betet er es, muss er es dann wiederholen? Er antwortete: Nein, sondern er soll es in der Gemeinschaft verrichten, wenn sie ansteht, falls er nicht darauf hoffen kann, alle versäumten Gebete bis zum Ende der Zeit dieses aktuellen Gebets nachzuholen. Wenn er jedoch darauf hoffen kann, holt er die versäumten Gebete nach, solange er nicht fürchtet, dass die Zeit (8) dieses Gebets verstreicht, und er muss es nicht nachholen, wenn er es einmal verrichtet hat. [Und diese Überlieferung] (9) ist die Wahl von Abū Ḥafṣ [al-ʿUkbarī. Der Qāḍī begründete diese Überlieferung damit, dass] (10) die Zeit nicht ausreicht, um [das, was an] (11) Verpflichtung in der Verantwortung (dhimma) liegt, und die Verrichtung des gegenwärtigen Gebets zu erfüllen, weshalb die Reihenfolge entfällt, [falls er ein Gebet versäumt hat und von der Zeit des anderen noch fünf Rakʿas verbleiben; und weil die Verrichtung des gegenwärtigen Gebets vor der Nachholung einiger versäumter Gebete erfolgen muss, ist es zulässig, es zu Beginn seiner Zeit zu verrichten; und weil das Hinauszögern bis zum Ende seiner Zeit die Vorzüglichkeit des Anfangs der Zeit und der Gemeinschaft beeinträchtigt und zudem eine Mühsal darstellt, da es für die meisten Menschen unmöglich ist, das Ende der Zeit genau zu bestimmen] (12). [Ibn ʿAqīl sagte] (13): Bezüglich des Vorziehens der Gemeinschaft vor die Reihenfolge gibt es zwei Überlieferungen (14), und womöglich deutete er damit auf diese Überlieferung hin. [Diejenigen, die die Auffassung vertraten, dass die Reihenfolge auch bei knapper Zeit verpflichtend ist, argumentierten mit der Allgemeinheit der Aussage des Propheten - Allah segne ihn und gebe ihm Frieden -:] (15) „Wer ein Gebet verschläft oder es vergisst, der soll es verrichten, wenn (16) er sich daran erinnert“ (17)
(8) Fehlt in M. (9) Im Original: „und dies“. (10) Im Original: „weil“. (11) Fehlt in M. (12) In M: „Und wenn es ihm möglich war, das Gebet nachzuholen und mit der Verrichtung des gegenwärtigen Gebets zu beginnen, so verhält es sich hier ebenso. Es ist möglich, dass diese Überlieferung so ausgelegt wird, dass er die Gemeinschaft unter der Bedingung, dass die Zeit für die Nachholung aller versäumten Gebete nicht ausreicht, der Reihenfolge vorzog.“ (13) In M: „Einige unserer Gefährten erwähnten, dass“. (14) In M: „zwei Überlieferungen“. (15) In M: „Was nun diejenigen betrifft, die die Einhaltung der Reihenfolge in jedem Fall vertraten, so ist ihr Beweis die Aussage des Propheten - Allah segne ihn und gebe ihm Frieden -“. (16) In M: „wann immer“. (17) Überliefert von al-Bukhārī im Kapitel: „Wer ein Gebet vergisst, der soll es verrichten, wenn er sich daran erinnert“, aus