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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 309Abschnitt

Übersetzung · DE

Abschnitt: Es ist verpönt (makrūh), [ein Kreuz auf einem Kleidungsstück zu tragen] (125); [denn ʿImrān b. Ḥiṭṭān überlieferte von] (126) ʿĀʾisha, möge Allah mit ihr zufrieden sein, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Friede auf ihm - in seinem Haus nichts ließ, worauf sich ein Kreuz befand, ohne es zu entfernen (127). Überliefert von Abū Dāwūd (128) [d. h., er schnitt es heraus] (129).

Abschnitt: [Al-Athram sagte: Ich hörte Abū ʿAbd Allāh, wie er über das Tragen von Khazz (Seidenmischstoff) befragt wurde, und er sah darin kein Problem] (130). Al-Athram überlieferte mit seiner Überlieferungskette von ʿImrān b. Ḥuṣayn, Anas b. Mālik, al-Ḥasan b. ʿAlī, Abū Hurayra, Qays, Muḥammad b. al-Ḥanafiyya, Ghaylān b. Jarīr (131) und Shubayl b. ʿAwf, dass sie Mäntel (Maṭārif) (133) aus Khazz trugen. Mit seiner Überlieferungskette überlieferte er von Qatāda, dass Anas b. Mālik, ʿĀʾidh b. ʿAmr, ʿImrān b. Ḥuṣayn, Abū Hurayra, Ibn ʿAbbās und Abū Qatāda Khazz trugen. Mit seiner Überlieferungskette überlieferte er von ʿAbd al-Raḥmān b. ʿAwf, al-Ḥusayn b. ʿAlī, ʿAbd Allāh b. al-Ḥārith b. Abī Rabīʿa und al-Qāsim b. Muḥammad, dass sie Mäntel (Jibāb) aus Khazz trugen. Mit seiner Überlieferungskette überlieferte er von Anas b. Mālik und Shurayḥ, dass sie Kapuzenmäntel (Barānis) (134) aus Khazz trugen, und mit seiner Überlieferungskette von ʿAmmār b. Abī ʿAmmār, der sagte: Zu Marwān kamen Mäntel aus Khazz,

Anmerkungen

(125) In M: "Das Kreuz auf einem Kleidungsstück". (126) In M: "Wegen des Wortes". (127) In M: "Qaḍabahu" (er entfernte es). (128) In: Kapitel über das Kreuz auf dem Kleidungsstück, aus dem Buch der Kleidung. Sunan Abū Dāwūd 2/391. Ebenso überliefert von al-Bukhārī, in: Kapitel über das Beseitigen von Bildern, aus dem Buch der Kleidung. Ṣaḥīḥ al-Bukhārī 7/215. Und Imam Aḥmad, in: al-Musnad 6/52, 237, 252. (129) Aus M ausgelassen. (130) Im Original: "Und es ist nichts einzuwenden gegen das Tragen von Khazz. Aḥmad hat dies explizit festgelegt." (131) Ghaylān b. Jarīr al-Miʿwalī al-Azdī, ein Tābiʿī aus Basra, vertrauenswürdig, verstarb im Jahr 129 n. H. Tahdhīb al-Tahdhīb 8/253, 254. (132) In M: "wa-Salīl". Er ist Abū al-Ṭufayl Shubayl b. ʿAwf b. Abī Ḥayya al-Aḥmasī al-Kūfī; er traf den Propheten - Allahs Segen und Friede auf ihm - und nahm an der Schlacht von Qādisīya teil. Es wird gesagt, er habe noch die vorislamische Zeit (Jāhilīya) erlebt; er war vertrauenswürdig und lieferte nur wenige Überlieferungen. Tahdhīb al-Tahdhīb 4/311. (133) Aus dem Original ausgelassen. (134) Al-Burnus: Eine lange Kapuze oder jedes Kleidungsstück, dessen Kopfbedeckung mit ihm verbunden ist.

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