Abschnitt: (37) Falls er nichts außer etwas findet, das entweder seine ʿAura oder seine Schultern bedeckt, soll er seine ʿAura bedecken; aufgrund der Aussage des Propheten – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden –: „Wenn das Kleidungsstück weit ist, hülle dich darin ein, und wenn es eng ist, so binde es dir um die Lenden“ (38). Dieses Kleidungsstück hier ist eng. Im „Musnad“ (39) wird von Ibn ʿUmar vom Propheten – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – oder von ʿUmar berichtet, er sagte: „Keiner von euch soll sich in der Art der Juden einhüllen; er soll sich das Tuch über die Schultern legen. Wer zwei Kleidungsstücke besitzt, soll eines um die Lenden binden und das andere über die Schultern legen. Wer kein Kleidungsstück außer einem hat, soll es um die Lenden binden und dann beten.“ Zudem ist die Bedeckung der ʿAura eine Pflicht, deren Verbindlichkeit unbestritten und nachdrücklich ist, während bezüglich der Bedeckung der Schultern Meinungsverschiedenheiten bestehen und eine Erleichterung vorliegt, weshalb es nicht zulässig ist, ihr den Vorrang zu geben. Es wurde von Aḥmad über einen Mann berichtet, der ein dünnes Kleidungsstück trägt, das nicht ausreicht, um es zu verknoten. Er wurde gefragt: „Ist er der Ansicht, dass er es sich um die Lenden binden und damit beten soll?“ Er antwortete: „Ich erachte dies nicht als ausreichend.“ Wenn das Kleidungsstück dünn ist, betet er im Sitzen und knotet es hinter sich zusammen (40). Das Äußere dieser Aussage deutet darauf hin, dass er die Schultern beim Stehen bedeckt hat und das, was außer den beiden Schamteilen liegt, bedeckt ist. Dies beruht auf der Auffassung, dass der Hadith über die Bedeckung der Schultern authentischer ist als der über die Bedeckung der beiden Schamteile, und dass das Stehen einen Ersatz hat, während die Bedeckung der Schultern keinen Ersatz hat. [Das Richtige ist jedoch das, was wir zuerst erwähnt haben; aufgrund dessen, was wir hinsichtlich der Nachdrücklichkeit der Bedeckung der ʿAura und des Stehens dargelegt haben, sowie aufgrund des Hadiths, den wir überliefert haben, welcher in dieser Frage eindeutig ist. Dazu gehört die Geschichte, die Abū Dāwūd von] (41) Jābir überlieferte. Er sagte: „Ich reiste mit dem Gesandten Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden – und trug einen Umhang (Burda). Ich versuchte, seine beiden Enden übereinanderzulegen, doch sie reichten für mich nicht aus, und er hatte Fransen (42). Also ließ ich ihn herunterhängen, legte dann die beiden Enden übereinander...“
(37) Von hier bis zu seiner Aussage: „weshalb es nicht zulässig ist, ihr den Vorrang zu geben“, steht in M: „Falls er nichts außer etwas findet, das seine ʿAura bedeckt, so soll er sie bedecken und seine Schultern entblößt lassen. Falls das Verknoten nicht möglich ist, soll er es mit etwas befestigen und darin beten.“
(38) Dies wurde bereits auf Seite 293 dargelegt.
(39) Zweiter Teil, Seite 148. Siehe auch: was zuvor auf den Seiten 295 und 296 dargelegt wurde.
(40) Von hier bis zum Ende von: „keinen Ersatz hat“, steht im Original: „Er argumentierte dafür damit, dass die Bedeckung der Schultern authentischer sei als die Bedeckung der Oberschenkel und dass das Stehen einen Ersatz habe.“
(41) Im Original: „Das Richtige ist das Erste, aufgrund dessen, was überliefert wurde“. Die Geschichte, die Abū Dāwūd von Jābir überlieferte, wurde in Teilen bereits auf Seite 293 erwähnt. Die Quellenangabe (Takhrīj) für diesen Hadith wurde dort bereits dargelegt.
(42) In M: „Danādib“. Dhadhābidh (Plural von Dhabīdhah) bedeutet Fransen und Säume.
