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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 384Abschnitt

Übersetzung · DE

Und der Maßstab dafür ist das gesellschaftliche Übereinkommen (ʿUrf). Dies ist die Ansicht einiger Anhänger al-Schāfiʿīs. Al-Khiraqī sagte bezüglich der Niederwerfung des Versehens: Er vollzieht sie, solange er sich in der Moschee befindet, da sie der Ort des Gebets ist; somit wird die Nähe oder Ferne der Zeitspanne dadurch begrenzt. [Einige Anhänger al-Schāfiʿīs sagten] (23): Eine lange Zeitspanne entspricht dem Ausmaß einer Rakʿa. Dies ist die von al-Schāfiʿī explizit dargelegte Auffassung. Einige von ihnen sagten: Es ist das Ausmaß des Gebets, in dem er die Säule (Rukn) vergaß (24). [Unser Argument dafür ist, dass] (25) es dafür im Gesetz (Scharīʿa) keine feste Begrenzung gibt, weshalb man auf den ʿUrf zurückgreift, [wie bei allem anderen, für das es keine feste Grenze gibt] (26).

Abschnitt: [Wenn das Unterlassene der Salām war, führt er nur diesen aus. War es der Taschahhud, so führt er diesen aus und spricht den Salām. War es etwas anderes als diese beiden, so bringt er eine vollständige Rakʿa hervor, spricht den Taschahhud, den Salām und vollzieht die Niederwerfung] (27) wegen des Versehens. Al-Schāfiʿī sagte: Er bringt nur die Säule (Rukn) und das, was ihr folgt, hervor. Die Erörterung dazu folgt im Kapitel über die Niederwerfung wegen des Versehens. Aḥmad, möge Allah ihm gnädig sein, sagte: [In einer Überlieferung von al-Athram] (28) bezüglich jemandes, der eine Niederwerfung der vierten Rakʿa vergaß, dann den Salām sprach und sprach: Wenn das Wort, das er sprach, zum Gebet gehörte, holt er eine Rakʿa nach und rechnet die letzte Rakʿa nicht an; denn diese wird nur durch ihre beiden Niederwerfungen vollendet. Da er die beiden Niederwerfungen nicht mit der Rakʿa vollzog und nach der einen Niederwerfung eine Handlung aufnahm, holt er eine Rakʿa nach, spricht dann den Taschahhud, den Salām und vollzieht die beiden Niederwerfungen wegen des Versehens. Wenn er etwas sprach, das nicht zum Gebet gehörte, beginnt er das Gebet von neuem. Abū ʿAbd Allāh sagte: Es wird behauptet, dass dies die Auffassung von Mālik war. Wahrscheinlich stützte sich Aḥmad, möge Allah ihm gnädig sein, auf den Hadith von Dhū al-Yadain und darauf, dass der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sprach und Abū Bakr und ʿUmar fragte: „Ist wahr, was Dhū al-Yadain sagt?“ Dann baute er auf dem auf, was bereits von seinem Gebet vergangen war.

Anmerkungen

(23) In M: „Die Anhänger al-Schāfiʿīs waren unterschiedlicher Auffassung; einige von ihnen sagten wie wir, andere sagten...". (24) In M folgt danach: „Und das, was wir sagten, ist korrekter“. (25) In M: „Denn er“. (26) In M: „Es ist nicht zulässig, eine Bestimmung durch willkürliche Entscheidung festzulegen“. (27) In M: „Und er ist verpflichtet, eine Rakʿa hervorzubringen, es sei denn, das Vergessene wäre der Taschahhud und der Salām, denn dann bringt er diesen hervor, spricht den Salām und vollzieht dann die Niederwerfung“. (28) Aus dem Originaltext weggefallen.

Arabisch (Quelle)

والمَرْجعُ في ذلك إلى العُرْف. وهذا قولُ بعضِ أصْحابِ الشَّافِعِيِّ. وقال الخِرَقِىُّ في سُجودِ السَّهْوِ: يسجُد ما كان في المسجدِ؛ لأنَّه مَحَلُّ الصلاةِ، فيُحَدَّ قُرْبُ الفصلِ وبُعْدُه به. [وقال بعضُ أصْحاب الشَّافِعِىِّ] (٢٣): الفصلُ الطويلُ قدرُ ركعة. وهو المنْصوصُ عن الشَّافِعِىِّ. وقال بعضُهم: قدْرُ الصلاةِ التي نَسِىَ الرُّكنَ فيها (٢٤). [ولَنا، أنَّه] (٢٥) لا حَدَّ له في الشَّرْعِ، فيُرْجَعُ فيه إلى العُرْفِ، [كسائِرِ ما لا حَدَّ له] (٢٦).

فصل: [ومتى كان المتْروكُ سلامًا أتَى به فحَسْبُ، وإن كان تَشَهُّدًا أتَى به وسلَّم، وإن كان غيرَهما أتَى برَكْعةٍ كاملةٍ، ويتشَهَّد ويُسَلِّم، ويسْجدُ] (٢٧) لِلسَّهْوِ. وقال الشَّافِعِىُّ: يَأْتِى بالرُّكنِ وما بعده لا غيرُ. ويَأْتِى الكَلَامُ على هذا في بابِ سُجُودِ السَّهْوِ. قال أحْمَدُ، رَحِمَهُ اللهُ. [في رِوَايةِ الأثْرَمِ] (٢٨)، فِيمَنْ نَسِىَ سَجْدَةً من الرَّكعَةِ الرَّابِعَةِ، ثم سَلَّمَ وتَكَلَّمَ: إذا كان الكَلَامُ الذي تَكَلَّم به من شَأْنِ الصَّلَاةِ، قَضَى رَكْعَةً، لا يَعْتَدُّ بالرَّكعَةِ الأخِيرَةِ؛ لأنَّها لا تَتِمّ إلَّا بِسَجْدَتَيْها، فلمَّا لم يَسْجُدْ مع الرَّكْعَةِ سَجْدَتَيْها، وأَخَذَ في عَمَلٍ بعد السَّجْدَةِ الواحِدَةِ، قَضَى رَكْعَةً، ثم تَشَهَّدَ وسَلَّمَ وسَجَدَ سَجْدَتَىِ السَّهْوِ. وإن تَكَلَّمَ بشَىْءٍ منْ غَيْر شَأْنِ الصَّلَاةِ، ابْتَدَأ الصَّلاةَ. قال أبو عبدِ اللَّه: وبهذا كان يقول مالِكٌ زَعَمُوا. ولعلَّ أحمدَ، رَحِمَه اللهُ، ذَهَبَ إلى حَدِيثِ ذى اليَدَيْنِ، وأنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- تَكَلَّمَ وسَأَلَ أبا بَكْرٍ وعُمَرَ: "أَحَقٌّ ما يَقُولُ ذُو اليَدَيْنِ؟ " ثم بَنَى على ما مَضَى من صَلَاتِه. وفى

Anmerkungen

(٢٣) في م: "واختلف أصحاب الشافعي، فقال بعضهم كقولنا. وقال بعضهم".(٢٤) في م بعد هذا: "والذي قلنا أصح".(٢٥) في م: "لأنه".(٢٦) في م: "ولا يجوز التقدير بالتحكم".(٢٧) في م: "ويلزمه أن يأتى بركعة، إلَّا أن يكون المنسى التشهد والسلام، فإنه يأتى به ويسلم، ثم يسجد".(٢٨) سقط من: الأصل.

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