Kapitel (16): Es gelten [für das Gebet des Kindes dieselben Voraussetzungen, die für das Gebet eines Erwachsenen gelten] (17), [mit Ausnahme des Sichtschutzes (Sutra); denn] (18) die Aussage des Propheten – Allahs Segen und Friede seien auf ihm –: „Allah nimmt das Gebet einer menstruierenden Frau nicht an, außer mit einem Kopftuch (Khimār) (19)“, weist auf die Gültigkeit des Gebets von [anderen als ihr ohne Kopftuch] (20) hin.
203 – Rechtsfrage: Er sagte: (Und die Niederwerfungen des Koran sind vierzehn Niederwerfungen).
Es ist in der Rechtsschule bekannt, dass die festgesetzten (ʿAza'im) Niederwerfungen des Koran vierzehn sind, und dies ist die Meinung von Abū Ḥanīfa in einer der beiden Überlieferungen sowie von al-Schāfiʿī in einer seiner beiden Aussagen. [Von Abū Bakr, ʿUmar] (1), Ibn Masʿūd, ʿAmmār, Abū Huraira, Ibn ʿUmar, ʿUmar ibn ʿAbd al-ʿAzīz sowie einer Gruppe der Nachfolger (Tābiʿūn) und Isḥāq [wurde dies überliefert, was darauf hinweist; denn sie sagten: Im al-Mufassal gibt es drei Niederwerfungen. Von] (2) Aḥmad – möge Allah ihm gnädig sein – wurde eine weitere Überlieferung berichtet, dass es fünfzehn Niederwerfungen seien, darunter die Niederwerfung in der Sure Ṣād. Dies wurde auch von ʿUqba ibn ʿĀmir berichtet, und es ist die Meinung von Isḥāq, aufgrund dessen, was von ʿAmr ibn al-ʿĀṣ überliefert wurde, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – ihn fünfzehn Niederwerfungen lehrte, davon drei im al-Mufassal, und in der Sure al-Ḥadsch gibt es zwei Niederwerfungen. Dies überlieferten Abū Dāwūd und Ibn Mādscha (3). Mālik sagte in einer Überlieferung, und al-Schāfiʿī in einer Aussage: Die festgesetzten Niederwerfungen sind elf [Niederwerfungen, von denen keine aus dem al-Mufassal stammt] (4). Ibn ʿAbd al-Barr sagte: Dies ist die Meinung von Ibn ʿUmar, Ibn ʿAbbās, Saʿīd ibn al-Musayyab, Ibn Dschubair, al-Ḥasan, ʿIkrima, Mudschāhid, ʿAṭā'.
(16) Fehlt in: Im Original. (17) Im Original: „für die Gültigkeit seines Gebets das, was für das Gebet des Erwachsenen gilt“. (18) In M: „außer dass“. (19) Dies wurde bereits auf Seite 283 erwähnt. (20) In M: „einer Nicht-Menstruierenden ohne Kopftuch“. (1) In M: „Zu denen, von denen überliefert wurde, dass es im al-Mufassal drei Niederwerfungen gibt, gehören Abū Bakr und ʿAlī“. (2) In M: „Dies sagten auch al-Thaurī, al-Schāfiʿī, Abū Ḥanīfa und Isḥāq; und von [ihm wurde]... überliefert“. (3) Herausgegeben von Abū Dāwūd, im Kapitel: Unterteilung der Kapitel über die Niederwerfung und wie viele Niederwerfungen im Koran enthalten sind, aus dem Buch der Niederwerfung. Sunan Abī Dāwūd 1/324; und Ibn Mādscha, im Kapitel: Die Anzahl der Niederwerfungen, aus dem Buch der Verrichtung des Gebets. Sunan Ibn Mādscha 1/335. (4) Fehlt in: M.