durch starken Wind in einer dunklen, kalten Nacht; [denn es wurde] (38) von Ibn ʿUmar überliefert, der sagte: Der Gesandte Gottes – Gott segne ihn und gewähre ihm Frieden – pflegte in der [kalten oder regnerischen Nacht auf der Reise] (39) rufen zu lassen: "Betet in euren Unterkünften". [Dies ist übereinstimmend überliefert. Und Ibn Mādscha hat es überliefert.] (40) [Und es wurde nicht gesagt: "auf der Reise" mit einer korrekten Überlieferungskette in beiden Fällen.] (41) Und es ist entschuldigt, (42) wer eine Reise beabsichtigt und fürchtet, seine Reisegruppe zu verpassen; [denn für ihn besteht ein Schaden. Ebenso entschuldigt ist in beiden Fällen derjenige, der fürchtet, dass ihn die Schläfrigkeit übermannt, bis er beide (Gebete) verpasst; so betet er allein und geht weg; denn der Mann, der mit Muʿādh betete, trennte sich von ihm, verließ die Gemeinschaft und betete allein aufgrund der langen Dauer des Gebets durch Muʿādh und aus Furcht vor Schläfrigkeit und Mühsal, und der Prophet – Gott segne ihn und gewähre ihm Frieden – missbilligte dies nicht, als er ihm davon berichtete (43). Entschuldigt beim Unterlassen des Gemeinschaftsgebets ist auch derjenige, der eine zu lange Dauer durch den Imam fürchtet; aufgrund dieses Berichts; denn wenn es zulässig ist, die Gemeinschaft zu verlassen, nachdem man in sie eingetreten ist, so ist das Unterlassen des Erscheinens dazu erst recht zulässig] (44). Die zweite Art: Die Furcht um sein Vermögen; aufgrund dessen (45), was wir über den Herrscher, Diebe und ihresgleichen erwähnt haben, oder wenn er fürchtet, dass sein Haus bestohlen wird.
(38) In M: "Denn Ibn Mādscha überlieferte von". (39) In M: "die regnerische Nacht oder die kalte Nacht". (40) In M: "Und seine Überlieferungskette ist korrekt. Auch Abū Dāwūd hat es in ähnlicher Form überliefert, und al-Bukhārī sowie Muslim sind sich einig, außer dass darin steht: "in der kalten oder regnerischen Nacht auf der Reise". Der Hadith wurde von al-Bukhārī in: Kapitel: Der Gebetsruf für den Reisenden, und Kapitel: Die Erlaubnis bei Regen und Krankheit, in seinen Unterkünften zu beten, aus dem Buch des Gebetsrufs überliefert. Ṣaḥīḥ al-Bukhārī 1/163, 170. Sowie Muslim in: Kapitel: Das Gebet in den Unterkünften bei Regen, aus dem Buch des Gebets der Reisenden. Ṣaḥīḥ Muslim 1/484. Und Abū Dāwūd in: Kapitel: Das Unterlassen des Gemeinschaftsgebets in einer kalten Nacht, aus dem Buch des Gebets. Sunan Abī Dāwūd 1/244. Und al-Nasāʾī in: Kapitel: Der Gebetsruf beim Unterlassen des Erscheinens zum Gemeinschaftsgebet in einer regnerischen Nacht, aus dem Buch des Gebetsrufs, und in: Kapitel: Der Entschuldigungsgrund beim Unterlassen des Gemeinschaftsgebets, aus dem Buch der Imamatsführung. al-Mudschtabā 2/13, 86. Und Ibn Mādscha in: Kapitel: Die Gemeinschaft in der regnerischen Nacht, aus dem Buch der Gebetsverrichtung. Sunan Ibn Mādscha 1/302. Und al-Dārimī in: Kapitel: Die Erlaubnis, die Gemeinschaft zu unterlassen, wenn es auf der Reise regnet, aus dem Buch des Gebets. Sunan al-Dārimī 1/292. Und Imam Mālik in: Kapitel: Der Gebetsruf auf der Reise und ohne Gebetswaschung, aus dem Buch des Gebetsrufs. al-Muwaṭṭaʾ 1/73. Und Imam Aḥmad in: al-Musnad 2/4, 10, 53, 63, 103. Er wird während der Frage 273 im dritten Teil erscheinen. (41) Aus M weggefallen. (42) In M ergänzt: "ebenfalls". (43) Dies ging bereits auf Seite 572 voraus. (44) Aus M weggefallen. (45) In M: "durch sein Ausgehen von dem, was".