Diese Reihenfolge ist eine Bedingung (šarṭ) für das Gebet; würde man sie vernachlässigen, wäre das Gebet nicht gültig. Dies beweist der bereits erwähnte Ḥadīth von Abū Jumʿa und der Ḥadīth von Ibn ʿUmar. Zudem handelt es sich um eine im Gebet verpflichtende Reihenfolge, weshalb sie zur Bedingung für dessen Gültigkeit wird, [wie die Reihenfolge bei] (16) den zusammenzulegenden Gebeten sowie bei der Verbeugung (Rukūʿ) und der Niederwerfung (Sujūd). Wenn dies feststeht, kehren wir zur Frage des Buches zurück: Wenn jemand die Absicht (Iḥrām) für das gegenwärtige Gebet fasst und sich dann währenddessen daran erinnert, dass er ein versäumtes Gebet nachzuholen hat, und die Zeit noch ausreicht, so soll er das gegenwärtige Gebet beenden, das versäumte nachholen und dann das Gebet wiederholen, in dem er sich befand – unabhängig davon, ob er Imam, ein dem Imam Folgender (Maʾmūm) oder Einzelbeter (Munfarid) ist. Dies ist die offensichtliche Ansicht von al-Khiraqī und Abū Bakr. Es ist zudem die Auffassung von Ibn ʿUmar, Mālik, al-Layth und Isḥāq in Bezug auf den dem Imam Folgenden. Dies ist auch das, was die Gruppe von Aḥmad bezüglich des dem Imam Folgenden überliefert hat. Von ihm wurde jedoch auch durch eine Gruppe bezüglich des Einzelbeters überliefert, dass er das Gebet unterbrechen und das versäumte Gebet nachholen solle. Dies ist die Ansicht von an-Nakhaʿī, az-Zuhrī, Rabīʿa und Yaḥyā al-Anṣārī bezüglich des Einzelbeters [und niemandem sonst] (17). (18) Von Aḥmad wurde bezüglich des Einzelbeters auch überliefert, dass er das Gebet beenden solle, und bezüglich des dem Imam Folgenden, dass er das Gebet unterbrechen solle. Ḥarb überlieferte bezüglich des Imams, dass er das Gebet verlassen solle und die dem Imam Folgenden das Gebet neu beginnen sollen. Somit existieren für alle Fälle zwei Überlieferungen: Die eine besagt, er unterbricht das Gebet und holt das versäumte nach. Die andere besagt, er beendet es, holt das versäumte nach und wiederholt dann das Gebet, in dem er sich befand. Ṭāwūs, al-Ḥasan, aš-Šāfiʿī und Abū Thawr sagten: Er beendet sein Gebet und holt nur das versäumte Gebet nach.
(15) Fehlt im Original. (16) In M: „wie die Reihenfolge“. (17) In M: „und andere“. (18) Von hier bis zum Ende seiner Aussage: „und er wiederholt sie beide“ steht in M: „Ḥarb überlieferte von Aḥmad bezüglich des Imams: Er verlässt das Gebet und die dem Imam Folgenden beginnen neu. Abū Bakr sagte: Niemand außer Ḥarb überliefert dies; von ihm wurde bezüglich des dem Imam Folgenden überliefert, dass er unterbricht, und beim Einzelbeter, dass er das Gebet beendet. Ebenso muss das Urteil für den Imam gleich sein, sodass für alle Fälle zwei Überlieferungen existieren; eine davon ist, dass er es beendet. Ṭāwūs, al-Ḥasan, aš-Šāfiʿī und Abū Thawr sagten: Er beendet sein Gebet und holt nur das versäumte nach. Unser Argument für die Verpflichtung der Wiederholung ist der Ḥadīth von Ibn ʿUmar und der Ḥadīth von Abū Jumʿa; und weil es eine verpflichtende Reihenfolge ist, deren Bedingung für die Gültigkeit