dem Buch der Zeitbestimmungen. Ṣaḥīḥ al-Bukhārī 1/154, 155. Und von Muslim im Kapitel: „Nachholen des versäumten Gebets und die Empfehlung, dessen Nachholung zu beschleunigen“, aus dem Buch der Moscheen. Ṣaḥīḥ Muslim 1/471, 477. Und von Abū Dāwūd im Kapitel: „Wer ein Gebet verschläft oder es vergisst“, aus dem Buch des Gebets. Sunan Abī Dāwūd 1/103. Und von al-Tirmidhī im Kapitel: „Was über das Verschlafen des Gebets überliefert wurde“ und im Kapitel: „Was über den Mann überliefert wurde, der ein Gebet vergisst“, aus den Kapiteln über das Gebet. ʿĀriḍat al-Aḥwadhī 1/288-290. Und von al-Nasāʾī im Kapitel: „Über denjenigen, der ein Gebet vergisst“ und im Kapitel“, "indexTitle": "
صلَّاهَا يُعِيدُهَا؟ فقال: لا، بَلْ يُصَلِّيهَا في الجماعةِ إذا حضرَتْ، إذا كان لا يطْمَعُ أنْ يَقْضِىَ الفَوَائِتَ كُلَّهَا إلى آخِرِ وقتِ هذهِ الصلاةِ التي حَضَرَتْ، فإنْ طَمِعَ في ذلكَ قَضَى الفَوَائِتَ، ما لم يَخْشَ فوتَ وَقْتِ (٨) هذهِ الصلاةِ، ولا قَضَاءَ عليهِ إذا صَلَّى مَرَّةً. [وهذهِ الرِّوَايَةُ] (٩) اخْتِيَارُ أبي حَفْصٍ [العُكْبَرِىِّ. وَعَلَّلَ القاضِى هذِهِ الرِّوَايَةَ بأنَّ] (١٠) الوقتَ لا يَتَّسِعُ لقَضَاءِ [ما في] (١١) الذِّمَّةِ، وفعْلِ الحَاضِرَةِ، فسَقَطَ التَّرْتِيبُ، [لو فاتَتْه صلاةٌ وقد بَقِىَ من وقتِ الأُخْرَى قَدْرُ خمسِ ركعاتٍ، ولأنَّه لا بُدَّ مِن فِعْلِ الحاضِرَةِ قبلَ قضاءِ بعض الفوائِتِ، فجاز فِعْلُها في أوَّلِ وَقْتِها، ولأنَّ تأْخِيرَها إلى آخرِ وَقْتِها يُخِلُّ بفضيلةِ أوَّل الوقْتِ والجماعةِ، وفيه مَشَقَّةٌ، فإنَّه يتعذَّر مَعْرفةُ آخرِ الوقتِ في حقِّ أكْثرِ النَّاسِ] (١٢). [وقال ابن عَقِيل] (١٣): في تَقْدِيمِ الجماعةِ على الترتِيبِ روايتان (١٤)، ولعلَّهُ أشَارَ إلى هذِهِ الرِّوَايَةِ. [واحْتَّجَّ مَن ذهب إلى وُجوبِ التَّرْتيبِ مع ضِيقِ الوقتِ بعُمومِ قولهِ -صلى اللَّه عليه وسلم-: ] (١٥) "مَنْ نَامَ عَنْ صَلَاةٍ أَوْ نَسِيَها فَلْيُصَلِّها إذَا (١٦) ذَكَرَهَا" (١٧)
(٨) سقط من: م.(٩) في الأصل: "وهذا".(١٠) في الأصل: "لأن".(١١) سقط من: م.(١٢) في م: "وإن كان يمكنه القضاء والشروع في أداء الحاضرة، كذا ههنا. ويمكن أن تحمل هذه الرواية عل أنه قدم الجماعة على الترتيب مشروطا لضيق الوقت عن قضاء الفوائت جميعها".(١٣) في م: "وقد ذكر بعض أصحابنا أن".(١٤) في م: "روايتين".(١٥) في م: "فأما من ذهب إلى تقديم الترتيب بكل حال، فحجته قول النبي-صلى اللَّه عليه وسلم-".(١٦) في م: "متى".(١٧) أخرجه البخاري، في: باب من نسى صلاة فليصل إذا ذكرها، من كتاب المواقيت. صحيح البخاري ١/ ١٥٤، ١٥٥. ومسلم، في: باب قضاء الصلاة الفائتة واستحباب تعجيل قضائها، من كتاب المساجد. صحيح مسلم ١/ ٤٧١، ٤٧٧. وأبو داود، في: باب من نام عن صلاة أو نسيها، من كتاب الصلاة. سنن أبي داود ١/ ١٠٣. والترمذي، في: باب ما جاء في النوم عن الصلاة، وباب ما جاء في الرجل ينسى الصلاة، من أبواب الصلاة. عارضة الأحوذى ١/ ٢٨٨ - ٢٩٠. والنسائي، في: باب في من نسي صلاة، وباب في =