und] (3) aufgrund dessen, was überliefert wurde.
(22) In M eine Ergänzung: „dass es ihm im freiwilligen Gebet genügt, denn er sagte“. (23) Fehlt in M. (24) Fehlt im Original. (25) In M: „darin“. (26) Herausgegeben von al-Bukhārī im: „Kapitel: Wenn das Kleidungsstück eng ist“, aus dem „Buch über das Gebet“. Ṣaḥīḥ al-Bukhārī 1/101. Und von Muslim im: „Kapitel über den langen Ḥadīth von Jābir und die Geschichte von Abū al-Yusr“, aus dem „Buch über die Entsagung (Zuhd)“. Ṣaḥīḥ Muslim 4/2307, 2308. Und von Abū Dāwūd im: „Kapitel: Wenn das Kleidungsstück eng ist, so binde es um die Hüfte“, aus dem „Buch über das Gebet“. Sunan Abī Dāwūd 1/148. Und von Imām Aḥmad im: Musnad 3/335. Al-Ḥaqw bezeichnet die Stelle, an der das Untergewand (Izār) befestigt wird, also die Taille. (1) Fehlt im Original. (2) Fehlt in M. (3) In M: „Denn ein einziges Kleidungsstück genügt ihm, mit dem er seine Blöße bedeckt, und ein Teil davon oder etwas anderes liegt auf seiner Schulter“.
اشْتُرِطَ للفرْضِ اشْتُرِطَ لِلنَّفْلِ، كالطَّهارَةِ. ونَصُّ أحمدَ (٢٢)، في رِوَايَةِ حَنْبَلٍ: أنَّه (٢٣) يُجْزِئُهُ أنْ يَأْتَزِرَ بالثَّوْبِ الواحدِ، ليس على عاتِقِهِ منهُ شيءٌ، في التَّطَوُّعِ؛ لأنَّ النافِلةَ (٢٤) مَبْنَاهَا على التَّخْفِيفِ. ولذلِكَ يُسَامَحُ [فيه بتَرْكِ القِيامِ، والاسْتقبال قى حال سَيْرِه، فسُومِح مَن يَتركُ القيامَ] (٢٥) بهذا المِقْدَارِ. واسْتَدَلَّ أبو بَكرٍ على ذلِكَ بِقَوْلِ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "إذَا كَانَ الثَّوْبُ ضَيِّقًا فاشْدُدْهُ عَلَى حَقْوِكَ (٢٦) ". قال: هذا في التَّطَوُّعِ، وحديثُ أبي هُرَيْرةَ في الفَرْضِ.
١٩٢ - مسألة؛ قال: (ومَنْ كَانَ عَلَيْهِ ثَوْبٌ وَاحِدٌ بَعْضُهُ عَلَى عَاتِقِهِ أَجْزَأَهُ ذَلِكَ)
[وجُمْلَةُ ذلك] (١) أَنَّ الكلامَ في اللباسِ في أربعةِ فُصُولٍ؛ الفصلُ الأولُ، فيما يُجْزِىءُ [في الصَّلاةِ] (٢). والثانِي، في الفَضِيلَةِ. والثالثُ، فيما يُكْرَهُ. والرابعُ، فيما يَحْرُمُ.
أمَّا الأولُ [فإنَّه يُجْزِئُه منه ما ستر عَوْرَتَه، إذا كان على عاتِقِهِ شيءٌ مِن اللِّباسِ، سواءٌ كان من الثَّوْبِ الذي ستر به عَوْرتَه، أو مِن غيرِه؛ لما ذكرْنا، و] (٣) لِما رَوَى
(٢٢) في م زيادة: "أنه يجزئه في التطوع فإنه قال".(٢٣) سقط من: م.(٢٤) سقط من: الأصل.(٢٥) في م: "فيها".(٢٦) أخرجه البخاري، في: باب إذا كان الثوب ضيقا، من كتاب الصلاة. صحيح البخاري ١/ ١٠١. ومسلم، في: باب حديث جابر الطويل وقصة أبي اليسر، من كتاب الزهد. صحيح مسلم ٤/ ٢٣٠٧، ٢٣٠٨. وأبو داود، في: باب إذا كان الثوب ضيقا يتزر به، من كتاب الصلاة. سنن أبي داود ١/ ١٤٨. والإمام أحمد، في: المسند ٣/ ٣٣٥.والحقو: موضع شد الإِزار، وهو الخاصرة.(١) سقط من: الأصل.(٢) سقط من: م.(٣) في م: "فإنه يجزىء ثوب واحد يستر به عورته، وبعضه أو غيره على عاتقه".