bis er nicht mehr daran zweifelt, dass er das nachgeholt hat, was er (48) verloren hat. (49) Er beschränkt sich auf das Nachholen der Pflichtgebete und verrichtet dazwischen weder freiwillige Gebete (Nawafil) noch deren Sunan; denn der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – versäumte am Tag des Grabens vier Gebete. Er befahl Bilal, die Iqama auszurufen, dann betete er das Mittagsgebet (Zuhr). Dann befahl er ihm, die Iqama auszurufen, und er betete das Nachmittagsgebet (Asr). Dann befahl er ihm, die Iqama auszurufen, und er betete das Abendgebet (Maghrib). Dann befahl er ihm, die Iqama auszurufen, und er betete das Nachtgebet (Isha) (50). Es wurde nicht erwähnt, dass er dazwischen ein Sunna-Gebet verrichtete, und weil das Pflichtgebet wichtiger ist, hat die Beschäftigung damit Vorrang, es sei denn, die Gebete sind nur wenige. Dann ist nichts dagegen einzuwenden, deren regelmäßige Sunan (Sunan al-Ratiba) nachzuholen, da der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – das Morgengebet (Fajr) versäumte und dessen Sunna davor nachholte (51).
Abschnitt (52): Wenn er ein Gebet eines Tages vergisst, ohne dessen spezifische Art zu kennen, wiederholt er das Gebet [aller Gebete des Tages] (53). Dies hat Aḥmad ausdrücklich festgelegt (54). Dies ist auch die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten; denn die Bestimmung des Gebets ist eine Bedingung für die Gültigkeit des Pflichtgebets, und dies ist (55) nur durch die Wiederholung aller Gebete (56) zu erreichen.
Abschnitt: Wenn er auf einer Reise an einem Ort schläft und nach Ablauf der Gebetszeit aufwacht, ist es für ihn empfehlenswert (57), den Ort zu wechseln und an einem anderen Ort zu beten. Aḥmad hat dies ausdrücklich festgelegt, aufgrund der Überlieferung von Abū Huraira, der sagte: Wir lagerten (auf einer Reise) mit dem Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm –, und wir wachten erst auf, als die Sonne aufging.
(48) In M eine Ergänzung: „schon/bereits“. (49) Von hier bis zu seinem Satz: „dann holte er deren Sunna davor nach“, fehlt in M. (50) Die Quellenangabe des Hadith wurde bereits auf Seite 336 aufgeführt. (51) Überliefert von Muslim, im: Kapitel über das Nachholen des versäumten Gebets und die Empfehlung, das Nachholen zu beschleunigen, aus dem Buch der Moscheen (Ṣaḥīḥ Muslim 1/471, 472); An-Nasā'ī, im: Kapitel darüber, wie man das versäumte Gebet nachholt, aus dem Buch der Zeiten (Al-Mujtabā 1/239, 240); und Imām Aḥmad in seinem Musnad (2/428, 429). (52) Fehlt in M. (53) In M: „eines Tages und einer Nacht“. (54) Fehlt in M. (55) In M: „zu diesem hier“. (56) In M: „der fünf, also obliegt es ihm“. (57) In M: „so ist das Empfehlenswerte“.