[die Pflichtleistung darin zu verrichten] (62) darin.
Abschnitt: Es ist empfehlenswert, die versäumten Gebete (Fawa'it) in der Gemeinschaft nachzuholen, denn der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – hat am Tag des Grabengrabens (Khandaq) vier Gebete versäumt und sie in der Gemeinschaft nachgeholt (63). Es gibt den Hadith von Abū Qatāda (64) und anderen, als der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – am Tag des Grabengrabens (Khandaq) das Morgengebet (Fajr) verschlief, er und seine Gefährten, und er betete es mit ihnen in der Gemeinschaft. Er ist nicht dazu verpflichtet, das Nachholen mehr als einmal vorzunehmen, sobald er aufwacht oder sich daran erinnert, denn vom Propheten – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – ist nicht überliefert, dass er es mehr als einmal nachholte. Er – Friede sei auf ihm – sagte: „Wer ein Gebet verschläft oder es vergisst, der soll es beten, wenn er sich daran erinnert“ (66). Er fügte dem nichts hinzu. Imrān ibn Husayn überlieferte: Wir zogen mit dem Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – und er hielt in der Morgendämmerung (Sahar) Rast mit uns, und wir wachten erst durch die Hitze der Sonne auf. Er sagte: Die Leute standen verwirrt und eilig auf, wegen dessen, was sie von ihrem Gebet versäumt hatten. Der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – sagte: „Steigt auf (die Reittiere).“ Wir stiegen auf und zogen weiter, bis die Sonne aufgegangen war. Dann stieg er ab und wir stiegen ab. Die Leute erledigten ihre Bedürfnisse und vollzogen die Gebetswaschung (Wudu). Er befahl Bilāl, den Gebetsruf (Adhan) auszurufen, dann betete er die zwei Rak'as des Morgengebets, und wir beteten. Dann befahl er ihm, die Iqama auszurufen, und er betete mit uns. Wir sagten: O Gesandter Allahs, beten wir dieses Gebet nicht zur (vorgesehenen) Zeit? Er sagte: „Nein, Allah verbietet euch den Zins (Riba) und nimmt ihn von euch an.“ Dies überlieferte al-Athram (67), und Aḥmad stützte sich darauf.
Abschnitt: Wer im Gebiet der Ungläubigen (Dar al-Harb) den Islam annimmt und dabei Gebete oder Fastentage versäumt hat, von deren Verpflichtung er nichts wusste, der muss sie nachholen. Dies vertrat auch al-Shāfi'ī. [Nach Abū Hanīfa] (68) ist er dazu nicht verpflichtet. Unsere Begründung ist, dass es
(62) Im Original: „die Pflichtleistung“. (63) Erwähnt auf Seite 336. (64) Erwähnt kurz zuvor. (65) In M: „stand auf“. (Dies ist eine) Verfälschung. (66) Erwähnt auf Seite 342. (67) Ebenso hat al-Bukhārī und Muslim Ähnliches überliefert, und dessen Quellenangabe wurde kurz zuvor erbracht. (68) Im Original: „Und Abū Hanīfa sagte“.