„...so soll er forschen, was dem Richtigen am nächsten kommt“ (13). Und in einem Wortlaut: „So soll er forschen, was er für richtig hält.“ Alle diese wurden von Muslim überliefert (14). In einem Wortlaut, den Abu Dawud (15) überlieferte, heißt es: „Wenn du dich im Gebet befindest und du hinsichtlich drei oder vier zweifelst, und deine überwiegende Vermutung bei vier liegt, so sprichst du das Glaubensbekenntnis (Tashahhud), dann vollziehst du zwei Niederwerfungen, während du sitzt.“ [Und wir haben dies nur auf den Imam und nicht auf] (16) den Einzelbeter bezogen, weil der Imam jemanden hat, der ihn aufmerksam macht und ihn erinnert, wenn er das Richtige verfehlt, sodass er [nach dem handelt] (17), was für ihn am offensichtlichsten ist. Wenn er dann das Richtige trifft, bestätigen ihn die Ma'mun (hinter ihm Betenden), wodurch ihm die Richtigkeit seiner eigenen Einschätzung bestätigt wird. Und wenn er sich irrt, so preisen sie Allah (tasbih), woraufhin er zu ihnen zurückkehrt, sodass ihm [in beiden Fällen] (18) das Richtige zuteilwird. Dies ist beim Einzelbeter nicht der Fall, da er niemanden hat, der ihn erinnert; daher baut er auf der Gewissheit (Yaqin) auf, damit ihm die Vollendung seines Gebets zuteilwird und er sich nicht darin täuscht. Dies ist die Bedeutung der Aussage des Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm): „Es gibt keine Täuschung im Gebet“ (19). Darauf werden der Hadith von Abu Sa'id und Abd al-Rahman ibn Awf auf den Einzelbeter und der Hadith von Ibn Mas'ud auf den Imam bezogen, um zwischen den Überlieferungen zu sammeln und sie in Einklang zu bringen. Wenn beim Imam beide Möglichkeiten gleichwertig sind, baut er ebenfalls auf der Gewissheit auf. Gemäß der zweiten Überlieferung werden der Hadith von Abu Sa'id und Abd al-Rahman auf denjenigen bezogen, der keine Vermutung hat, und der Hadith von Ibn Mas'ud auf denjenigen, der eine Vermutung hat. Was die Aussage der Anhänger der Meinung (Ahl al-Ra'y) betrifft, so widerspricht sie der feststehenden Sunna des Gesandten Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm). Und Abu Huraira hat überliefert, dass
(13) Im Original: „So soll er die Annäherung daran an das Richtige vollenden.“ (14) Siehe das vorangegangene Kapitel in Sahih Muslim 1/400, 401. (15) In: Kapitel „Wer sagt, dass man das Gebet gemäß seiner überwiegenden Vermutung vollenden soll“, aus dem Buch des Gebets. Sunan Abi Dawud 1/236. Ebenfalls herausgegeben von Imam Ahmad im Musnad 1/429. (16) An dieser Stelle in (M): „Darauf wird der Hadith von Abu Sa'id auf denjenigen bezogen, bei dem beide Möglichkeiten gleichwertig sind und der keine Vermutung hat. Und der Hadith von Ibn Mas'ud auf denjenigen, der eine Meinung und Vermutung hat und gemäß seiner Vermutung handelt, um zwischen den beiden Hadithen zu sammeln und nach beiden zu handeln, was vorzuziehen ist. Und weil die Vermutung im Gesetz (Scharia) ein Beweis ist, ist es verpflichtend, ihr zu folgen, wie wenn die Richtung der Qibla für jemanden unklar ist. Al-Khiraqi wählte die Unterscheidung zwischen dem Imam und dem Einzelbeter; er legte fest, dass der Imam auf der Vermutung aufbaut und der Einzelbeter auf der Gewissheit aufbaut. Dies ist das Offensichtliche in der Rechtsschule, überliefert von Ahmad durch al-Athram und andere. Das Bekannte bei Ahmad ist das Bauen auf der Gewissheit in Bezug auf...“ (17) In (M): „So soll er handeln“. (18) In (M): „so soll er machen“. (19) In (M): „das Gebet“.
