Ich sagte: „Habe ich dann das Richtige getan?“ Er sagte: „Das alles (26) ist zulässig.“
Abschnitt: Die Aussage von al-Khiraqī: „Wer ein Gebet vergisst, während er sich in einem anderen befindet“, deutet darauf hin, dass wenn er betet, während er das versäumte Gebet vergessen hat, [und er sich erst daran erinnert, nachdem er es beendet hat, so ist sein Gebet gültig und er muss es nicht wiederholen] (27). Aḥmad hat dies in der Überlieferung der Gruppe (al-jamāʿa) ausdrücklich festgelegt. Er sagte: Wenn er sich an das versäumte Gebet erinnert, nachdem er den Taslīm vollzogen hat, so ist sein Gebet ausreichend und er holt das versäumte Gebet nach. Mālik sagte: Die Einhaltung der Reihenfolge ist auch bei Vergessenheit verpflichtend. [Der Ḥadīth von Abū Jumʿa deutet darauf hin, ebenso wie der Analogieschluss (qiyās) auf die beiden kombinierten Gebete (majmūʿatayn), und weil es sich um eine Reihenfolge handelt, die bei Bewusstsein vorausgesetzt wird, so fällt sie bei Vergessenheit nicht weg, ähnlich der Reihenfolge bei der rituellen Reinheit (ṭahāra) oder wie beim Beugen (rukūʿ) und Niederwerfen (sujūd)] (28). Unser Beweis ist die Allgemeingültigkeit seiner Aussage – Friede und Segen Gottes seien auf ihm –: „Meiner Gemeinschaft wurde das Versehen und das Vergessen verziehen (29).“ Und weil für das Vergessene kein äußeres Anzeichen besteht, ist es zulässig, dass das Vergessen sich darauf auswirkt, wie beim Fasten. Was den Ḥadīth von Abū Jumʿa betrifft, so stammt er aus der Überlieferung von Ibn Lahīʿa und weist eine Schwäche auf. Es ist zudem möglich, dass der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – sich daran erinnerte, während er sich im Gebet befand. Was die beiden kombinierten Gebete betrifft, [so gibt es dort keine Entschuldigung durch Vergessenheit; denn Vergessenheit kann dort nicht eintreten, da es die Absicht zur Zusammenlegung beider Gebete bedarf, was bei Vergessenheit eines von beiden unmöglich ist. Zudem verhindert das Zusammentreffen der Gruppe das Vergessen, da es fast ausgeschlossen ist, dass die gesamte Gruppe das erste Gebet vergisst] (30). Es gibt keinen Unterschied, ob er sich zuvor an das versäumte Gebet erinnert hat oder nicht; dies hat Aḥmad ausdrücklich festgelegt, aufgrund der Allgemeingültigkeit des Beweises, den wir angeführt haben. Und Gott weiß es am besten.
201 – Rechtsproblem (masʾala): Er sagte: ([Wenn er fürchtet, dass] (1) die Zeit [verstreicht], so glaubt er während des Gebets, dass er es nicht wiederholen muss, und es ist für ihn ausreichend, [und er holt das Gebet nach, das er schuldet] (2)).
Das heißt, wenn er fürchtet, dass die Zeit verstreicht, bevor er das versäumte Gebet nachholt und das Gebet wiederholt, in dem er sich befindet, entfällt für ihn in diesem Fall die Reihenfolge, er beendet sein Gebet und holt lediglich das versäumte Gebet nach.
(26) Fehlt in M. (27) In M: „dass sein Gebet gültig ist“. (28) In M: „durch den Ḥadīth von Abū Jumʿa und durch den Analogieschluss auf die beiden kombinierten Gebete“. (29) Dies ging bereits auf Seite 146 im ersten Teil voraus. (30) In M: „...stehend, so wird das Vergessen nicht entschuldigt, denn für beide gibt es ein Anzeichen, nämlich das Zusammentreffen der Gruppe, anders als in unserem Fall.“ (1) In M: „Wer fürchtet, dass ... herausgeht“. (2) Fehlt in M.
