Berichte über die Gebetszeiten hingewiesen haben. Es ist das helle Licht, das sich am Horizont ausbreitet und verteilt. Es wird die wahre Morgendämmerung (al-faǧr aṣ-ṣādiq) genannt, weil sie dir den Morgen wahrhaftig ankündigt und ihn dir verdeutlicht. Der Morgen (ṣubḥ) ist das, was Weiß und Rot vereint; daher wird ein Mann, in dessen Hautfarbe Weiß und Rot gemischt sind, "aṣbaḥ" genannt. Was die erste Morgendämmerung betrifft, so ist sie das schmale Licht, das senkrecht aufsteigt, ohne sich in die Breite auszudehnen; mit ihr ist keine rechtliche Regelung verbunden, und sie wird die falsche Morgendämmerung (al-faǧr al-kāḏib) genannt. Danach dauert die Zeit der freien Wahl (iḫtiyār) an, bis der Tag hell wird, aufgrund dessen, was zuvor im Hadith von Ǧibrīl und Burayda erwähnt wurde. Was danach kommt, ist die Zeit der Entschuldigung und Notwendigkeit, bis die Sonne aufgeht, aufgrund der Aussage des Propheten - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - im Hadith von ʿAbd Allāh bin ʿAmr: "Und die Zeit des Morgengebets (faǧr) ist, solange die Sonne nicht aufgegangen ist" (3). Wer davon eine Gebetseinheit (rakʿa) erreicht, bevor die Sonne aufgeht, hat es erreicht. Über das Erreichen mit weniger als dem gibt es eine Meinungsverschiedenheit, die wir bereits erwähnt haben. Die Anhänger der eigenständigen Rechtsmeinung (Aṣḥāb ar-Raʾy) sagten über jemanden, bei dem die Sonne aufgeht, während er bereits eine Gebetseinheit gebetet hat: Sein Gebet wird ungültig, weil er in eine Zeit geraten ist, in der das Beten verboten ist. Dies ist nicht korrekt aufgrund der Aussage des Gesandten Gottes - Friede und Segen Gottes seien auf ihm -: "Wer eine Gebetseinheit des Morgengebets erreicht, bevor die Sonne aufgeht, [der hat das Morgengebet erreicht". Übereingestimmt (5). In einer Überlieferung heißt es: "Wer eine Niederwerfung (saǧda) des Morgengebets erreicht, bevor die Sonne aufgeht,] (4) der soll sein Gebet vollenden." Übereingestimmt (5). Und weil er eine Gebetseinheit des Gebets in seiner Zeit erreicht hat, gilt er als jemand, der es [in seiner Zeit] (6) erreicht hat, wie bei den übrigen Gebeten (7). Verboten wurde lediglich das freiwillige Gebet (nāfila); was jedoch die Pflichtgebet (farāʾiḍ) betrifft, so werden sie zu jeder Zeit verrichtet, mit dem Beweis, dass auch die Zeit vor Sonnenaufgang eine Verbotszeit ist, und dennoch die Verrichtung des Morgengebets darin nicht untersagt ist.
