während des Gebets; denn Ibn al-Mundhir überlieferte von Ibn Mas'ud, dass er sagte: "Es gehört zur Unhöflichkeit (Jafa'), wenn ein Mann sich häufig über die Stirn streicht, bevor er das Gebet beendet hat." [Es wurde dies auch als marfu' (auf den Propheten zurückgeführt) überliefert.] (80) Al-Awza'i betrachtete dies als verpönt. Sa'id ibn Dschubayr sagte: "Es ist eine Form der Unhöflichkeit." [Al-Athram überlieferte] (80) von Ibn Abbas, dass er sagte: "Streiche dir nicht über die Stirn, puste nicht (auf die Gebetsstelle) und bewege nicht die Kieselsteine." Malik und die Anhänger der Lehrmeinung (Ashab ar-Ra'y) erlaubten dies. Ahmad betrachtete das Fächeln [im Gebet] (80) als verpönt, außer bei großer Beklemmung. Dies vertrat auch Ishaq. 'Ata', Abu 'Abd ar-Rahman, Muslim ibn Yasar und Malik betrachteten es als verpönt. Ibn Sirin, Mudschahid, al-Hasan [und 'Anbasa ibn Sa'id] (81) erlaubten es jedoch. [Es ist zudem verpönt, im Gebet zu schwanken. Denn es] (82) wurde von an-Naddschad mit seinem Isnad vom Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, überliefert, dass er sagte: "Wenn einer von euch in seinem Gebet steht, so soll er seine Glieder zur Ruhe bringen und nicht schwanken wie die Juden." Das Gebet wird [durch all dies nicht ungültig, außer bei Handlungen, die als aktives Tun gelten, wie unnützes Spiel oder das Knacken der Finger, wenn dies häufig und nacheinander geschieht, denn das macht das Gebet ungültig.] (83)
Abschnitt: Es ist unbedenklich, die Verse (während des Gebets) zu zählen. Ahmad äußerte sich zurückhaltend zum Zählen der Tasbih-Formeln. Abu Bakr sagte: "Es ist unbedenklich, da es die gleiche Bedeutung hat wie das Zählen der Verse." Dies ist die Meinung von Ibn Abi Mulayka (84), Tawus, [Yahya ibn Waththab, al-Hasan, an-Nacha'i, Sa'id ibn Dschubayr,] (85) Ibn Sirin,
(80) Fehlt im Original. (81) In (M): "Und 'Aischa bint Sa'd". Ibn Hadschar hat Biografien vieler Personen unter dem Namen "'Anbasa ibn Sa'id" verfasst. Siehe: "Tahdhib at-Tahdhib" 8/155 ff. Was 'Aischa bint Sa'd betrifft, so ist sie die Tochter von Sa'd ibn Abi Waqqas, eine vertrauenswürdige Gelehrte aus Medina; sie starb im Jahr 117 n.H. "Tahdhib at-Tahdhib" 12/436. (82) Fehlt im Original. (83) Im Original: "durch etwas davon, außer wenn es sich um eine große, aufeinanderfolgende Handlung handelt, durch die das Gebet ungültig wird". (84) Abu Bakr 'Abd Allah ibn 'Ubayd Allah ibn Abi Mulayka at-Taymi al-Makki, er war Richter für Ibn az-Zubayr und dessen Muezzin, er starb im Jahr 117 n.H. "Tahdhib at-Tahdhib" 5/306, 307. (85) Fehlt in (M).