["so soll er das anstreben, was davon dem Richtigen am nächsten kommt] (13)." Und in einem Wortlaut: "So soll er das anstreben, was er als das Richtige ansieht." Muslim überlieferte sie alle. (14) Und in einem Wortlaut, den Abū Dāwūd überlieferte (15), sagte er: "Wenn du in einem Gebet bist und zweifelst, ob es drei oder vier (Gebetseinheiten) sind, und deine überwiegende Vermutung bei vier liegt, sprichst du die Bezeugungsformel (Taschahhud), dann wirfst du dich zweimal nieder, während du sitzt." [Und wir haben dies nur auf den Imam bezogen und nicht auf] (16) den Einzelbetenden, weil der Imam jemanden hat, der ihn darauf aufmerksam macht und ihn erinnert, wenn er das Richtige verfehlt. So handelt er (17) nach dem, was ihm am offensichtlichsten erscheint. Wenn er richtig liegt, bestätigen ihn die Mitbetenden, sodass sich für ihn die Richtigkeit seiner selbst bekräftigt. Und wenn er einen Fehler macht, sprechen sie die Lobpreisung (Tasbih) für ihn, sodass er zu ihnen zurückkehrt. Somit erlangt er (18) in beiden Fällen das Richtige. Dies ist beim Einzelbetenden nicht der Fall, da er niemanden hat, der ihn erinnert. Daher baut er auf der Gewissheit auf, damit er die Vervollständigung seines Gebets erlangt und nicht darüber getäuscht wird. Und dies ist die Bedeutung seiner Aussage - Friede und Segen Gottes seien auf ihm -: "Es gibt keine Täuschung (Ghirar) in einem Gebet (19)." Und hierauf wird der Hadith von Abū Saʿīd und ʿAbd al-Raḥmān ibn ʿAwf auf den Einzelbetenden bezogen, und der Hadith von Ibn Masʿūd auf den Imam, als Vereinbarung zwischen den Berichten und um sie in Einklang zu bringen. Wenn beide Angelegenheiten für den Imam gleichwertig sind, baut er ebenfalls auf der Gewissheit auf. Und gemäß der zweiten Überlieferung wird der Hadith von Abū Saʿīd und ʿAbd al-Raḥmān auf denjenigen bezogen, der keine Vermutung hat, und der Hadith von Ibn Masʿūd auf denjenigen, der eine Vermutung hat. Was jedoch die Aussage der Anhänger der Meinung betrifft, so widerspricht sie der feststehenden Sunna des Gesandten Gottes - Friede und Segen Gottes seien auf ihm -. Und Abū Huraira überlieferte, dass
(13) Im Original: „So soll er die Annäherung daran an das Richtige vollenden.“ (14) Siehe das vorangegangene Kapitel in Sahih Muslim 1/400, 401. (15) In: Kapitel „Wer sagt, dass man das Gebet gemäß seiner überwiegenden Vermutung vollenden soll“, aus dem Buch des Gebets. Sunan Abi Dawud 1/236. Ebenfalls herausgegeben von Imam Ahmad im Musnad 1/429. (16) An dieser Stelle in (M): „Darauf wird der Hadith von Abu Sa'id auf denjenigen bezogen, bei dem beide Möglichkeiten gleichwertig sind und der keine Vermutung hat. Und der Hadith von Ibn Mas'ud auf denjenigen, der eine Meinung und Vermutung hat und gemäß seiner Vermutung handelt, um zwischen den beiden Hadithen zu sammeln und nach beiden zu handeln, was vorzuziehen ist. Und weil die Vermutung im Gesetz (Scharia) ein Beweis ist, ist es verpflichtend, ihr zu folgen, wie wenn die Richtung der Qibla für jemanden unklar ist. Al-Khiraqi wählte die Unterscheidung zwischen dem Imam und dem Einzelbeter; er legte fest, dass der Imam auf der Vermutung aufbaut und der Einzelbeter auf der Gewissheit aufbaut. Dies ist das Offensichtliche in der Rechtsschule, überliefert von Ahmad durch al-Athram und andere. Das Bekannte bei Ahmad ist das Bauen auf der Gewissheit in Bezug auf...“ (17) In (M): „So soll er handeln“. (18) In (M): „so soll er machen“. (19) In (M): „das Gebet“.