Dies ist nicht der Fall. Dies gründet auf der Meinungsverschiedenheit hinsichtlich der Verpflichtung der Reihenfolge (tartīb), deren Erwähnung bereits vorangegangen ist. Als Beweis für die Verpflichtung zur Wiederholung dient uns der Ḥadīth von Abū Jumʿa, der Ḥadīth von Ibn ʿUmar und der von al-ʿAbbās (19), welcher zuvor erwähnt wurde. Es ist jedoch vorzuziehen, das Gebet zu beenden, aufgrund der Aussage Gottes, des Erhabenen: {Und lasst eure Taten nicht zunichtewerden} (20), sowie aufgrund der beiden Berichte. Abū Ḥafṣ al-ʿUkbarī sagte: Es ist zwingend, den Ḥadīth von Abū Jumʿa dahingehend auszulegen, dass er sich während des Gebets an das versäumte Gebet erinnerte; hätte er es nämlich vergessen, bis er das Gebet beendet hatte, wäre das Nachholen nicht verpflichtend gewesen. Abū Bakr sagte: Die Aussage von Aḥmad widerspricht sich nicht; wenn er mit dem Imam betet, fährt er fort und wiederholt sie beide. Er unterschied jedoch in seiner Aussage für den Fall, dass er allein betet (21). Er sagte (22): Was ich sage, ist, dass er fortfährt, denn es erscheint unangemessen, das zu unterbrechen, in das man eingetreten ist, bevor [man es beendet hat] (22). Wenn der Imam nach seiner Erinnerung mit dem Gebet fortfährt, [ist dann das Gebet der dem Imam Folgenden gültig? Hierzu gibt es zwei Ansichten, die darauf aufbauen] (23), ob jemand, der ein Pflichtgebet verrichtet, hinter jemandem beten kann, der ein freiwilliges Gebet verrichtet. Am wahrscheinlichsten ist, dass es gültig ist, aufgrund dessen, was wir später noch erwähnen werden, so Gott der Erhabene will. [Wenn er das Gebet verlässt, dann lautet der explizite Text, dass die dem Imam Folgenden ihr Gebet neu beginnen. Es lässt sich jedoch ableiten, dass sie ihr Gebet beenden und darauf aufbauen, so als ob sie von einem Ereignis (ḥadath) ereilt würden. In jedem Fall, in dem wir sagten: "Er fährt mit seinem Gebet fort", geschieht dies auf Basis der Empfehlung (istiḥbāb) und nicht als Pflicht, da es sich um ein Gebet handelt, das nicht angerechnet wird, weshalb das Fortfahren darin nicht verpflichtend ist] (24). Muhannā sagte: Ich sagte zu Aḥmad: "Ich war im Nachtgebet (ʿatama) und erinnerte mich, dass ich das Abendgebet (maghrib) nicht verrichtet hatte. Also betete ich das Nachtgebet und holte dann (25) das Abendgebet und das Nachtgebet nach?" Er sagte: "Du hast das Richtige getan." Ich fragte: "Wäre es nicht angemessen gewesen, dass ich das Gebet verlasse, als ich mich daran erinnerte?" Er sagte: "Ja." Ich fragte: "Wie habe ich dann das Richtige getan?" Er sagte: "Das alles (26) ist zulässig."
(19) Eine Erwähnung des Ḥadīths von al-ʿAbbās ging nicht voraus. Möglicherweise ist das Wort durch einen Schreibfehler entstellt. (20) Sure Muḥammad 33. (21) Fehlt in M. (22) Fehlt im Original. (23) In M: „Es baute sich das Gebet der dem Imam Folgenden auf“. (24) In M: „Und wenn wir sagten, er fährt mit seinem Gebet fort, so ist das keine Pflicht, denn das Gebet wird zu einer freiwilligen Tat (nafl), also ist sein Folgen nicht verpflichtend.“ (25) In M: „Ich wiederholte“.
غيرُ. وهذا مَبْنِىٌّ على الخلافِ في وُجوب التَّرْتيبِ، وقد مضَى ذِكْرُه. ويدُلُّ لنا على وُجوب الإِعادةِ، حديثُ أبى جُمُعةَ، وحديثُ ابنِ عمر، والعباس (١٩) الذي تقدَّم. والأوْلَى أنْ يُتِمَّ الصلاةَ؛ لقولِ اللَّه تعالى: {وَلَا تُبْطِلُوا أَعْمَالَكُمْ} (٢٠). وللخَبَريْن. قال أبو حفص العُكْبَرِىُّ: يتعيَّن حَمْلُ حديثِ أبى جُمُعةَ على أنَّه ذكَر الفائتةَ في الصلاة، فإنَّه لو نَسِيَها حتى يفرُغَ مِن الصلاة لم يجبْ قضاؤُّها. قال أبو بكر: لا يخْتلفُ كلامُ أحمدَ، أَنَّه إذا كان مع الإِمامِ، أنه يمْضِى، ويُعيدُهما جميعًا. واخْتَلَفَ قولُه فيما (٢١) إذا كانَ وَحْدَهُ، قالَ (٢٢): والذي أقولُ، إنه يَمْضِى، لأنه يَشْنُعُ أنْ يَقْطَعَ ما دَخَلَ فيهِ قبلَ [أنْ يُتِمَّهُ] (٢٢)، فإنْ مَضَى الإِمامُ في صلاتِهِ بعدَ ذكرِهِ، [فهل تصِحُّ صلاةُ المَأْمُومِينِ؟ فيه وجهان، انْبَنَى] (٢٣) على ائْتِمَامِ المُفْتَرِض بالمُتنَفِّلِ، والأَوْلَى أنَّه يَصِحُّ؛ لما سنَذْكُرُهُ فيما بعدُ، إنْ شاءَ اللهُ تعالى. [وإن انْصَرَف، فالمَنْصُوصُ أنَّ المَأْمُومِين يسْتأْنِفُونَ صلاتهم، ويتخرَّج أنَّهم يُتمُّون صلاتَهم، ويبْنُون عليها، كما لو يسبقُه الحَدَثُ، كلُّ مَوْضعٍ له قُلْنا: يمْضِى في صلاتِه. فهو على سبيلِ الاسْتحْبابِ، وليس بواجبٍ؛ لأنَّها صلاةٌ لا يُعْتَدُّ بها، فلم يجب المُضِىُّ فيها] (٢٤). قالَ مُهَنَّا: قُلْتُ لأحمدَ، إنِّي كُنْتُ في صلاةِ العَتَمَةِ، فذكَرْتُ أنِّى لم أَكُنْ صَلَّيْتُ المغرِبَ، فَصَلَّيْتُ العَتَمَةَ، ثم صَلَّيْتُ (٢٥) المغرِبَ والعَتَمَةَ؟ قال: أصَبْتَ. فَقُلْتُ: أليس كان يَنْبَغِى أن أَخْرُجَ حين
(١٩) لم يسبق ذكر لحديث العباس. ولعل الكلمة مصحفة.(٢٠) سورة محمد ٣٣.(٢١) سقط من: م.(٢٢) سقط من: الأصل.(٢٣) في م: "انبنت صلاة المأمومين".(٢٤) في م: "وإذا قلنا يمضى في صلاته، فليس ذلك بواجب، فإن الصلاة تصير نفلا، فلا يلزم ائتمامه".(٢٥) في م: "أعدت".