des Gebets zwingend erforderlich ist, wie die Reihenfolge bei den zusammenzulegenden Gebeten. Unser Argument dafür, dass er das Gebet beendet, ist das Wort Gottes des Erhabenen: {Und lasst eure Taten nicht zunichtewerden}. Und ebenfalls der Ḥadīth von Ibn ʿUmar und der Ḥadīth von Abū Jumʿa. Er sagte: Es ist zwingend, ihn so auszulegen, dass er sich daran erinnerte, während er im Gebet war, denn hätte er es vergessen, bis er das Gebet beendet hatte, wäre das Nachholen nicht verpflichtend gewesen. Und weil es ein Gebet ist, in dem er sich an ein versäumtes erinnerte, sodass es nicht ungültig wurde, wie wenn er dem Imam folgen würde, denn die offensichtliche Ansicht der Rechtsschule ist, dass er darin fortfährt. Abū Bakr sagte: Die Aussage von Aḥmad widerspricht sich nicht; wenn er hinter dem Imam ist, fährt er mit dem Imam fort und wiederholt sie beide.“
وهذا التَّرْتِيبُ شرطٌ في الصلاةِ، فلو أخَلَّ بِه لم تصِحَّ صلاتُه، بدلِيلِ ما ذَكَرْنَاه من حديثِ أبي جُمُعَةَ، وحديثِ ابْنِ عمرَ، ولأَنَّهُ تَرْتِيبٌ واجبٌ في الصلاةِ، فكانَ شرطًا لصِحَّتِهَا (١٥)، [كالتَّرْتِيبِ في] (١٦) المَجْمُوعَتَيْنِ، والرُّكوعِ والسُّجود. إذا ثَبَتَ هذا عُدْنَا إلى مَسْأَلَةِ الكِتَابِ، وهى إذا أحْرَمَ بالحَاضِرةِ، ثم ذَكَرَ في أثنائهَا أنَّ عليهِ فَائِتةً، والوَقْتُ مُتَّسِعٌ، فإنه يُتِمُّهَا، ويَقْضِى الفائتَةَ، ثم يُعِيدُ الصلاةَ التي كان فيها، سواءٌ كانَ إمامًا أو مَأْمُومًا أو مُنْفَرِدًا. هذا ظاهِرُ كلامِ الْخِرَقِىِّ وأبى بكرٍ، وهو قولُ ابْنِ عمر، ومالكٍ، واللَّيْثِ، وإسحاقَ، في المَأْمُوم. وهو الذي نَقَلَهُ الجماعةُ عن أحمدَ في المأْموم، ونَقَلَ عنهُ جماعةٌ في المُنْفَرِدِ، أنَّه يَقْطَعُ الصلاةَ ويَقضِى الفائتَةَ. وهو قولُ النَّخَعِىِّ، والزُّهْرِىِّ، وَرَبِيعَة، ويحيى الأَنْصَارِىِّ في المُنْفَرِدِ [دون غيرِه] (١٧)، (١٨) ونُقِل عن أحمدَ في المُنْفَرِد، أنَّه يُتِمُّ الصلاةَ، وفى المَأْمومِ أنَّه يقْطعُ الصلاةَ. ونقَل حَرْبٌ في الإِمامِ، أنَّه ينْصرفُ، ويسْتأنِفُ المَأْمُومون. فكان في الجميعِ روايتان؛ إحداهما، يقْطَعُها ويقْضِى الفائِتَةَ. والأخْرَى، يُتِمُّها ويُعِيدُ الفائِتَةَ، ثم يُعيدُ التي كان فيها. وقال طاوُس، والحسن، والشَّافِعىُّ، وأبو ثَوْر: يُتِمُّ صلاتَه، ويقْضِى الفائِتَةَ لا
(١٥) سقط من: الأصل.(١٦) في م: "كترتيب".(١٧) في م: "وغيره".(١٨) من هنا إلى آخر قوله: "ويعيدهما جميعا" جاء في م: "وروى حرب عن أحمد، في الإمام: ينصرف، ويستأنف المأمومون. قال أبو بكر: لا ينقلها غير حرب، وقد نقل عنه في المأموم، أنه يقطع، وفى المنفرد، أنه يتم الصلاة. وكذلك حكم الإمام يجب أن يكون مثله، فيكون في الجميع أداء روايتان؛ إحداهما يتمها. وقال طاوس والحسن والشافعي وأبو ثور: يتم صلاته، ويقضى الفائتة لا غير. ولنا، على وجوب الإِعادة، حديث ابن عمر، وحديث أبي جمعة، ولأنه ترتيب واجب، فوجب اشتراطه لصحة الصلاة، كترتيب المجموعتين. ولنا، على أنه يتم الصلاة قوله تعالى: {وَلَا تُبْطِلُوا أَعْمَالَكُمْ}. وحديث ابن عمر، وحديث أبي جمعة أيضًا، قال: يتعين حمله على أنه. ذكرها وهو في الصلاة، فإنه لو نسيها حتى يفرغ من الصلاة لم يجب قضاؤها، ولأنها صلاة ذكر فيها فائتة، فلم تفسد، كما لو كان مأموما، فإن ظاهر المذهب أنه يمضى فيها. قال أبو بكر: لا يختلف كلام أحمد، إذا كان وراء الإمام، أنه يمضى مع الإمام، ويعيدهما جميعا".