[ist das Gebet ungültig; denn es ist unmöglich, das Verbleibende des Gebets auf das Vergangene aufzubauen, wenn die Zeitspanne lang geworden ist] (15). Ist die Zeitspanne jedoch nicht lang geworden, [so baut man auf dem auf, was bereits vom Gebet vollzogen wurde] (16). Aḥmad hat dies in einer Überlieferung einer Gruppe von Gelehrten explizit festgelegt. Dies ist auch die Ansicht von al-Schāfiʿī, [und Ähnliches vertrat auch Mālik; bei der Beurteilung, ob eine Zeitspanne lang oder kurz ist, wird auf die Gewohnheit und das gesellschaftliche Übereinkommen (ʿUrf) zurückgegriffen] (17). Einige (18) unserer Gefährten [Hanbaliten] sagten: Wann immer er eine tragende Säule (Rukn) unterlässt und diese nicht nachholt, bevor er den Salām spricht, ist sein Gebet ungültig. [Al-Nachāʿī und al-Ḥasan sagten: Wer eine Niederwerfung (Sadschda) eines Gebets vergisst und sich während des Gebets daran erinnert, der holt sie nach, wann immer er sich daran erinnert. Wenn er dann sein Gebet beendet hat, vollzieht er die zwei Niederwerfungen wegen des Versehens (Sadschdatay al-Sahw)] (19). Von Machūl und Muḥammad ibn Aslam al-Ṭūsī (20) wird überliefert, dass ein Betender, der eine Niederwerfung oder eine Gebetsrakʿa vergisst, diese nachholt, wann immer er sich daran erinnert, und die zwei Niederwerfungen wegen des Versehens vollzieht. Von al-Auzāʿī wird über einen Mann berichtet, der eine Niederwerfung des Mittagsgebets vergaß und sich während des Nachmittagsgebets daran erinnerte: Er fährt mit seinem Gebet fort und holt sie nach, wenn er damit fertig ist. Unser Argument dafür, dass das Gebet bei einer kurzen Zeitspanne nicht ungültig wird, ist: Würde er eine Rakʿa oder mehr unterlassen und sich daran erinnern, bevor die Zeitspanne lang geworden ist, so holt er das nach, was er unterlassen hat, und sein Gebet wird konsensual (Idschmāʿ) nicht ungültig. Der Hadith von Dhū al-Yadain (21) beweist dies. Wenn er also nur eine einzige Säule (Rukn) unterlässt, dann ist es erst recht angebracht, dass das Gebet nicht ungültig wird; denn dies wiegt weniger schwer als das Unterlassen einer ganzen Rakʿa. Der Beweis dafür, dass das Gebet bei einer langen Zeitspanne ungültig wird, liegt darin, dass er die kontinuierliche Abfolge (Muwālāt) verletzt hat, wodurch sein Gebet nicht mehr gültig ist, so als hätte er sich erst am nächsten Tag daran erinnert. (22) Es gibt keine feste zeitliche Begrenzung für die Länge der Zeitspanne.
(15) In M: „Er beginnt das Gebet neu“. (16) In M: „Er baut darauf auf“. (17) Aus dem Originaltext weggefallen. Danach folgt in M ein Absatz, der korrigiert wiedergegeben wird, nachdem er [im Text] sagte: „...die Nähe oder Ferne der Zeitspanne wird dadurch begrenzt“. (18) In M: „Eine Gruppe von“. (19) Aus dem Originaltext weggefallen. (20) Abū al-Ḥasan Muḥammad ibn Aslam al-Ṭūsī, der Asket, Verfasser des „Musnad“ und der „Arbaʿīn“, verstarb im Jahr 242 n. H. al-ʿIbar 1/437, 438. (21) Dies kommt im Verlauf der Frage 214 im Kapitel über die zwei Niederwerfungen des Versehens zur Sprache. (22) Von hier bis zu seinem Ausspruch: „...die Nähe oder Ferne der Zeitspanne wird dadurch begrenzt“ ist aus M weggefallen.
