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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 336200 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wer sich daran erinnert, dass er ein Gebet nachzuholen hat, während er sich in einem anderen befindet, soll dieses vollenden, das vergessene Gebet nachholen und das Gebet, in dem er sich befand, wiederholen, falls noch Zeit verbleibt)

Übersetzung · DE

Es wird in ihrem Fall nichts von den Urteilen der freien Frauen bestätigt, außer hinsichtlich der Übertragung des Eigentumsrechts. Es ist jedoch für sie wünschenswert, ihren Kopf zu bedecken, um sich aus der Uneinigkeit (unter den Gelehrten) herauszuhalten und die Vorsicht zu wahren.

200 - Problem: Er sagte: (Und wer erwähnt, dass er noch ein Gebet offen hat, während er sich in einem anderen befindet, der soll dieses beenden, das erwähnte nachholen und dasjenige, in dem er sich gerade befand, wiederholen, sofern noch Zeit vorhanden ist.)

Die Zusammenfassung dessen ist, dass die Reihenfolge (Tartīb) beim Nachholen versäumter Gebete verpflichtend ist. Aḥmad hat dies an mehreren Stellen explizit dargelegt. [Er sagte in einer Überlieferung von Abū Dāwūd über jemanden, der das Gebet eines Jahres unterlassen hat: Er soll es nachholen und jedes Gebet wiederholen, das er verrichtet hat, während er sich dessen bewusst war, dass er etwas aus dem Gebet versäumt hatte.] (2) [Es wurde von] (3) Ibn ʿUmar, möge Gott mit ihm zufrieden sein, etwas überliefert, das auf die Pflicht der Reihenfolge hindeutet. Ähnliches ist von an-Nakhaʿī, az-Zuhrī, Rabīʿa, Yaḥyā al-Anṣārī, Mālik, al-Layth, Abū Ḥanīfa und Isḥāq überliefert. Ash-Shāfiʿī sagte: „Es ist nicht verpflichtend; [denn das Nachholen einer Pflicht ist ein versäumtes Gebet, daher ist die Reihenfolge darin nicht verpflichtend, wie beim Fasten.]“ (4) Wir aber sagen: [Was überliefert wurde:] (5) Dass der Prophet – Gottes Segen und Frieden seien auf ihm – am [Tag des Grabengrabens] (5) vier Gebete versäumte, die er dann in der richtigen Reihenfolge nachholte. Er sagte (6): „Betet, wie ihr gesehen habt, dass ich bete.“ (7) Der Imam Aḥmad (8) überlieferte mit seiner Überlieferungskette von Abū Jumʿa Ḥabīb ibn Sibāʿ, der den Propheten – Gottes Segen und Frieden seien auf ihm – noch erlebt hatte, dass er sagte: Dass der Prophet – Gottes Segen und Frieden seien auf ihm – im Jahr...

Anmerkungen

(1) Fehlt im Original. (2) Fehlt im Original. (3) Im Original: "wa-ʿan" (und von). (4) Fehlt im Original. (5) Fehlt im Original. (6) Im Original: "wa-qad qāla" (und er hat bereits gesagt). (7) Herausgegeben von at-Tirmidhī im Kapitel: „Was über den Mann berichtet wurde, der Gebete versäumt: Mit welchem er beginnen soll“, aus den Kapiteln über das Gebet. ʿĀriḍat al-Aḥwadhī 1/291. Und an-Nasāʾī im Kapitel: „Wie man ein versäumtes Gebet nachholt“, aus dem Buch der Gebetszeiten (Mawāqīt), und im Kapitel: „Der Gebetsruf (Adhān) für das versäumte Gebet“ sowie im Kapitel: „Die Genüge eines einzigen Gebetsrufs für all dies“, aus dem Buch des Adhān. al-Mujtabā 1/240, 2/15. Und al-Bayhaqī im Kapitel: „Der Gebetsruf und die Iqāma zur Zusammenlegung versäumter Gebete“, aus dem Buch des Gebets. as-Sunan al-Kubrā 1/402, 403. Siehe auch das zuvor auf Seite 157 Erwähnte bezüglich der Einordnung der Aussage des Propheten – Gottes Segen und Frieden seien auf ihm –: „Betet, wie ihr gesehen habt, dass ich bete.“ (8) In: al-Musnad 4/106.

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