["فَلْيَتَحَرَّ أقْرَبَ ذَلِكَ لِلصَّوَابِ] (١٣) ". وفى لَفْظٍ: "فَلْيَتَحَرَّ الَّذِى يَرَى أنَّهُ الصَّوَابُ". رَوَاها كُلَّها مُسْلِمٌ. (١٤) وفى لَفْظٍ رَوَاهُ أبو داودَ، (١٥) قال: "إذا كُنْتَ في صَلَاةٍ، فَشَكَكْتَ في ثَلَاثٍ أو أَرْبَعٍ، وأَكْثَرُ ظَنِّكَ على أَرْبَعٍ، تَشَهَّدْتَ، ثُمَّ سَجَدْتَ سَجْدَتَيْنِ وأَنْتَ جَالِسٌ". [وإنما حمَلْنا هذا على الإِمامِ دونَ] (١٦) المُنْفَرِدِ، لأنَّ الإِمامَ له مَنْ يُنَبِّهُه ويُذَكِّرُهُ إذا أخْطَأ الصَّوابَ، فيعملُ (١٧) بالأظْهَرِ عندَه، فإن أصابَ أَقَرَّهُ المَأمُومُون، فيَتَأَكَّدُ عِنْدَه صوابُ نَفْسِه، وإن أَخْطَأَ سَبَّحُوا به، فَرَجَع إليهم، فيحصُلُ (١٨) له الصَّوَابُ على كِلْتَا الحالَتَيْن، وليس كذلك المُنْفَرِدُ، إذْ ليس له من يُذَكِّرُه، فَيَبْنِى على اليَقِينِ، لِيَحْصُلَ له إتْمامُ صَلَاتِه، ولا يكونُ مَغْرُورًا بها، وهو مَعْنَى قولِه -صلى اللَّه عليه وسلم-: "لا غِرَارَ في صَلَاةٍ (١٩) ". وعلى هذا يُحْمَلُ حَدِيثُ أبي سعيدٍ وعبد الرحمنِ بنِ عَوْفٍ على المُنْفَرِدِ, وحديثُ ابنِ مسعودٍ على الإِمامِ، جَمْعًا بين الأخْبارِ، وَتَوْفِيقًا بينها. فإن اسْتَوَى الأَمْرَانِ عندَ الإِمامِ، بَنَى على اليَقِينِ أيضًا. وعلى الرِّوَايةِ الثَّانِيَةِ يُحْمَلُ حَدِيثُ أبي سعيدٍ وعبدِ الرحمنِ علَى مَن لا ظَنَّ له، وحَدِيثُ ابْنِ مسعودٍ على مَن له ظَنٌّ. فأمَّا قَوْلُ أصْحَابِ الرَّأْىِ فيُخالِفُ السُّنَّةَ الثَّابِتَةَ عن رسولِ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم-، وقد رَوَى أبو هُرَيْرَةَ أنَّ
(١٣) في الأصل: "فليتم أقرب ذلك إلى الصواب".(١٤) انظر الباب السابق في صحيح مسلم ١/ ٤٠٠، ٤٠١.(١٥) في: باب من قال يتم على أكبر ظنه، من كتاب الصلاة. سنن أبي داود ١/ ٢٣٦. كما أخرجه الإِمام أحمد، في: المسند ١/ ٤٢٩.(١٦) مكان هذا في م: "فعلى هذا يحمل حديث أبي سعيد على من استوى عنده الأمران، فلم يكن له ظن. وحديث ابن مسعود على من له رأى وظن يعمل بظنه، جمعا بين الحديثين وعملا بهما، فيكون أولى، ولأن الظن دليل في الشرع، فوجب اتباعه، كما لو اشتبهت عليه القبلة. واختار الخرقى التفريق بين الإمام والمنفرد، فجعل الإمام يبنى على الظن، والمنفرد يبنى على اليقين، وهو الظاهر في المذهب، نقله عن أحمد الأثرم وغيره. والمشهور عن أحمد البناء على اليقين في حق".(١٧) في م: "فليعمل".(١٨) في م: "فيجعل".(١٩) في م: "الصلاة".