ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 329

Übersetzung · DE

oder ein Viertel ihres Bauches entblößt wird, ist ihr Gebet nicht ungültig. (7) Wir haben als Beweis das, was Umm Salama überlieferte. Sie sagte: „Ich fragte: O Gesandter Allahs, betet die Frau in einem Untergewand (dirʿ) und einem Kopftuch (khimār), ohne dass sie ein Überkleid (izār) darüber trägt?“ Er antwortete: „Ja, wenn es lang genug ist, um ihre Fußrücken zu bedecken.“ Überliefert von Abū Dāwūd (8), der sagte: Eine Gruppe hat dies auf Umm Salama zurückgeführt (mawqūf). [ʿAbd ar-Raḥmān ibn ʿAbd Allāh ibn Dīnār hat es auf den Propheten zurückgeführt (marfūʿ)]. (10) Ibn ʿUmar überlieferte, dass der Gesandte Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) sagte: „Allah schaut nicht auf denjenigen, der sein Kleidungsstück aus Hochmut hinter sich herzieht.“ Da fragte Umm Salama: „Was sollen die Frauen dann mit ihren Säumen tun?“ Er antwortete: „Sie sollen sie eine Handspanne lang herunterhängen lassen.“ Sie sagte: „Dann würden ihre Füße entblößt werden.“ Er sagte: „Dann sollen sie es einen Unterarm (dhirāʿ) lang herunterhängen lassen, nicht mehr.“ Überliefert von at-Tirmidhī (11), der sagte: Ein ḥasan ṣaḥīḥ Hadith. Dies weist auf die Pflicht hin, die Füße zu bedecken. Zudem sind sie eine Stelle, deren Entblößung im Weihezustand (Iḥrām) nicht zwingend ist, daher ist ihre Entblößung im Gebet nicht zulässig, wie bei den Unterschenkeln. Zudem beruht die überlieferte Nachricht, dass die Frau eine ʿAwra ist, auf Konsens (Ijmāʿ), denn die Gelehrten sind sich einig, dass eine freie Frau ihren Kopf im Gebet bedecken muss und dass sie, wenn sie betet und ihr gesamter Kopf entblößt ist, das Gebet wiederholen muss. Die Festlegung auf ein Viertel ist eine willkürliche Bestimmung, für die es keinen Beweis gibt, und eine Festlegung allein durch Meinung und Willkür ist nicht zulässig. Die Pflicht zur Kopfbedeckung ist durch das Wort des Propheten (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) belegt: „Allah nimmt das Gebet einer menstruierenden Frau nicht an, außer mit einem Kopftuch (khimār).“ (12) Überliefert von at-Tirmidhī, der sagte: Ein ḥasan Hadith. Darin liegt ein Hinweis auf die Pflicht zur Bedeckung des Bauches und anderer Teile des restlichen Körpers.

Abschnitt: Es ist empfehlenswert, dass die Frau in einem Untergewand (dirʿ) betet – das ist das Hemd (qamīṣ) –, [jedoch ist es lang genug, um ihre Füße zu bedecken] (14), sowie mit einem Kopftuch (khimār) – [das ist der Schleier (miqnaʿa)] (15) – und einem Überwurf (jilbāb) – [das ist das Obergewand (milḥafa)] (16) –, mit dem sie sich über dem Untergewand bedeckt. Ähnliches (17) wurde von ʿUmar, seinem Sohn, ʿĀʾischa, ʿAbīda as-Salmānī und ʿAṭāʾ überliefert, [und dies ist die Ansicht von asch-Schāfiʿī. Aḥmad sagte (19): Die Allgemeinheit der Gelehrten ist sich über das Untergewand und das Kopftuch einig, und alles, was darüber hinausgeht, ist besser und bedeckender. Und weil sie] (18), wenn sie ein Obergewand trägt, beim Beugen (rukūʿ) und Niederwerfen (sujūd) darauf achtet, dass sie sich von der Kleidung abhebt, damit die Kleidung ihren Körper nicht eng umschließt und ihre Gesäßpartie sowie die Stellen ihrer schwerwiegenden Intimbereiche (ʿawrāt) nicht deutlich hervortreten. (19)

Abschnitt (20): Für das Gebet reicht ihr an Bekleidung die verpflichtende Bedeckung [gemäß dem, was wir durch den Hadith von Umm Salama dargelegt haben, dass sie den Gesandten Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) fragte:] (20): „Betet die Frau in einem Untergewand und Kopftuch, ohne dass sie ein Überkleid trägt?“ Er sagte: „Ja, wenn das Untergewand lang genug ist, um ihre Fußrücken zu bedecken.“ (21) Es wurde von Maimūna und Umm Salama überliefert, dass sie in einem Untergewand und einem Kopftuch beteten, ohne dass sie ein Überkleid darüber trugen. Überliefert von Mālik im „al-Muwaṭṭaʾ“ (22). Aḥmad sagte: Die Allgemeinheit der Gelehrten ist sich einig über...

Anmerkungen

(7) Im Original steht hier danach der Zusatz: „damit sie bedeckt“. Dieser hat hier jedoch keinen Platz. (8) Im Kapitel „Wie viel die Frau betet“, aus dem Buch des Gebets. Sunan Abī Dāwūd 1/149. (9) Der Ausdruck von Abū Dāwūd lautet: „Sie haben es auf Umm Salama beschränkt“, d. h. sie machten es zu ihrer Aussage, nicht zu einer Aussage des Propheten (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken). (10) Dies findet sich nicht in den Sunan von Abū Dāwūd. Dieser ʿAbd ar-Raḥmān ist ein Klient (mawlā) von Ibn ʿUmar, und seine Überlieferungen sind schwach. Siehe seine Biografie in: Tahdhīb at-Tahdhīb 6/206. (11) Im Kapitel „Was über das Hinterherziehen der Säume der Frauen überliefert wurde“, aus den Kapiteln über die Kleidung. ʿĀriḍat al-Aḥwadhī 7/238, 239. Es wurde ebenfalls von Abū Dāwūd überliefert im Kapitel „Über das Maß des Saumes“, aus dem Buch der Kleidung, Sunan Abī Dāwūd 2/385; von an-Nasāʾī im Kapitel „Die Säume der Frauen“, aus dem Buch des Schmucks, al-Mujtabā 8/184; von Ibn Mādscha im Kapitel „Wie der Saum der Frau sein soll“, aus dem Buch der Kleidung, Sunan Ibn Mādscha 2/1185; von ad-Dārimī im Kapitel „Über die Säume der Frauen“, aus dem Buch der Erlaubnis, Sunan ad-Dārimī 2/279; von Imam Mālik im Kapitel „Was über das Herabhängenlassen des Kleides durch die Frau überliefert wurde“, aus dem Buch der Kleidung, al-Muwaṭṭaʾ 2/915; und von Imam Aḥmad im al-Musnad 6/296, 309, 315. Siehe auch das Vorangegangene auf Seite 298.

ZurückBand 2 · Seite 329Weiter
Zurück2·329Weiter