der Mädchen; dies wurde von al-Athram ausgeleitet (144). [Es wurde auch] (145) von ʿAbd al-Raḥmān b. Yazīd überliefert, er sagte: Ich war der Vierte von vieren oder der Fünfte von fünf mit ʿAbd Allāh, als einer seiner kleinen Söhne mit einem Hemd aus Seide kam. Er rief ihn zu sich und sagte zu ihm: Wer hat dir das angezogen? Er sagte: Meine Mutter. Da nahm es ʿAbd Allāh und zerriss es. Die andere Ansicht, die unsere Gefährten erwähnten, ist, dass es erlaubt sei, da sie keine rechtlich Verantwortlichen (mukallafūn) sind, weshalb das Verbot ihr Tragen nicht betrifft, [so als würde man es einem Reittier anziehen] (146), [und weil sie Orte des Schmuckes sind, weshalb sie den Frauen glichen] (147). Die erste Ansicht ist jedoch korrekter aufgrund des offensichtlichen Wortlauts des Hadith und der Handlungsweise der Gefährten. Das Verbot betrifft auch das Ermöglichen des Tragens von [verbotenen Dingen, so wie man ihnen das Trinken von] (148) Wein, den Verzehr von Zins (Riba) und Ähnlichem ermöglicht. Dass sie Orte des Schmucks sind, ist angesichts des Verbots des Genusses an ihnen [eindrucksvoller im Hinblick auf das] (149) [Verbot; deshalb ist es den Frauen verboten, sich vor fremden Männern durch Schmuck zur Schau zu stellen, und es wurde ihnen der Hidschāb auferlegt. Erlaubt ist ihnen das Schmücken nur für die Ehemänner, da sie ihnen rechtmäßig sind, um zum erlaubten Genuss anzuregen] (150).
193 - Fragestellung; er sagte: (Und wer nicht in der Lage ist, die Blöße [ʿawra] zu bedecken, betet im Sitzen [und deutet mit Gesten an] (1)).
Das Fazit dazu ist, dass das Gebet für denjenigen, der keine Bedeckung besitzt, [nicht entfällt. Wir kennen diesbezüglich keine abweichende Meinung; dies ist deshalb so, weil dies eine Bedingung für das Gebet ist, weshalb das Gebet durch die Unfähigkeit dazu nicht entfällt, wie etwa bei der Ausrichtung auf die Qibla und der Gebetswaschung (Wudūʾ). Und weil es eine Pflicht innerhalb des Gebets ist, gleicht es den Säulen (Arkān) des Gebets. Wenn er also keine Bedeckung hat, dann betet er sitzend (2). Dies wurde von Ibn ʿUmar überliefert. Dies vertraten auch ʿAṭāʾ, ʿIkrima, Qatāda, al-Awzāʿī und die Anhänger der Vernunftentscheidung (Aṣḥāb al-Raʾy). Er deutet beim Beugen (Rukūʿ) und Niederwerfen (Sujūd) mit Gesten an.]
(144) Im Original: "riwāhu" (überlieferte es). (145) Aus dem Original ausgelassen. (146) Im Original: "wie bei Tieren". (147) In M: "Und weil sie Orte des Schmucks sind, sind sie wie Frauen". (148) Im Original: "das Verbotene, wie ihnen dabei zu helfen, ... zu trinken". (149) In M: "erfordert". (150) In M: "nicht die Erlaubnis, im Gegensatz zu Frauen. Und Allah weiß es am besten". (1) Aus dem Original ausgelassen. (2) In M: "Das Erste für ihn ist, dass er sitzend betet".
الجَوارِى، أخْرجَهُ (١٤٤) الأثْرَمُ. [ورُوِى أيضًا] (١٤٥) عن عبدِ الرحمنِ بن يَزِيدَ قال: كنتُ رابعَ أَرْبعَةٍ، أو خامِسَ خمسةٍ، مع عبدِ اللهِ، فجاءَ ابْنٌ له صغِيرٌ عليهِ قُمُصٌ من حَرِيرٍ، فدعاهُ، فقالَ له: مَنْ كساكَ هذا؟ قال: أُمِّى. فأخذَهُ عبدُ اللهِ فَشَقَّهُ. والوَجْهُ الآخَرُ، ذكَرَهُ أصحابُنَا، أنَّه يُبَاحُ؛ لأنَّهم غيرُ مُكَلَّفِينَ، فلا يَتَعَلَّقُ التَّحْرِيمُ بِلُبْسِهِمْ، [كما لو ألْبَسَهُ دَابَّةً] (١٤٦)، [ولأنَّهم مَحَلٌّ للزِّينةِ، فأشْبَهُوا النِّساءَ] (١٤٧). والأوَّلُ أصَحُّ؛ لظَاهِرِ الحديثِ، وفِعْلِ الصحابَةِ. ويَتَعَلَّقُ التَّحْرِيمُ بتَمْكِينِهِمْ مِن [المُحَرَّماتِ كَتَمْكِينِهِمْ مِن شُرْبِ] (١٤٨) الخمرِ، وأَكْلِ الرِّبَا، وغيرِهما، وكونِهِمْ مَحَلَّ الزِّينَةِ مع تَحْرِيمِ الاستِمْتَاعِ بهم. [أَبْلَغُ في] (١٤٩) [التحريم، ولذلك حَرُم على النِّساءِ التَّبَرُّجُ بالزِّينَةِ للأجانبِ، وضُرِب عليهنَّ الحِجَابُ، وإنَّما أُبِيحَ لهنَّ التَّزَيُّنُ للأزْواجِ، لِحلِّهِنَّ لهم، ترْغيبًا في الاسْتمتاعِ المباحِ] (١٥٠).
١٩٣ - مسألة؛ قال: (وَمَنْ لَمْ يَقْدِرْ عَلَى سَتْرِ العَوْرَةِ صَلَّى جَالِسًا [يُومِىءُ إيماءً] (١))
وجُمْلَةُ ذلك، أنَّ العَادمَ للسُّتْرَةِ [لا تَسْقطُ عنه الصَّلاةُ. لا نعلمُ فيه خِلافًا؛ وذلك لأنَّ هذا شرطٌ للصلاة، فلا تسقطُ الصلاةُ بالعَجْزِ عنه، كالاسْتقبال والوضوءِ، ولأنَّه واجبٌ في الصلاةِ، فأشْبَهَ أرْكانَ الصلاةِ، فإذا عَدِمَ السُّتْرةَ فإنَّه يُصلِّى قاعِدًا (٢). ورُوِىَ ذلك عن ابنِ عمرَ. وقال بهِ عطاءٌ، وعِكْرِمَةُ، وقتادَةُ، والأوْزَاعِىُّ، وأصْحابُ الرَّأْىِ. ويُومِىءُ بالرُّكوعِ
(١٤٤) في الأصل: "رواه".(١٤٥) سقط من: الأصل.(١٤٦) في الأصل: "كالبهائم".(١٤٧) في م: "ولأنه محل الزينة فهم كالنساء".(١٤٨) في الأصل: "الحرام كإعانتهم على شرب".(١٤٩) في م: "يقتضى".(١٥٠) في م: "لا الإباحة، بخلاف النساء. واللَّه أعلم".(١) سقط من: الأصل.(٢) في م: "الأولى له أن يُصلى قاعدا".