Und dies ist die Lehrmeinung von al-Shāfiʿī. Ibn ʿAqīl sagte: Das Wahrscheinlichere ist das Verbot, denn die Hälfte ist ein bedeutender Anteil. [Was nun die mit Seide (Ibrīsam) ausgestopften Mäntel (Jibāb) betrifft, so sagte der Qāḍī: Es ist nicht verboten. Dies ist die Lehrmeinung von al-Shāfiʿī, da kein Hochmut darin liegt. Es ist jedoch möglich, dass es verboten ist, aufgrund der Allgemeingültigkeit der Nachricht. Ebenso verhält es sich mit den mit Seide ausgestopften Matratzen und Kissen] (120).
Abschnitt: Was nun Kleidung angeht, auf der sich Abbildungen (121) von Lebewesen befinden, so sagte Ibn ʿAqīl: Das Tragen ist verpönt (makrūh), aber nicht verboten. Abū al-Khaṭṭāb sagte: Es ist verboten, denn Abū Ṭalḥa sagte: Ich hörte den Gesandten Allahs - Allahs Segen und Friede auf ihm - sagen: "Die Engel betreten kein Haus, in dem sich ein Hund oder ein Bild befindet." Konsensuell überliefert (122). [Das Argument derjenigen, die es nicht als verboten ansehen, ist, dass Zayd b. Khālid es von Abū Ṭalḥa vom Propheten - Allahs Segen und Friede auf ihm - überlieferte und am Ende sagte] (123): "...außer wenn es ein eingewebtes Muster in einem Kleidungsstück ist." Konsensuell überliefert. [Denn es ist erlaubt, wenn es als Bodenbelag verwendet wird oder man sich darauf stützt, daher ist es auch als Kleidung erlaubt] (124).
(120) Im Original steht: "Abschnitt: Und wenn er die Mäntel und Kissen mit Seide (Ibrīsam) ausstopft. Der Qāḍī sagte: Es ist nicht verboten. Dies ist die Lehrmeinung von al-Shāfiʿī: weil darüber kein Streit besteht. Es ist möglich, dass es verboten ist; aufgrund der Allgemeingültigkeit der Nachricht, denn es liegt darin Verschwendung und Geldverschwendung, daher ähnelt es dem Offensichtlichen, so als ob man das Futter des Mantels aus Seide machen würde." (121) Im Original: "Ṣuwar" (Bilder). (122) Überliefert von al-Bukhārī, in: Kapitel über "Wenn einer von euch 'Amīn' sagt..." usw., und Kapitel über "Wenn die Fliege in den Trank eines von euch fällt..." usw., aus dem Buch über den Beginn der Schöpfung; und in: Kapitel über "Es erzählte mir Khalīfa, es erzählte uns Muḥammad b. ʿAbd Allāh al-Anṣārī", aus dem Buch der Feldzüge; und in: Kapitel über die Abbildungen (al-Taṣāwīr), und Kapitel über denjenigen, der es ablehnt, auf einem Bild zu sitzen, aus dem Buch der Kleidung. Ṣaḥīḥ al-Bukhārī 4/138, 158, 5/103, 7/214, 215, 216. Und Muslim, in: Kapitel über das Verbot der Abbildung von Lebewesen... usw., aus dem Buch der Kleidung. Ṣaḥīḥ Muslim 3/1665, 1666. Ebenso überliefert von Abū Dāwūd, in: Kapitel über die Bilder, aus dem Buch der Kleidung. Sunan Abū Dāwūd 2/392. Und al-Tirmidhī, in: Kapitel darüber, was berichtet wurde, dass die Engel kein Haus betreten, in dem sich ein Bild oder ein Hund befindet, aus den Kapiteln über den Anstand. ʿĀriḍat al-Aḥwadhī 10/247, 248. Und al-Nasā'ī, in: Kapitel über das Fernbleiben der Engel vom Betreten eines Hauses, in dem sich ein Hund befindet, aus dem Buch der Jagd; und in: Kapitel über die Abbildungen, aus dem Buch des Schmucks. al-Mujtabā 7/164, 8/187. Und Ibn Mājah, in: Kapitel über Bilder im Haus, aus dem Buch der Kleidung. Sunan Ibn Mājah 2/1203. Und Imam Aḥmad, in: al-Musnad 4/28, 29, 30. (123) An dieser Stelle steht im Original: "Ibn ʿAqīl sagte: Es ist nicht verboten; aufgrund des Wortlauts des Propheten - Allahs Segen und Friede auf ihm - am Ende des Berichts." (124) Aus M ausgelassen.