von seiner Erleichterung erlebt, dass es mir lieber ist, wenn ich [mit meinem Reittier] (117) mitgehe, als dass es zu seinem gewohnten Platz zurückkehrt und es mir dadurch schwerfällt. al-Buchārī überlieferte ihn (118). [Und wenn die Handlung in etwas derartigem aufeinanderfolgend viel wird, macht sie das Gebet ungültig, es sei denn, es geschieht aus einer Notwendigkeit heraus] (119).
(117) Verwischung im Manuskript, wir haben dies aus dem "Sahih al-Buchari" ergänzt. (118) In: Kapitel darüber, wenn sich ein Reittier während des Gebets losreißt, aus dem Buch über das Handeln im Gebet. "Sahih al-Buchari" 2/81, 82. (119) In (M): "Das Gebet wird durch all dies nicht ungültig, es sei denn, es geschieht aufeinanderfolgend und in großer Häufigkeit, wie das zuvor Genannte. Und Allah weiß es am besten." Bis hierhin endet der erste Teil der Originalkopie, und danach befindet sich eine Lücke, die wir mit der Kopie Nr. 23 (Hanbali-Fiqh), aufbewahrt in der Ägyptischen Nationalbibliothek, ergänzt haben.