al-Aḥzāb (der Verbündeten) das Abendgebet (Maghrib). Als er fertig war, sagte er: „Hat von euch jemand gewusst, dass ich das Nachmittagsgebet (ʿAṣr) gebetet habe?“ Sie sagten: „O Gesandter Gottes, du hast es nicht gebetet.“ Da befahl er dem Gebetsrufer, die Iqāma zu sprechen; er betete das Nachmittagsgebet und wiederholte dann das Abendgebet. [Dies deutet auf die Verpflichtung der Reihenfolge hin.] (9) Nāfiʿ überlieferte von Ibn ʿUmar, dass der Gesandte Gottes – Gottes Segen und Frieden seien auf ihm – sagte: „Wer ein Gebet vergisst und sich erst daran erinnert, während er mit dem Imam betet, der soll mit dem Imam weiterbeten. Wenn er sein Gebet beendet hat, (11) soll er das Gebet nachholen, das er vergessen hat, und dann das Gebet wiederholen, das er mit dem Imam verrichtet hat.“ [Dies wurde von Abū Yaʿlā al-Mawṣilī in seinem „Musnad“ mit einer Ḥasan-Überlieferungskette (guten Kette) überliefert.] (9) Es wurde auch als Mawqūf-Überlieferung von Ibn ʿUmar berichtet. Zudem handelt es sich um zwei Gebete mit festgelegter Zeit, weshalb ihre Reihenfolge verpflichtend ist, wie bei den zusammenzulegenden Gebeten.
Wenn dies feststeht, so ist die Reihenfolge bei ihnen auch dann verpflichtend, wenn sie zahlreich sind (13). Aḥmad hat dies explizit dargelegt: [Er sagte in einer Überlieferung von Abū Dāwūd über jemanden, der das Gebet eines Jahres unterlassen hat: Er soll es nachholen und jedes Gebet wiederholen, das er verrichtet hat, während er sich dessen bewusst war, dass er etwas versäumt hatte.] (14) Mālik und Abū Ḥanīfa sagten: Die Reihenfolge ist bei mehr als den Gebeten eines Tages und einer Nacht nicht verpflichtend, da die Berücksichtigung dessen, was darüber [hinausgeht], beschwerlich ist und zu einer endlosen Wiederholung führt; daher fällt sie weg, wie bei der Reihenfolge beim Nachholen des Fastens im Monat Ramaḍān. Wir aber sagen: Es sind verpflichtende Gebete, die in einer Zeit verrichtet werden, die dafür ausreicht, daher ist die Reihenfolge darin verpflichtend, wie bei den fünf Gebeten. Dass dies zu Wiederholungen führt, schließt die Pflicht der Reihenfolge nicht aus, so wie die Reihenfolge zwischen der Verbeugung (Rukūʿ) und der Niederwerfung (Sujūd).
(9) Fehlt im Original. (10) Danach folgt in M: „Abū Ḥafṣ mit seiner Überlieferungskette von“. Siehe auch das, was nach der Anführung des Ḥadīth folgt. (11) Fehlt im Original. Der Ḥadīth wurde herausgegeben von Imam Mālik im Kapitel: „Das Handeln im Jāmiʿ al-Ṣalāt“ aus dem Buch über das Gebetskürzen auf Reisen. al-Muwaṭṭaʾ 1/168. Und ad-Dāraquṭnī im Kapitel: „Der Mann, der sich an ein Gebet erinnert, während er sich in einem anderen befindet“, aus dem Buch des Gebets. Sunan ad-Dāraquṭnī 1/421. Und al-Bayhaqī im selben Kapitel. as-Sunan al-Kubrā 2/221. (12) In M: „die Reihenfolge bei beiden“. (13) In M als Ergänzung: „und zwar“. (14) Fehlt im Original. (15) Fehlt im Original.