einem Gürtel" - und von Yazīd ibn al-Aṣamm (70) Gleiches.
Was nun das Gebet in einem roten Gewand betrifft: Unsere Gefährten sagten, dass das Tragen für Männer sowie das Gebet darin verpönt ist. ʿUmar kaufte einst ein Gewand, sah darin einen roten Faden und gab es zurück. Es wurde von Abū Dschuḥayfa überliefert, er sagte: Der Prophet - Allahs Segen und Friede auf ihm - kam in einem roten Hulla-Gewand heraus, dann wurde ihm eine Lanze (ʿAnaza) (71) aufgestellt, er trat vor und betete das Mittagsgebet. Al-Barāʾ sagte: Ich habe niemanden mit wallendem Haar in einem roten Hulla-Gewand gesehen, der schöner gewesen wäre als der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Friede auf ihm - (dies wurde in beiden Sammlungen übereinstimmend überliefert) (72). Abū Dāwūd (73) überlieferte von Hilāl ibn ʿĀmir, er sagte: Ich sah den Gesandten Allahs - Allahs Segen und Friede auf ihm - auf einem Maultier predigen, er trug einen roten Überwurf (Burd) und ʿAlī war vor ihm und übermittelte seine Worte (74). Der Grund für die Verpönung ist das, was Abū Dāwūd (75) mit seiner Überlieferungskette von ʿAbd Allāh ibn ʿAmr überlieferte: Ein Mann trat zum Propheten - Allahs Segen und Friede auf ihm - ein, er trug zwei rote Überwürfe, grüßte, doch der Prophet - Allahs Segen und Friede auf ihm - erwiderte den Gruß nicht. Und mit seiner Überlieferungskette (76) von Rāfiʿ ibn Chadīdsch sagte er: Wir zogen mit dem Gesandten Allahs - Allahs Segen und Friede auf ihm - auf eine Reise, da sah der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Friede auf ihm - an unseren Reittieren Decken, die Fäden aus gefärbter Wolle (ʿIhn) (77) enthielten.
(70) Yazīd ibn al-Aṣamm al-ʿĀmirī, der Sohn der Tante von ʿAbd Allāh ibn ʿAbbās. Er ließ sich in al-Raqqa nieder und starb im Jahr 103 n. H. Al-ʿIbar 1/126. (71) Al-ʿAnaza: Ein Stab, der kürzer als eine Lanze ist und an seinem unteren Ende eine Spitze hat. (72) Der erste Teil wurde von al-Buchārī in: Kapitel über das Gebet im roten Gewand, aus dem Buch des Gebets, und in: Kapitel über die Beschreibung des Propheten - Allahs Segen und Friede auf ihm - aus dem Buch der Vorzüge, ausgeleitet. Ṣaḥīḥ al-Buchārī 1/105, 4/231. Muslim in: Kapitel über die Sutra des Betenden, aus dem Buch des Gebets. Ṣaḥīḥ Muslim 1/360. Al-Nasāʾī in: Kapitel über das Gebet in roten Gewändern, aus dem Buch der Qibla. Al-Mudschtabā 2/57. Imam Aḥmad in: Musnad 4/308, 309. Der zweite Teil ging bereits im ersten Teil auf Seite 120 voraus. (73) In: Kapitel über die Erlaubnis für die rote Farbe, aus dem Buch der Kleidung. Sunan Abū Dāwūd 2/375, 376. Ebenso ausgeleitet von Imam Aḥmad in: Musnad 3/477. (74) Das heißt, er gibt die Rede an die Menschen weiter, da diese versammelt sind und es gedrängt zugeht. (75) In: Kapitel über die rote Farbe, aus dem Buch der Kleidung. Sunan Abū Dāwūd 2/375. Ebenso ausgeleitet von al-Tirmidhī in: Kapitel über das, was über die Verpönung des Tragens von mit Färberdistel gefärbten Stoffen (Muʿaṣfar) und Qassī-Stoffen für Männer berichtet wurde, aus den Kapiteln der Adab. ʿĀriḍat al-Aḥwadhī 10/250, 251. (76) Ausgeleitet im vorangegangenen Kapitel. Ebenso ausgeleitet von Imam Aḥmad in: Musnad 3/463. (77) Al-ʿIhn: Wolle im Allgemeinen, oder (speziell) gefärbte Wolle.