[so entfällt die Niederwerfung; denn das Entblößen des Rückens] (2) bei der Niederwerfung ist häufiger und schändlicher, [weshalb es notwendig ist, dass sie entfällt] (3). Es wurde überliefert, dass sie sich auf der Erde niederwerfen; denn die Niederwerfung ist dringlicher als das Stehen, da sie ein an sich beabsichtigtes Ziel ist und nicht in den Fällen entfällt, in denen das Stehen entfällt, wie etwa beim freiwilligen Gebet (Nāfila). Deshalb entfiel sie nicht. [Es gibt jedoch eine Meinungsverschiedenheit (4) bezüglich Ahmad auch beim Stehen; so wurde von ihm überliefert, dass die nackten Personen stehend beten. Er sagte nämlich über nackte Personen: Ihr Imam steht in ihrer Mitte. Al-Athram berichtete von ihm, dass er sagte: Wenn sie einander verdecken, dann beten sie stehend, denn daran ist nichts auszusetzen. Es wurde gefragt: Deuten sie (die Niederwerfung) an oder werfen sie sich nieder? Er sagte: Subhān Allāh, die Niederwerfung ist unumgänglich. Dies deutet darauf hin, dass die Niederwerfung nicht entfällt und dass das Stehen in der Abgeschiedenheit vorzuziehen ist. Al-Khallāl sagte jedoch: Dies ist eine Fehlinterpretation von al-Athram, und die Bedeutung seiner Aussage „er steht in ihrer Mitte“ ist wie seine (Allahs) Aussage: {außer solange du darauf stehend beharrst} (5). Er meinte damit nicht das Stehen auf einem Bein] (6).
Abschnitt: Wenn sich unter den nackten Personen eine Person mit einem Kleidungsstück befindet, so ist für ihn das Gebet darin verpflichtend, da er in der Lage ist, sich zu verhüllen. Wenn er es verleiht und selbst nackt betet, ist sein Gebet nicht gültig, [da er dazu in der Lage ist, sich zu verhüllen] (7). Es ist empfehlenswert, dass er es nach seinem Gebet darin anderen verleiht, damit sie darin beten können, aufgrund der Aussage Allahs des Erhabenen: {Und helft einander in Güte und Gottesfurcht} (8). Dies ist für ihn jedoch nicht verpflichtend, anders als wenn er überschüssige Nahrung hätte, die er nicht benötigt, und er jemanden findet, der in Not ist; dann ist es verpflichtend, sie ihm zu geben, da dies eine Notsituation ist. Wenn er es ihnen zur Verfügung stellt, so betet einer nach dem anderen darin, und es ist ihnen nicht gestattet, nackt zu beten;
(2) In M: „und das Entblößen des Rückens“. (3) Fehlt im Original. (4) D. h. die Überlieferung. (5) Sure Āl ʿImrān 75. (6) Fehlt in M. (7) In M: „da er das ihm Obliegende unterlassen hat“. (8) Sure al-Māʾida 2.