und kleidete damit die Gefährten des Gesandten Allahs - Allahs Segen und Friede auf ihm - ein. So kleidete er Abū Hurayra mit einem Mantel (Muṭraf) aus grobem Khazz ein, den er [während seines Gehens aufschlug] (135). Dies wurde bekannt und es erschien nichts, was dem widersprach, weshalb es einen Konsens (Ijmāʿ) darstellte. Abū Bakr überlieferte mit seiner Überlieferungskette von Aḥmad b. ʿAbd al-Raḥmān al-Rāzī, dieser sagte: Mein Vater berichtete mir, er sagte: Mein Vater ʿAbd Allāh b. Saʿīd berichtete mir von seinem Vater Saʿīd, dieser sagte: Ich sah einen Mann in Buchara (136) auf einem weißen Maultier, er trug einen schwarzen Turban aus Khazz; er sagte: Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Friede auf ihm - hat ihn mir angezogen. [Überliefert von Abū Dāwūd] (137). Mālik überlieferte in seinem Muwaṭṭaʾ (138), dass ʿĀʾisha den ʿAbd Allāh b. al-Zubayr mit einem Mantel aus Khazz einkleidete, den sie selbst zu tragen pflegte.
Abschnitt: Ist es dem Vormund eines Kindes erlaubt, ihm Seide anzuziehen? Diesbezüglich gibt es zwei Ansichten (139). Die treffendere davon (140) ist deren Verbot aufgrund der Allgemeingültigkeit des Wortes des Propheten - Allahs Segen und Friede auf ihm -: "[Das Tragen von Seide wurde] (141) für die Männer meiner Umma verboten und für ihre Frauen erlaubt (142)". Abū Dāwūd (143) überlieferte mit seiner Überlieferungskette von Jābir, er sagte: Wir pflegten sie den Jungen auszuziehen und sie auf den Mädchen zu belassen. Ḥudhayfa kam von einer Reise zurück, während seine Kinder Hemden aus Seide trugen; er zerriss sie an den Jungen und beließ sie an...
(135) In M: "zwei tragen es wegen seiner Weite" – eine Textverfälschung. (136) In den Abschriften: "yatajārā" – ein Schreibfehler. (137) Aus M ausgelassen. Überliefert von Abū Dāwūd in: Kapitel über das, was über Khazz überliefert wurde, aus dem Buch der Kleidung. Sunan Abū Dāwūd 2/369. Ebenso überliefert von al-Tirmidhī in: Kapitel über die Sure al-Ḥāqqa, aus den Kapiteln der Exegese (Tafsīr). ʿĀriḍat al-Aḥwadhī 12/220. (138) In: Kapitel über das, was über das Tragen von Khazz überliefert wurde, aus dem Buch der Kleidung. Al-Muwaṭṭaʾ 2/912. (139) Im Original: "Zwei Überlieferungen". (140) Aus dem Original ausgelassen. (141) Im Original: "haram (verboten)". (142) Die Überlieferungskette wurde bereits auf Seite 304 von Abū Mūsā dargelegt. Ähnlich überliefert von ʿAlī, möge Allah mit ihm zufrieden sein, von Abū Dāwūd in: Kapitel über Seide für Frauen, aus dem Buch der Kleidung. Sunan Abū Dāwūd 2/372. Und von ihm sowie von ʿAbd Allāh b. ʿAmr überliefert von Ibn Mājah in: Kapitel über das Tragen von Seide und Gold für Frauen, aus dem Buch der Kleidung. Sunan Ibn Mājah 2/1189, 1190. (143) An der vorgenannten Stelle, Seite 373.