Abschnitt: Wenn man am Eintritt der Zeit zweifelt, darf man nicht beten, bis man sich des Eintritts sicher ist oder dies für überwiegend wahrscheinlich hält, wie zum Beispiel jemand, der ein Handwerk ausübt und gewohnt ist, eine bestimmte Arbeit bis zur Gebetszeit zu verrichten, oder ein Rezitator, der gewohnt ist, einen Teil (ǧuzʾ) zu lesen und diesen gelesen hat, und Ähnliches. Wann immer er dies tut und der Eintritt der Zeit für ihn überwiegend wahrscheinlich ist, ist ihm das Gebet erlaubt, wobei es empfehlenswert ist, es
أخبارُ المَوَاقِيتِ، وهو البَياضُ المُسْتَطِيرُ المُنْتَشِرُ في الأُفُقِ، ويُسَمَّى الفجرَ الصَّادِقَ، لأنّه صَدَقَكَ عن الصُّبْحِ وبَيَّنَهُ لك، والصُّبْحُ ما جمع بَياضًا وحُمْرَةً، ومنه سُمِّىَ الرَّجُلُ الذي في لَوْنِه بياضٌ وحُمْرَةٌ أصْبَحَ، وأمَّا الفجرُ الأَوَّل، فهو البياضُ المُسْتَدِقُّ صُعُدًا مِن غيرِ اعْتِرَاضٍ، فلا يَتَعَلَّقُ به حُكْمٌ، ويُسَمَّى الفَجْرَ الكاذبَ. ثم لا يَزَالُ وقتُ الاخْتِيَارِ إلى أن يُسْفِرَ النَّهَارُ؛ لِمَا تَقَدَّمَ في حديثِ جِبْرِيلَ وبُرَيْدةَ. وما بعدَ ذلك وَقْتُ عُذْرٍ وضَرُورَةٍ، حتَّى تَطْلُعَ الشَّمْسُ؛ لِقولِ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- في حديث عبدِ اللهِ بنِ عمرو: "ووقتُ الفَجْرِ مَا لم تَطْلُعُ الشَّمْسُ" (٣). ومَنْ أَدْرَكَ منها رَكْعَةً قَبْلَ أنْ تطْلُعَ الشمسُ كان مُدْرِكًا لها، وفى إدْرَاكِهَا بما دونَ ذلك اخْتِلَافٌ قد ذكرْناهُ. وقال أصحابُ الرَّأْىِ، فيمَنْ طَلَعَتِ الشمسُ وقد صَلَّى ركعةً: تَفْسُدُ صلاتُهُ؛ لأنَّه صارَ في وقتِ نُهِىَ عن الصلاةِ فيه. وهذا لا يَصِحُّ لِقَوْلِ رسولِ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "مَنْ أدْرَكَ رَكْعَةً مِنَ الصُّبْحِ قَبْلَ أنْ تَطْلُعَ الشَّمْسُ [فَقَدْ أدْرَكَ الصُّبْحِ". مُتَّفَقٌ عليه (٥). وفي رِوَايَةٍ: "مَنْ أدْرَكَ سَجْدَةً مِنْ صَلَاةِ الصُّبْحِ قَبْلَ أنْ تَطْلُعَ الشَّمْسُ] (٤) فَلْيُتِمَّ صَلَاتَهُ". مُتَّفَقٌ عليه (٥). ولأنه أدرك ركعةً من الصلاةِ في وقتِها، فكان مُدْرِكًا لها [في وقتِها] (٦)، كبقِيَّةِ الصلواتِ (٧)، وإنما نُهِىَ عن النَّافِلَةِ، فأما الفَرَائِضُ فتُصَلَّى في كلِّ وقتٍ، بدلِيلِ أنَّ قَبْلَ طُلُوعِ الشمسِ وقتُ نَهْى أيضًا، ولا يُمْنَعُ مِنْ فِعْلِ الفَجْرِ فيه.
فصل: إذا شكَّ في دخولِ الوقتِ، لم يُصَلِّ حتى يَتَيَقَّنَ دُخولَه، أو يَغْلِبَ على ظَنِّهِ ذلك، مثْل مَنْ هو ذو صَنْعَةٍ جَرَتْ عادَتُه بِعَمَلِ شيءٍ مُقَدَّرٍ إلى وقتِ الصلاةِ، أو قارِىءٍ جرتْ عادَتُه بقراءَةِ جُزْءٍ فقرأه، وأشْباه هذا، فمتى فَعَلَ ذلك، وغَلَبَ على ظَنِّهِ دخولُ الوقتِ، أُبِيحَتْ له الصلاةُ، ويُسْتَحَبُّ تَأْخِيرُها
(٣) تقدم تخريج حديث عبد اللَّه بن عمرو، في صفحة ١٥.(٤) سقط من: الأصل.(٥) انظر ما تقدم في حاشية ١٧، ١٨.(٦) سقط من: الأصل.(٧) في الأصل: "الصلاة".