Und weil es vom Gebet ablenkt, [wurde es als verpönt (makruh) eingestuft, wie das Betrachten eines Kleidungsstücks oder eines Khamisa-Gewandes]. Wenn es jedoch aufgrund einer Notwendigkeit geschieht, ist es nicht verpönt, gemäß der Überlieferung von Abu Dawud von Sahl ibn al-Hanzaliyya, der sagte: Zum Gebet wurde gerufen, und der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, begann zu beten, während er in Richtung des Bergtals (Shi'b) blickte. Abu Dawud sagte: Er hatte einen Reiter in das Bergtal entsandt, um Wache zu halten. Dies wurde von Abu Dawud überliefert. Von Ibn Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, wird überliefert, dass er sagte: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, blickte nach rechts und links, ohne seinen Nacken hinter seinen Rücken zu drehen. Dies wurde von an-Nasa'i überlieferte. Das Gebet wird durch das Umblicken nicht ungültig, es sei denn, man dreht sich mit dem gesamten Körper von der Gebetsrichtung (Qibla) weg oder kehrt der Qibla den Rücken zu. [Denn der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, tat dies, und dies ist die Meinung von Abu Thawr]. Ibn Abd al-Barr sagte: Die Mehrheit der Rechtsgelehrten ist der Ansicht, dass das Umblicken das Gebet nicht verdirbt, solange es geringfügig ist. Es ist verpönt (makruh), auf Dinge zu schauen, die einen ablenken, oder in einem Buch zu lesen, gemäß der Überlieferung von Aischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, die sagte: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, betete in einem Khamisa-Gewand, das Verzierungen hatte. Er sagte: "Die Verzierungen dieses Gewandes haben mich abgelenkt. Bringt es zu Abu Jahm ibn Hudhayfa und bringt mir stattdessen sein Anbijaniyya-Gewand." Dies wurde von al-Bukhari, Muslim und Abu Dawud überliefert. Und der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte...
(53) In M: "Es zu unterlassen, ist vorzuziehen". Al-Khamisa ist ein schwarzes Gewand mit Verzierungen an beiden Enden; es wird aus Khazz (Seidenmischgewebe) oder Wolle gefertigt. (54) Aus M weggefallen. (55) In: Kapitel über die Erlaubnis, während des Gebets zu schauen, aus dem Buch über das Gebet. Sunan Abi Dawud 1/210. (56) In: Kapitel über die Erlaubnis, im Gebet nach rechts und links zu blicken, aus dem Buch über die Zerstreutheit (Sahw). Al-Mudschtaba 3/9. Ebenso herausgegeben von al-Tirmidhi in: Kapitel über das, was über das Umblicken im Gebet erwähnt wurde, aus den Kapiteln über den Freitag. Aridat al-Ahwadhi 3/70, 71. Und Imam Ahmad im Musnad 1/275, 306. (57) Aus M weggefallen. (58) Das Verpöntsein (Karaha) des Blickens zum Himmel wurde in M bereits vor diesem Absatz erwähnt. (59) Dies ist ein grobes Gewand ohne Verzierungen. (60) Herausgegeben von al-Bukhari in: Kapitel über das Beten in einem Gewand mit Verzierungen und das Betrachten dieser Verzierungen, aus dem Buch über das Gebet; im Kapitel über das Umblicken im Gebet, aus dem Buch über den Adhan; und im Kapitel über Oberbekleidung und Khamisa-Gewänder, aus dem Buch über Kleidung. Sahih al-Bukhari 1/104, 105, 191, 7/190. Und von Muslim in: Kapitel über das Verpöntsein des Betens in einem Gewand mit Verzierungen, aus dem Buch über die Moscheen. Sahih Muslim 1/391. Und von Abu Dawud in: Kapitel über das Schauen im Gebet, aus dem Buch über das Gebet =