[بطَلتِ الصلاةُ؛ لأنَّه لا يُمْكِنُ بناءُ ما بَقِىَ منها على ما مَضَى مع طُولِ الفَصْلِ] (١٥)، وإن لم يَطُلْ [الفَصْلُ بَنَى على ما مَضَى مِن صلاتِه] (١٦)، نَصَّ أحْمَدُ على هذا، في رِوَايةِ جَمَاعَةٍ. وبهذا قال الشَّافِعِيُّ، [ونَحْوَه قال مالِكٌ، ويُرْجَعُ في طُولِ الفَصْلِ وقِصَرِهِ إلى العَادَةِ والعُرْفِ] (١٧). وقال بعضُ (١٨) أصْحَابِنَا: متى تَرَكَ رُكْنًا فلم يُدْرِكْهُ حتَّى سَلَّمَ، بَطَلَتْ صَلَاتُه. [قال النَّخعِىُّ والحَسَنُ: من نَسِىَ سَجْدَةً من صَلَاةٍ، ثم ذَكَرَها في الصَّلَاةِ، سَجَدَها متى ذَكَرَها، فإذا قَضَى صَلَاتَه، سَجَدَ سَجْدَتَىِ السَّهْوِ] (١٩). وعن مَكْحُولٍ، ومُحَمَّدِ بنِ أَسْلَمَ الطُّوسِىّ (٢٠)، في المُصَلِّى يَنْسَى سَجْدَةً أو رَكْعَةً، يُصَلِّيها متى ما ذَكَرَها، ويَسْجُدُ سَجْدَتَىِ السَّهْوِ. وعن الأوْزَاعِىِّ، في رَجُلٍ نَسِىَ سَجْدَةً من صَلَاةِ الظُّهْرِ، فذَكَرَها في صَلَاةِ العَصْرِ، يَمْضِى في صَلَاِته، فإذا فَرَغَ سَجَدَها. ولَنا، على أنَّ الصَّلَاةَ لا تَبْطُلُ مع قُرْبِ الفَصْلِ، أنه لو تَرَكَ رَكْعةً أو أكْثَرَ، فَذَكَرَ قَبْلَ أن يَطُولَ الفَصْلُ، أتَى بما تَرَكَ، ولم تَبْطُلْ صَلَاتُه إجْماعًا. وقد دَلَّ عليه حَدِيثُ ذِى اليَدَيْنِ (٢١)، فإذا تَرَكَ رُكْنًا واحِدًا، فأوْلَى أن لا تَبْطُلَ الصَّلَاةُ؛ فإنَّه لا يَزِيدُ على تَرْكِ رَكْعَةٍ. والدَّلِيلُ على أن الصَّلَاةَ تَبْطُلُ بِتَطَاوُلِ الفَصْلِ، أنَّه أَخَلَّ بالمُوَالاةِ، فلم تَصِحَّ صَلَاتُه كما لو ذَكَرَ في يَوْمٍ ثَانٍ. (٢٢) ولا حَدَّ لِطُولِ الفَصْلِ،
(١٥) في م: "ابتدأ الصلاة".(١٦) في م: "بنى عليها".(١٧) سقط من: الأصل. وبعد هذا في م فقرة سترد معدلة بعد قوله: "فيحد قرب الفصل وبعده به".(١٨) في م: "جماعة من".(١٩) سقط من: الأصل.(٢٠) أبو الحسن محمد بن أسلم الطوسى الزاهد، صاحب "المسند" و"الأربعين"، توفى سنة اثنتين وأربعين ومائتين. العبر ١/ ٤٣٧، ٤٣٨.(٢١) يأتى في أثناء المسألة ٢١٤ في باب سجدتى السهو.(٢٢) من هنا إلى قوله: "قرب الفصل وبعده به". سقط من: م.