durch den Fall, dass er [versäumte Gebete erinnert; denn das, was auf das erste folgt, verrichtet er erst, nachdem er das erste verrichtet hat, also wenden wir die Analogie darauf an] (25). Falls nun gesagt wird: Der Prophet - Allah segne ihn und gebe ihm Frieden - sagte doch: „Es gibt kein Gebet für denjenigen, auf dem noch ein Gebet lastet.“ So sagen wir: Dieser Hadith hat keine Grundlage. Ibrāhīm al-Ḥarbī sagte: Aḥmad wurde gefragt nach dem Hadith des Propheten - Allah segne ihn und gebe ihm Frieden -: „Es gibt kein Gebet für denjenigen, auf dem noch ein Gebet lastet.“ Er antwortete: „Ich kenne diesen Wortlaut nicht.“ Ibrāhīm sagte: „Und ich habe dies auch nicht vom Propheten - Allah segne ihn und gebe ihm Frieden - gehört.“ Gemäß dieser Überlieferung beginnt er und holt die versäumten Gebete in der Reihenfolge nach, bis er fürchtet, dass die Zeit des aktuellen Gebets verstreicht, woraufhin er dieses verrichtet und dann zur Nachholung der versäumten Gebete zurückkehrt. Aḥmad hat dies ausdrücklich so dargelegt. Wenn nun eine Gemeinschaft für das aktuelle Gebet zusammenkommt, so sagte Aḥmad in einer Überlieferung von Abū Dāwūd über jemanden, der versäumte Gebete hat und den das Mittagsgebet erreicht, ohne dass er mit den Gebeten fertig geworden ist: Er verrichtet das Mittagsgebet mit dem Imam, rechnet es als eines der versäumten Gebete an und verrichtet das (eigentliche) Mittagsgebet am Ende seiner Zeit. [Er verrichtet kein vorgeschriebenes Gebet außer am Ende seiner Zeit, bis er die Gebete nachgeholt hat, die er noch zu verrichten hat. Wenn nun die Gemeinschaft für das Mittagsgebet zusammenkommt, während er noch das Nachmittagsgebet nachzuholen hat, ist es dann zulässig, das versäumte Nachmittagsgebet mit der Gemeinschaft zu verrichten, die das Mittagsgebet betet? Hierüber gibt es zwei Überlieferungen. Ibn ʿAqīl erwähnte] (26) bezüglich dessen, der ein versäumtes Gebet hat und fürchtet, das Gemeinschaftsgebet zu verpassen, zwei Überlieferungen; eine davon besagt, dass die Reihenfolge entfällt, weil zwei Pflichten aufeinandertreffen, [die Reihenfolge und die Gemeinschaft] (27), und es ist unvermeidlich, eine der beiden zu verpassen, weshalb er die Wahl zwischen beiden hat. [Was die Überlieferung betrifft, die wir bezüglich der Zulässigkeit erwähnten, das aktuelle Gebet vor die versäumten zu ziehen, wenn es viele sind, und zwar zu Beginn seiner Zeit, so verrichtet er das aktuelle Gebet mit der Gemeinschaft, wann immer sie zusammenkommt, und braucht es nicht zu wiederholen. Dies ist besser und richtiger, so Gott, der Erhabene, will] (28). (29) Die zweite (Überlieferung) besagt, dass die Reihenfolge nicht entfällt, weil sie gewichtiger ist als die Gemeinschaft, was dadurch bewiesen wird, dass sie eine Voraussetzung
(25) In M: „wenn er versäumte Gebete erinnert, so ist er im Moment zu nichts anderem verpflichtet als dem ersten, daher wenden wir auf den Fall, dass ein aktuelles Gebet – bei Furcht vor dessen Verstreichen – und ein versäumtes Gebet zusammentreffen, die Analogie an, aufgrund der Gewichtigkeit des aktuellen Gebets, wie wir dargelegt haben.“ (26) In M: „Falls er das Nachmittagsgebet noch schuldet und das Mittagsgebet als Gemeinschaftsgebet aufgerufen wird, so haben einige unserer Gefährten erwähnt.“ (27) Fehlt im Original. (28) Fehlt in M. (29) Von hier bis zu seiner Aussage: „...die Gebete nachgeholt hat, die er noch zu verrichten hat“ fehlt im Original.
