Was hat Gott mir an Gebet auferlegt? Er sagte: „Fünf Gebete“. Er sagte: „Habe ich andere Pflichten?“ Er sagte: „Nein, außer dass du freiwillige (taṭawwuʿ) verrichtest.“ Was den Vers betrifft, so tadelte Er sie für die Unterlassung der Niederwerfung, ohne dass sie deren Vorzüglichkeit oder deren Rechtmäßigkeit anerkennen würden. Ihre Analogie (qiyās) wird durch die Niederwerfung des Vergessens (sahw) entkräftet, denn sie ist ihrer Ansicht nach nicht verpflichtend.
Kapitel: Die Niederwerfung ist für den Rezitierenden und den Zuhörer empfohlen (sunna); wir kennen hierin keinen Meinungsunterschied. Die von uns überlieferten Überlieferungen haben darauf hingewiesen. Al-Buchārī, Muslim und Abū Dāwūd (11) haben von Ibn ʿUmar überliefert, dass er sagte: Der Gesandte Gottes - Gott segne ihn und gewähre ihm Frieden - las uns außerhalb des Gebets die Sure vor, und er warf sich nieder, und wir warfen uns mit ihm nieder, sodass einer von uns keinen Platz für die Stelle seiner Stirn finden konnte. Was den Zuhörer betrifft, der das Zuhören nicht beabsichtigt hat, so ist es für ihn nicht empfohlen. Dies wurde von ʿUthmān, Ibn ʿAbbās und ʿImrān [ibn al-Ḥuṣain, Gott habe Wohlgefallen an ihnen] (12) überliefert, und dies ist auch die Ansicht von Mālik. Die Anhänger der Vernunft (aṣḥāb ar-raʾy) sagten: Er muss sich niederwerfen. Ähnliches wurde von Ibn ʿUmar, an-Nachaʿī, Saʿīd ibn Ǧubair und Nāfiʿ überliefert.
= Und der Ḥadīth wurde von al-Buchārī in: „Kapitel über die Zakāt als Teil des Islams“, aus dem Buch des Glaubens; in: „Kapitel über die Pflicht des Fastens im Ramaḍān“, aus dem Buch des Fastens; in: „Kapitel darüber, wie man einen Nachfolger bestimmt“, aus dem Buch der Zeugnisse; und in: „Kapitel über die Zakāt und dass das Getrennte nicht zusammengelegt werden darf...“ usw., aus dem Buch der Kniffe (Ḥiyal), herausgegeben. Ṣaḥīḥ al-Buchārī 1/18, 3/31, 235, 9/29. Und von Muslim in: „Kapitel über die Darlegung der Gebete, die eine der Säulen des Islams sind“, aus dem Buch des Glaubens. Ṣaḥīḥ Muslim 1/40, 41. Und von Abū Dāwūd, am Anfang des Buches über das Gebet. Sunan Abī Dāwūd 1/93. Und von an-Nasāʾī in: „Kapitel darüber, wie viele (Gebete) am Tag und in der Nacht auferlegt wurden“, aus dem Buch des Gebets; in: „Kapitel über die Pflicht des Fastens“, aus dem Buch des Fastens; und in: „Kapitel über die Zakāt“, aus dem Buch des Glaubens. al-Muǧtabā 1/184, 4/97, 8/104. Und von Imām Mālik in: „Umfassendes Kapitel über die Ermutigung zum Gebet“, aus dem Buch der Gebetskürzung auf Reisen. al-Muwaṭṭaʾ 1/175. (11) Weggelassen aus dem Original. Der Ḥadīth wurde von al-Buchārī herausgegeben in: „Kapitel über jemanden, der sich für die Niederwerfung des Rezitierenden niederwirft“, „Kapitel über das Gedränge der Menschen, wenn der Imām die (Sure mit der) Niederwerfung liest“ und „Kapitel über jemanden, der aufgrund des Gedränges keinen Platz für die Niederwerfung findet“, aus dem Buch der Niederwerfung. Ṣaḥīḥ al-Buchārī 2/51-53. Und von Muslim in: „Kapitel über die Niederwerfung bei der Rezitation“, aus dem Buch der Gebetsstätten. Ṣaḥīḥ Muslim 1/405. Und von Abū Dāwūd in: „Kapitel über den Mann, der die Niederwerfung hört, während er reitet oder sich nicht im Gebet befindet“, aus dem Buch des Gebets. Sunan Abī Dāwūd 1/326. Und von Imām Aḥmad in: al-Musnad 2/17. (12) Weggelassen aus M.