Abschnitt: Und wenn er [die Niederwerfungs-Rezitation] (36) auf einem Reittier während der Reise liest, deutet (37) er die Niederwerfung an, in welche Richtung auch immer sein Gesicht gerichtet ist, [wie beim freiwilligen Gebet] (38). Dies taten ʿAlī, Saʿīd ibn Zaid, Ibn ʿUmar, Ibn az-Zubair, an-Nachaʿī und ʿAṭāʾ. Dies ist auch die Auffassung von Mālik, asch-Schāfiʿī und den Vertretern des vernunftbasierten Urteils, [und wir wissen von keinerlei Meinungsverschiedenheit darüber] (39). Abū Dāwūd überlieferte von Ibn ʿUmar, dass der Gesandte Gottes - Gott segne ihn und gewähre ihm Frieden - im Jahr der Eroberung eine Niederwerfungs-Rezitation las, woraufhin die Menschen alle niederfielen, darunter der Reiter und derjenige, der auf dem Boden niederkniete, bis der Reiter sogar auf seiner Hand niederfiel. [Und weil es sich um eine freiwillige Handlung handelt, gleicht sie dem übrigen freiwilligen Gottesdienst (40). Wenn er zu Fuß unterwegs ist, wirft er sich auf dem Boden nieder. Dies ist die Auffassung von Abū l-ʿĀliya, Abū Zurʿa, Ibn ʿUmar, Ibn Ǧarīr und den Vertretern des vernunftbasierten Urteils, aufgrund dessen, was wir an Hadith und Analogie (Qiyās) erwähnt haben. Al-Aswad ibn Yazīd, ʿAṭāʾ und Muǧāhid sagten: Er deutet sie an. Dies taten auch ʿAlqama und Abū ʿAbd ar-Raḥmān, [und gemäß dem, was] (41) Abū l-Ḥasan al-Āmidī über das Gebet des Fußgängers während des freiwilligen Gottesdienstes ausführte, deutet er darin die Niederwerfung an (42), [und die Niederwerfung auf dem Boden ist für ihn nicht zwingend, und es ist] (43) hier ähnlich.]
Abschnitt: Es ist verpönt (makrūh), die Niederwerfung abzukürzen, und zwar dadurch, dass man die Verse, die eine Niederwerfung enthalten, isoliert, sie liest und die Niederwerfung darin vollzieht. [Dies missbilligte auch asch-Schaʿbī] (44), an-Nachaʿī, al-Ḥasan (45) und Isḥāq, während an-Nuʿmān, sein Schüler Muḥammad und Abū Ṯaur (46) dies gestatteten. Es wurde gesagt: Die Abkürzung der Niederwerfung besteht darin, den Koran zu lesen, außer den Niederwerfungsversen, denn er lässt diese aus. Beides ist verpönt.
(36) In M: „war“. (37) In M: „es ist zulässig, dass er andeutet“. (38) Weggelassen aus dem Original. (39) Weggelassen aus M. (40) In M: „Und weil sie nicht über das freiwillige Gebet hinausgeht, welches auf dem Reittier vollzogen wird.“ (41) Im Original: „Er sagte“. (42) Weggelassen aus M. (43) Weggelassen aus M. (44) Im Original: „Dies sagten auch“. (45) Weggelassen aus M. (46) Der Text nach diesem bis zu seinen Worten „Beides ist verpönt“ ist in M weggelassen.