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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 37

Übersetzung · DE

empfohlen (28), damit die Hitze nachlässt, der Schatten der Mauern zunimmt und der Weg zu den Gemeinschaftsgebeten häufiger wird. Wer nicht in der Gemeinschaft betet, hat keinen Grund für ein Hinauszögern. Der Qāḍī sagte im al-Jāmiʿ (29): Es gibt keinen Unterschied zwischen heißen Ländern und anderen, noch ob die Moschee von Menschen besucht wird oder nicht, denn Aḥmad, möge Gott Erbarmen mit ihm haben, pflegte es in seiner Moschee hinauszuzögern, obwohl sie nicht diese Eigenschaft hatte. Das Festhalten am offensichtlichen Wortlaut des Berichts ist vorzuziehen. Die Bedeutung des Ibrād ist das Hinauszögern, bis die Hitze nachlässt und der Schatten der Mauern zunimmt. Im Hadith von Abū Dharr heißt es, dass der Prophet, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, zum Muezzin (31) sagte: Zögere hinaus, bis wir den Schatten der Hügel sahen (32). Dies geschieht nur bei einer deutlichen Verzögerung, doch man zögert es nicht bis zum Ende seiner Zeit hinaus, sondern verrichtet es zu einer Zeit, in der, wenn man fertig ist, zwischen einem selbst und dem Ende der Zeit noch ein Spielraum bleibt. Ibn Masʿūd überlieferte: Das Maß des Gebets des Gesandten Gottes, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, betrug im Sommer drei Fuß und im Winter fünf bis sieben Fuß. Überliefert von Abū Dāwūd und al-Nasāʾī (35). Was das Freitagsgebet betrifft, so ist es Sunna, es zu jeder Zeit nach dem Zenit ohne Hinauszögern zu beschleunigen, denn Salama ibn al-Akwaʿ sagte: Wir verrichteten das Freitagsgebet mit dem Gesandten Gottes, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, wenn die Sonne ihren Zenit überschritten hatte. Übereinstimmend überliefert (36). Es hat uns nicht erreicht, dass er es hinauszögerte, sondern er pflegte es zu beschleunigen, bis Sahl ibn Saʿd sagte: Wir pflegten nicht

Anmerkungen

  • (28) In M: "ist mustahabb".
  • (29) Ibn Abī Yaʿlā mentioned among the works of his father, the Qāḍī Muḥammad b. al-Ḥusayn, "A Fragment of al-Jāmiʿ al-Kabīr", which contains the [laws of] Rituelle Reinheit, some of the [laws of] Gebet, marriage, dower, khulʿ, wedding feasts, and divorce, as well as "al-Jāmiʿ al-Ṣaghīr". Ṭabaqāt al-Ḥanābila 2/205, 206.
  • (30) In the original: "wa-lā yatrukūn" [and they do not leave], a corruption.
  • (31) Omitted from M.
  • (32) This is from the statement of Abū Dharr, and the takhrīj of the hadith was presented shortly before.
  • (33) Omitted from M.
  • (34) In the manuscripts: "nine". The correction is from Abū Dāwūd and al-Nasāʾī.
  • (35) Narrated by Abū Dāwūd, in: Chapter on the time of the Zhuhr Gebet. Sunan Abī Dāwūd 1/96. And al-Nasāʾī, in: Chapter on the last time for Zhuhr, from the Book of Times. al-Mujtabā 1/201.
  • (36) Narrated by al-Bukhārī, in: Chapter on the Expedition of al-Ḥudaybiyya, from the Book of Military Expeditions. Ṣaḥīḥ al-Bukhārī 5/159. And Muslim, in: Chapter on the Friday Gebet when the sun declines, from the Book of Friday. Ṣaḥīḥ Muslim 2/589. It was also narrated by al-Nasāʾī =
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