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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 32118 - Rechtsfrage: Er sagte: (Das Gebet zu Beginn der Gebetszeit ist vorzüglicher, außer bei dem Nachtgebet [Isha] und beim Mittagsgebet [Dhuhr] bei extremer Hitze.)

Übersetzung · DE

Abschnitt: Wer von einer vertrauenswürdigen Person, die über Wissen verfügt, über den Eintritt der Zeit informiert wird, darf danach handeln, denn es ist eine religiöse Nachricht, bei der die Aussage eines Einzelnen wie eine Überlieferung akzeptiert wird. Wenn er ihn jedoch aufgrund seiner eigenen Anstrengung (Ichtihad) informiert, darf er ihm nicht blind folgen, sondern muss sich selbst anstrengen, bis er eine begründete Vermutung hat, denn er ist in der Lage, das Gebet durch seine eigene Anstrengung zu verrichten, also soll er nicht nach der Anstrengung eines anderen beten, wie im Falle der Unklarheit über die Gebetsrichtung (Qibla). Der Sehende, der Blinde und derjenige, der in einem unterirdischen Raum eingeschlossen ist und in der Lage ist, durch Schlussfolgerung zu einer Erkenntnis zu gelangen, sind gleichgestellt, da sie alle in der Lage sind, die Zeit durch das Verstreichen der Zeit einzuschätzen, wie wir dargelegt haben. Wenn er also an diesen Orten betet und sich herausstellt, dass er die Zeit getroffen hat oder danach betete, so ist es für ihn gültig, denn er hat das vollbracht, was ihm auferlegt wurde, und er wurde dazu aufgefordert, es zu leisten. Wenn sich jedoch herausstellt, dass er vor der Zeit gebetet hat, so ist es für ihn nicht gültig, denn die Aufforderung zum Gebet und der Grund für die Verpflichtung entstanden erst nach seiner Handlung, sodass deren Urteil nicht durch das, was zuvor geschah, hinfällig wurde. Wenn er ohne Beweis und im Zustand des Zweifels betet, ist sein Gebet nicht gültig, egal ob er richtig oder falsch lag, denn er hat unter Zweifel an einer Bedingung des Gebets ohne Beweis gebetet, was nicht zulässig ist, so als ob ihm die Gebetsrichtung unklar wäre und er ohne Anstrengung (Ichtihad) gebetet hätte.

Abschnitt: Wenn er den Adhan von einer vertrauenswürdigen Person hört, die die Zeit kennt, darf er ihr folgen, denn der Anschein ist, dass sie erst nach Eintritt der Zeit zum Gebet ruft, was dem Status ihrer Nachricht gleichkommt. Der Prophet, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, sagte: Der Muezzin ist ein Treuhänder. Dies überlieferte Abu Dawud. Wäre er nicht jemand, dem man folgen und auf den man sich verlassen kann, wäre er kein

Anmerkungen

= von al-Tirmidhi, in: Kapitel darüber, was berichtet wurde, dass der Imam ein Bürge ist und der Gebetsrufer ein Treuhänder, aus den Kapiteln des Gebets. 'Aridat al-Ahwadhi 2/8. Und Imam Ahmad, im: al-Musnad 2/232, 284, 378, 382, 419, 424, 461, 472, 514.

  • (13) In: Kapitel über die Sunna im Gebetsruf, aus dem Buch des Gebetsrufs, Sunan Ibn Maja 1/236.
  • (14) Im Original: "die Gebete".
  • (15) In M: "sie kennen es".
  • (1) In M: "dies ist also".
  • (2) Die Sonne sinkt (tadhadu): sie geht von der Mitte des Himmels herab.

Arabisch (Quelle)

مُؤْتَمَنًا، وجاء عنه -صلى اللَّه عليه وسلم- أنَّه قال: "خَصْلَتَانِ مُعَلَّقَتَانِ فِي أَعْنَاقِ المُؤَذِّنِينَ لِلْمُسْلِمِينَ؛ صَلَاتُهُم، وصِيَامُهُم". رواهُ ابنُ ماجَه (١٣). ولأنَّ الأذانَ مَشْرُوعٌ للإِعْلَامِ بِالوقتِ، فلو لم يَجُزْ تَقْلِيدُ المؤُذِّنِ لم تَحْصُل الحِكْمَةُ الَّتى شُرِع الأذانُ من أجْلِها، ولم يزل الناسُ يَجْتَمِعُونَ في مساجِدِهم وجوامِعِهم في أوقاتِ الصَّلَاةِ (١٤)، فإذا سَمِعُوا الأذانَ قاموا إلى الصلاةِ، وبَنَوْا على أذانِ المُؤَذِّنِ، من غير اجْتِهَادٍ في الوقتِ، ولا مُشَاهَدَة ما [يَعْرِفون به] (١٥) من غيرِ نَكِيرٍ، فكان إجْمَاعًا.

١١٨ - مسألة؛ قال: (والصَّلَاةُ فِي أَوَّلِ الوَقْتِ أَفْضَلُ، إلَّا عِشَاءَ الآخِرَةِ، وَفِى شِدَّةِ الحَرِّ الظُّهْرَ)

وجُمْلَتُه أنَّ الأوقاتَ ثلاثةُ أضْرُبٍ: وقتُ فَضِيلَةٍ، وجَوَازٍ، وضَرُورَةٍ. فأما وقتُ الجوازِ والضرورَةِ، فقد ذكَرْنَاهُما، وأمَّا وقتُ الفَضِيلَةِ فهو (١) الذي ذكرهُ الخِرَقِىُّ. قال أحمدُ: أَوَّلُ الوقتِ أَعْجَبُ إليَّ، إلَّا في صلاتيْنِ: صلاةِ العِشَاء، وصلاةِ الظُّهْرِ يُبْرَدُ بها في الحَرِّ. رَوَاهُ الأَثْرَمُ. وهكذا كان يُصَلِّى النَّبِيُّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، قال سَيَّارُ بنُ سلامة: دَخَلْتُ أنا وأبى على أبى بَرْزَةَ الأسْلَمِىِّ، فسَأَلَهُ أبي: كيف كان رسولُ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- يُصَلِّى المَكْتُوبَةَ؟ قال: كان يُصَلِّى الهَجِيرَ، التي يَدْعُونَها الأُولَى، حين تَدْحَضُ (٢) الشَّمْسُ، ويُصَلِّى العَصْرَ، ثم يَرْجِعُ أحَدُنَا إلى رَحْلِه في أقْصَى المدينةِ والشَّمْسُ حَيَّةٌ. ونَسِيتُ ما قال

Anmerkungen

= الترمذي، في: باب ما جاء أن الإمام ضامن، والمؤذن مؤتمن، من أبواب الصلاة. عارضة الأحوذى ٢/ ٨. والإِمام أحمد، في: المسند ٢/ ٢٣٢، ٢٨٤، ٣٧٨، ٣٨٢، ٤١٩، ٤٢٤، ٤٦١، ٤٧٢, ٥١٤.(١٣) في: باب السنة في الأذان، من كتاب الأذان، سنن ابن ماجه ١/ ٢٣٦.(١٤) في الأصل: "الصلوات".(١٥) في م: "يعرفونه".(١) في م: "فهذا".(٢) تدحض الشمس: تنزل عن كبد السماء.

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