menstruierenden Frau nicht an, außer mit einem Kopftuch (khimār).“ (12) Überliefert von at-Tirmidhī, der sagte: Ein ḥasan Hadith. Darin liegt ein Hinweis auf die Pflicht zur Bedeckung des Bauches und des restlichen Körpers.
Abschnitt: Es ist empfehlenswert, dass die Frau in einem Untergewand (dirʿ) betet – das ist das Hemd (qamīṣ) –, [jedoch ist es lang genug, um ihre Füße zu bedecken] (14), sowie mit einem Kopftuch (khimār) – [das ist der Schleier (miqnaʿa)] (15) – und einem Überwurf (jilbāb) – [das ist das Obergewand (milḥafa)] (16) –, mit dem sie sich über dem Untergewand bedeckt. Ähnliches (17) wurde von ʿUmar, seinem Sohn, ʿĀʾischa, ʿAbīda as-Salmānī und ʿAṭāʾ überliefert, [und dies ist die Ansicht von asch-Schāfiʿī. Aḥmad sagte (19): Die Allgemeinheit der Gelehrten ist sich über das Untergewand und das Kopftuch einig, und alles, was darüber hinausgeht, ist besser und bedeckender. Und weil sie] (18), wenn sie ein Obergewand trägt, beim Beugen (rukūʿ) und Niederwerfen (sujūd) darauf achtet, dass sie sich von der Kleidung abhebt, damit die Kleidung ihren Körper nicht eng umschließt und ihre Gesäßpartie sowie die Stellen ihrer schwerwiegenden Intimbereiche (ʿawrāt) nicht deutlich hervortreten. (19)
Abschnitt (20): Für das Gebet reicht ihr an Bekleidung die verpflichtende Bedeckung [gemäß dem, was wir durch den Hadith von Umm Salama dargelegt haben, dass sie den Gesandten Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) fragte:] (20): „Betet die Frau in einem Untergewand und Kopftuch, ohne dass sie ein Überkleid trägt?“ Er sagte: „Ja (21), wenn das Untergewand lang genug ist, um ihre Fußrücken zu bedecken.“ (21) Es wurde von Maimūna und Umm Salama überliefert, dass sie in einem Untergewand und einem Kopftuch beteten, ohne dass sie ein Überkleid darüber trugen. Überliefert von Mālik im „al-Muwaṭṭaʾ“ (22). Aḥmad sagte: Die Allgemeinheit der Gelehrten ist sich einig über
(12) Zuvor auf Seite 283 erwähnt. (13) In M: „Er sagte, das Untergewand ähnelt“. (14) Fehlt im Original. (15) In M: „bedeckt ihren Kopf und ihren Hals“. (16) Fehlt in M. (17) Fehlt in M. (18) Im Original steht: „und asch-Schāfiʿī. Wir kennen diesbezüglich niemanden, der widerspricht, und weil dies bedeckender und besser ist, denn sie“. (19) Fehlt in M. (20) Im Original steht: „Dies wurde durch das Wort von Umm Salama belegt“. (21) Zuvor auf Seite 329 erwähnt. (22) Im Kapitel „Die Erlaubnis für das Gebet der Frau in einem Untergewand und einem Kopftuch“, aus dem Buch des Gemeinschaftsgebets. Al-Muwaṭṭaʾ 1/142.