Masʿūd überlieferte, dass der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – die Sure an-Nadschm rezitierte und darin eine Niederwerfung vollzog (12), und kein Einziger von den Leuten blieb zurück, ohne sich niederzuwerfen. [Dies überlieferten al-Buchārī, Muslim und Abū Dāwūd] (13). Abū Huraira trat erst in Medina zum Islam über [im siebten Jahr] (14), und dies hat Vorrang vor der Überlieferung von Ibn ʿAbbās, [wegen ihrer Authentizität und da sie eine Bestätigung darstellt] (15). [Die Aussage von Ibn ʿAbbās stellt eine Verneinung von etwas dar, bei dem er nicht zugegen war, denn er war zu Lebzeiten des Propheten – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – noch ein Kind und wusste nicht, was der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – tat] (16). Die Überlieferung von Abū ad-Dardāʾ [ist in ihrer Überlieferungskette schwach. Abū Dāwūd sagte] (17): Außerdem liegt darin kein Beweis, da es zulässig ist, dass die Niederwerfung (18) des Nicht-al-Mufassal elf [Niederwerfungen ausmacht, und darüber besteht zwischen uns kein Streit. Sodann zeigt das Unterlassen der Niederwerfung in beiden Überlieferungen, dass sie nicht verpflichtend ist, und seine Niederwerfung deutet darauf hin, dass sie als empfohlen (masnūn) gilt, sodass kein Widerspruch zwischen beiden besteht. Was die Überlieferung anbelangt, dass die Niederwerfungen fünfzehn an der Zahl seien, so beruht dies darauf, dass die Niederwerfung in der Sure Sād zu den verpflichtenden Niederwerfungen (ʿazāʾim as-sudschūd) gehört] (20). Es wurde von ʿUmar, seinem Sohn und ʿUthmān überliefert, dass sie sich darin niederwarfen, und dies ist die Meinung von al-Ḥasan, Mālik, ath-Thaurī, Isḥāq und den Anhängern der Lehrmeinung (aṣḥāb ar-raʾy). Und von Ibn ʿAbbās wurde überliefert, dass der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – sich darin niederwarf.
(12) In M: "darin". (13) Im Original: "übereinstimmend überliefert (muttafaq ʿalaihi)". Der Ḥadīth wurde herausgegeben von al-Buchārī, in: Kapitel über die Niederwerfung in [Sure] an-Nadschm, aus dem Buch der Niederwerfung, und in: Kapitel darüber, was der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – und seine Gefährten von den Götzendienern in Mekka erfuhren, aus dem Buch über die Vorzüge der Helfer (Anṣār). Ṣaḥīḥ al-Buchārī 2/50, 51, 5/57. Und Muslim, in: Kapitel über die Niederwerfung der Rezitation, aus dem Buch der Moscheen. Ṣaḥīḥ Muslim 1/405. Und Abū Dāwūd, in: Kapitel über denjenigen, der darin (in der Sure an-Nadschm) eine Niederwerfung sah, aus dem Buch der Niederwerfung. Sunan Abī Dāwūd 1/325. (14) Fehlt in: M. (15) In M: "da sie eine Bestätigung ist". (16) In M: "Sodann zeigt das Unterlassen der Niederwerfung, dass sie nicht verpflichtend ist, und die Niederwerfung zeigt, dass sie empfohlen (masnūn) ist, und es besteht kein Widerspruch zwischen ihnen." Kommt [hier] im Original vor. (17) In M: "Abū Dāwūd sagte: Ihre Überlieferungskette ist schwach". (18) In M: "seine Niederwerfung". (19) In M gibt es die Ergänzung: "sodass es zusammen mit den Niederwerfungen des al-Mufassal vierzehn wären". (20) In M: "Abschnitt: Nach der ersten Überlieferung ist sie keine [von den verpflichtenden Niederwerfungen]". (21) Von hier bis zu seiner Aussage: "Was von Abū Saʿīd überliefert wurde". In M kam vor: "Dies ist die Meinung von ʿAlqama und asch-Schāfiʿī. Und dies wurde von Ibn ʿAbbās und Ibn Masʿūd überliefert. Die zweite Überlieferung besagt, dass sie zu den verpflichtenden Niederwerfungen gehört. Dies ist die Meinung von al-Ḥasan, Mālik, al-Auzāʿī, Isḥāq und den Anhängern der Lehrmeinung, aufgrund des Ḥadīths von ʿAmr ibn al-ʿĀṣ. Es wurde von ʿUmar, seinem Sohn und ʿUthmān überliefert, dass sie sich darin niederwarfen. Abū Dāwūd überlieferte mit seiner Kette von Ibn = Abbās, dass der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – sich darin niederwarf. Und der Ḥadīth von Abū ad-Dardāʾ deutet darauf hin, dass er sich darin niederwarf. Unser Gegenbeweis ist das, was Abū Dāwūd von Abū Saʿīd überlieferte". Der Ḥadīth von ʿAmr ibn al-ʿĀṣ ging auf Seite 352 voraus.