Dies überlieferte Abū Dāwūd (22). Die korrekte Ansicht ist, dass es nicht zu den verpflichtenden Niederwerfungen (ʿazāʾim as-sudschūd) gehört. Dies ist die Meinung von ʿAlqama und asch-Schāfiʿī. Und es wurde von Ibn Masʿūd und Ibn ʿAbbās überliefert; aufgrund dessen, was von Abū Saʿīd überliefert wurde: Er sagte, der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – rezitierte [die Sure] Sād, während er auf der Kanzel (Minbar) stand, [und als er die Stelle der Niederwerfung erreichte] (23), stieg er herab und vollzog die Niederwerfung, und die Menschen vollzogen die Niederwerfung mit ihm. Als dann ein anderer Tag kam, rezitierte er sie, und als er die Stelle der Niederwerfung erreichte, bereiteten sich (24) die Menschen auf die Niederwerfung vor. Da sagte der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm –: „Es ist lediglich die Reue eines Propheten, doch ich sah, dass ihr euch auf die Niederwerfung vorbereitet habt.“ Da stieg er herab, vollzog die Niederwerfung und sie vollzogen sie ebenfalls. Dies überlieferte Abū Dāwūd (25). Und von Ibn ʿAbbās wurde überliefert, dass der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – die Niederwerfung in Sād vollzog und sagte: „Dāwūd vollzog sie als Reue, und wir vollziehen sie aus Dankbarkeit.“ Dies gab an-Nasāʾī heraus (26). [Abū Dāwūd überlieferte von] (27) Ibn ʿAbbās, dass er sagte: „Sād gehört nicht zu den verpflichtenden Niederwerfungen.“ Der erwähnte Ḥadīth (28) für die andere Überlieferung deutet darauf hin, dass der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – darin die Niederwerfung vollzog, somit [war seine Niederwerfung darin eine der Dankbarkeit] (29), so wie er es im Ḥadīth des Ibn ʿAbbās verdeutlichte.
204 – Rechtsfrage: Er sagte: (In [der Sure] al-Ḥadsch gibt es zwei [Niederwerfungen] (1)).
Dies vertraten auch asch-Schāfiʿī, Isḥāq, Abū Thaur und Ibn al-Mundhir. Zu denjenigen, die die Niederwerfung vollzogen, zählten
= ʿAbbās, dass der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – sich darin niederwarf. Und der Ḥadīth von Abū ad-Dardāʾ deutet darauf hin, dass er sich darin niederwarf. Unser Gegenbeweis ist das, was Abū Dāwūd von Abū Saʿīd überlieferte.“ Der Ḥadīth von ʿAmr ibn al-ʿĀṣ ging auf Seite 352 voraus. (22) In: Kapitel über die Niederwerfung in Sād, aus dem Buch der Niederwerfung. Sunan Abī Dāwūd 1/325. (23) Fehlt im: Original. (24) „Die Menschen bereiteten sich vor (taschazzanū)“: Sie sprangen auf, machten sich bereit und rüsteten sich dafür. (25) In: Kapitel über die Niederwerfung in Sād, aus dem Buch der Niederwerfung. Sunan Abī Dāwūd 1/326. (26) In: Kapitel über die Niederwerfung im Koran, die Niederwerfung in Sād, aus dem Buch der Eröffnung. al-Mudschtabā 2/123. (27) Im Original: „Und von“. Diese Aussage von Ibn ʿAbbās wurde von Abū Dāwūd im Rahmen des Ḥadīths herausgegeben, den wir in Fußnote 22 kommentierten. (28) In M: „die wir erwähnten“. (29) In M: „eine Niederwerfung der Dankbarkeit (sudschūd asch-schukr)“. (1) In M: „davon gibt es zwei Niederwerfungen“.