بما إذا [ذكرَ فَوائِتَ، فإنَّ ما سوى الأُولَى لا يفْعَلُها حتى يفْعَلَ الأُولَى، فنَقِيسَ عليه] (٢٥). فإنْ قِيلَ: فقد قالَ النَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "لَا صَلَاةَ لِمَنْ عَلَيْهِ صَلَاةٌ". قُلْنَا: هذَا الحديثُ لا أصْلَ له. قالَ إبراهيمُ الحَرْبِىُّ: قِيلَ لِأحمدَ: حديثُ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "لَا صَلَاةَ لِمَنْ عَلَيْهِ صَلَاةٌ". فقال: لا أَعْرِفُ هذا اللَّفْظَ. قالَ إبراهِيمُ: وَلا سمعتُ بهذا عن النبيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-. فعلى هذه الرِّوَايَةِ، يَبْدَأُ فَيَقْضِى الفَوَائِتَ على التَّرْتِيبِ، حتى إذا خَافَ فَوْتَ الحَاضِرَةِ صلَّاهَا، ثم عادَ إلى قَضَاءِ الفوائِتِ. نَصَّ أحمدُ على هذا. فإنْ حَضَرَتْ جماعةٌ في صلاةِ الحاضِرَةِ، فقالَ أحمدُ، في رِوَايَةِ أبي داوُدَ، في مَن عليهِ صَلَواتٌ فائتَةٌ فأدْرَكَتْهُ الظهرُ، ولم يَفْرُغْ مِن الصَّلَواتِ: يُصَلِّى مع الإِمَامِ الظهرَ وَيَحْسُبُها مِن الفوائِتِ، ويُصَلِّى الظهرَ في آخِرِ الوقتِ، [ولا يُصَلِّى مكْتوبةً إلَّا في آخِرِ وَقْتِها حتى يقْضِىَ الذي عليه من الصَّلواتِ، فإنْ حضرتِ الجماعةُ في صلاةِ الظُّهْرِ وعليه عَصْرٌ، فهل يجوزُ أنْ يُصَلِّىَ العصرَ الفائتةَ مع الجماعة الذين يصلُّون الظُّهْرَ؟ على روايتَيْن. وذكر ابنُ عَقِيلٍ] (٢٦) في مَن عليه فائِتَةٌ، وخَشِىَ فَواتَ الجماعةِ، رِوَايَتَيْنِ؛ إحْدَاهما، يَسْقُطُ التَّرْتِيبُ لأنَّه اجْتَمَعَ وَاجِبَانِ، [التَّرْتِيبُ وَالجَمَاعَةُ] (٢٧)، ولا بُدَّ مِنْ تَفْوِيتِ أحَدِهما، فكان مُخَيَّرًا فيهما. [فأمَّا على الرِّوايةِ التي ذكرْناها، في جَوازِ تقْديمِ الحاضرةِ على الفَوائتِ، إذا كثُرتْ، في أوَّل وَقْتِها، فإنَّه يُصلِّى الحاضرةَ مع الجماعةِ متى حضرتْ، ولا يحتاجُ إلى إعادتِها. وهذا أحْسَنُ وأصحُّ، إنْ شاء اللَّه تعالى] (٢٨). (٢٩) والثَّانِيَةُ، لا يَسْقُطُ الترْتِيبُ؛ لأنَّهُ آكَدُ مِن الجَمَاعةِ بدَليلِ اشْتِرَاطِه
(٢٥) في م: "ذكرت فوائت فإنه لا يلزمه في الحال إلا الأولى، فنقيس عليه ما إذا اجتمعت حاضرة بحذف فوتها وفائتة، لتأكد الحاضرة بما بيناه".(٢٦) في م: "فإن كان عليه عصر وأقيمت صلاة الظهر، فقد ذكر بعض أصحابنا".(٢٧) سقط من الأصل.(٢٨) سقط من: م.(٢٩) من هنا إلى قوله: "يقضى التي عليه من الصلوات". سقط من: الأصل.