ذكَرْتُها؟ قال: بَلَى. قُلْتُ: فكيفَ أَصَبْتُ؟ قالَ: كُلُّ ذلك (٢٦) جائزٌ.
فصل: وقولُ الخِرَقِىِّ: "ومن ذكَرَ صلاةً وَهُوَ في أخْرَى" يَدُلُّ على أنَّه متى صَلَّى ناسِيًا للْفَائِتَةِ [ولم يذْكُرْها حتى فَرَغَ، فصلاته صحيحةٌ، ليس عليه إعادَتُها] (٢٧). وقد نَصَّ أحمدُ على هذا في رِوَايَةِ الجماعةِ، قال: متى ذَكَرَ الفائِتَةَ وقد سَلَّمَ، أجْزأتْه، ويقْضِى الفائتَةَ. وقال مالِكٌ: يَجِبُ التَّرْتِيبُ مع النِّسْيَانِ. [وحديثُ أبي جُمُعةَ يدُلُّ عليه، وكذلك القياسُ على المَجْموعتَيْنِ، ولأنَّه ترتيبٌ يُشْتَرَطُ مع الذِّكْرِ، فلم يسْقُطْ بالنِّسْيانِ، كترتيبِ الطهارة، كالرُّكوعِ والسُّجودِ] (٢٨). ولَنا، عُمُومُ قولِهِ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "عُفِىَ لِأُمَّتِى عَنِ الخَطَإِ وَالنِّسْيَانِ (٢٩) ". ولأنَّ المَنْسِيَّةَ ليس عليها أمارَةٌ، فجَازَ أنْ يُؤَثِّرَ فيها النِّسْيانُ، كالصِّيامِ. وأمَّا حديثُ أبى جمعة، فإنَّهُ مِن رِوَايَةِ ابنِ لَهِيعةَ، وفيه ضَعْفٌ ويَحْتَمِلُ أنَّ النَّبِيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- ذكَرَهَا وهو في الصَّلاةِ. وأما المَجْمُوعَتَانِ [فلا يُعْذَرُ بالنِّسْيانِ فيهما؛ فإنَّ النِّسْيانَ لا يتحقَّقُ، لأنَّه لا بُدَّ مِن نِيَّةِ الجَمْعِ بينهما، فلا يُمْكِنُ ذلك مع نِسْيانِ أحدِهما، ولأنَّ اجْتماعَ الجماعةِ يمْنَعُ النِّسْيانَ، إذْ لا يكادُ الجماعةُ كلُّهم ينْسُونَ الأُولَى] (٣٠)، ولا فَرْقَ بين أَنْ يكونَ قد سَبَقَ منهُ ذِكْرُ الفَائِتَةِ أو لَمْ يَسْبِقْ منه لها ذكرٌ، نَصَّ عليهِ أحمدُ؛ لِعُمُومِ ما ذكرنَاهُ منَ الدَّليِل، واللهُ أَعلَمُ.
٢٠١ - مسألة؛ قال: ([فَإِنْ خشِىَ فَوَاتَ] (١) الوَقْتِ اعْتَقَدَ وَهُوَ فِيهَا أنْ لَا يُعِيدَهَا، وقَدْ أجْزَأَتْهُ، [ويَقْضِي الَّتِى عَلَيْهِ] (٢))
يَعْنِى إذا خَشِىَ فواتَ الوقتِ، قبلَ قَضَاءِ الفائِتَةِ، وإعادَةِ التي هو فيها، سَقَطَ
(٢٦) سقط من: م.(٢٧) في م: "أن صلاته صحيحة".(٢٨) في م: "بحديث أبي جمعة وبالقياس على المجموعتين".(٢٩) تقدم في صفحة ١٤٦ من الجزء الأول.(٣٠) في م: "قائما لم يعذر بالنسيان؛ لأن عليهما إمارة، وهو اجتماع الجماعة، بخلاف مسألتنا".(١) في م: "ومن خشى خروج".(٢) سقط من: م.