فصل: (٣٧) فإنْ لم يَجِدْ إلَّا ما يَسْتُرُ عَوْرتَه أو مَنكِبَيْهِ، سترَ عورَتهُ؛ لقولِ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "إذَا كَانَ الثَّوْبُ وَاسِعًا فَالْتَحِفْ بِهِ، وإنْ كَانَ ضَيِّقًا فَاتَّزِرْ بهِ" (٣٨). وهذا الثوبُ ضَيِّقٌ. وفى "المُسْندِ" (٣٩) عن ابْنِ عمرَ، عن النبيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، أو عن عمرَ، قال: "لَا يَشْتَمِلْ أَحَدُكُمْ اشْتِمَالَ اليَهُودِ، ليَتَوشَّحْ، ومَنْ كَانَ لَهُ ثَوْبَانِ فَلْيَأْتَزِرْ ولْيَرْتَدِ، وَمَنْ لَمْ يَكُنْ لَهُ ثَوْبَانِ فَلْيَتَّزِرْ ثُمَّ لْيُصَلِّ". ولأنَّ السَّتْرَ للعَوْرةِ واجبٌ مُتَّفَقٌ على وُجوبِه مُتَأَكِّد، وسَتْرُ المَنْكِبَيْنِ فيهِ مِن الخِلَافِ والتَّخْفِيفِ ما فيه، فلا يَجُوزُ تقدِيمهُ. وقد رُوِىَ عن أحمدَ، في الرَّجُلِ يكونُ عليهِ الثَّوْبُ اللَّطِيفُ، لا يبلُغُ أن يَعْقِدَهُ، يَرَى أن يتَّزِرَ بهِ وَيُصَلِّى؟ قال: لا أرَى ذلكَ مُجْزِئًا عنه. وإنْ كانَ الثوبُ لَطِيفًا صَلَّى قاعِدًا، وعقَدَ مِن ورَائِه (٤٠). وَظَاهِرُ هذا، أنَّه قد سَتَرَ المَنْكِبَيْنِ على القيامِ، وسَتَرَ ما عَدَا الفَرْجَيْنِ، ولأنَّه ذَهَبَ إلى أنَّ الحديثَ في سَتْرِ المَنْكبَيْنِ أصَحُّ منهُ في سَتْرِ الفَرْجَيْنِ، وأنَّ القيامَ له بَدَلٌ، وسترُ المَنْكِبَيْنِ لا بدلَ لهُ. [والصحِيحُ ما ذَكَرْنَاهُ أولًا؛ لما قدَّمْنا مِن تَأَكُّدِ سَتْرِ العَوْرةِ والقيامِ، وما رَوَيْنَا مِن الحديثِ، وهو صَرِيحٌ فِي هذه المسألةِ، وفيهِ قِصَّةٌ رَوَاهَا أبو داوُد، عن] (٤١) جابِرٍ، قال: سِرْتُ مع رسولِ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-، وعلَىَّ بُرْدَةٌ ذهَبْتُ أُخَالِفُ بين طَرَفَيْهَا، فلم تبلُغْ لِى، وَكَانَت لها ذَبَاذِبُ (٤٢)، فَنَكَّسْتُهَا، ثم خَالَفْتُ بين
(٣٧) من هنا إلى قوله: "فلا يجوز تقديمه" جاء في م: "فإن لم يجد الا ما يستر عورته سترها، وترك منكبيه مكشوفين، فإن لم يمكن عقده شده بشيء، وصلى فيه".(٣٨) تقدم في صفحة ٢٩٣.(٣٩) الجزء الثاني، صفحة ١٤٨. وانظر: ما تقدم في صفحة ٢٩٥، ٢٩٦.(٤٠) من هنا إلى آخر: "لا بدل له" جاء في الأصل: "واحتج لذلك بأن ستر المنكبين أصح من ستر الفخذين والقيام له بدل".(٤١) في الأصل: "والصحيح الأول لما روى".والقصة التي رواها أبو داود عن جابر، تقدم طرف منها، في صفحة ٢٩٣. وتقدم تخريج الحديث هناك.(٤٢) في م: "دنادب". وذباذب: أهداب وأطراف.