Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 200 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wer sich daran erinnert, dass er ein Gebet nachzuholen hat, während er sich in einem anderen befindet, soll dieses vollenden, das vergessene Gebet nachholen und das Gebet, in dem er sich befand, wiederholen, falls noch Zeit verbleibt) · ShamelaTranslate