Kapitel: Was das Gebet ungültig macht, wenn man es absichtlich oder versehentlich unterlässt.
212 - Rechtsproblem: Er sagte: (Wer das Takbīrat al-Iḥrām [Eröffnungstakbir] unterlässt, oder das Rezitieren der Fātiḥa, sei es als Imam oder als Alleinbetender, oder das Verbeugen [Rukūʿ], oder das Aufrichten nach dem Verbeugen, oder die Niederwerfung [Sudschūd], oder das Aufrichten nach der Niederwerfung, oder den letzten Taschahhud, oder den Gruß [Salām], dessen Gebet ist ungültig, ob absichtlich oder versehentlich geschehen.)
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das im Gebet Gesetzliche in zwei Kategorien unterteilt wird: obligatorisch [wādschib] und empfohlen [masnūn]. Das Obligatorische ist zweierlei: Erstens, das, was weder [absichtlich noch versehentlich] (1) entfällt. Dies ist das, was al-Chiraqī in diesem Rechtsproblem erwähnte, und es besteht aus zehn Dingen: Das Takbīrat al-Iḥrām, das Rezitieren der Fātiḥa für den Imam und den Alleinbetenden, das Stehen, das Verbeugen bis zur inneren Ruhe [Ṭuma'nīna], [das Aufrichten daraus bis zur Ruhe, die Niederwerfung bis zur Ruhe, und das Aufrichten daraus zwischen den beiden Niederwerfungen bis zur Ruhe] (2); sowie der Taschahhud am Ende des Gebets, das Sitzen dafür, der Salām [Gruß] und die Einhaltung der Reihenfolge im Gebet gemäß dem, was wir erwähnt haben. Diese werden als Säulen [Arkān] des Gebets bezeichnet, die weder bei Absicht noch bei Versehen entfallen. Bezüglich der Verpflichtung einiger dieser Punkte gibt es Meinungsverschiedenheiten, die wir bereits an anderer Stelle erwähnt haben. Auf die [Verpflichtung der meisten von ihnen] (3) hat dasjenige hingewiesen, das (4)
(1) In M: "weder bei Absicht noch bei Versehen". (2) Aus dem Originaltext weggefallen. (3) In M: "deren Verpflichtung". (4) Aus M weggefallen. An dessen Stelle steht dort: "Abū Huraira über denjenigen, der sein Gebet fehlerhaft verrichtete. Denn der Prophet – Gott segne ihn und gewähre ihm Frieden – sagte zu ihm: 'Du hast nicht gebetet', und befahl ihm, das Gebet zu wiederholen. Als er ihn dann bat, ihn zu lehren, lehrte er ihn diese Handlungen. Dies beweist, dass man ohne diese nicht als betend gilt."