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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 410Abschnitt

Übersetzung · DE

Der Gesandte Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: „Wenn einer von euch aufsteht und betet, kommt der Satan zu ihm und bringt seine Gebetsangelegenheit durcheinander (20), sodass er nicht mehr weiß, wie viel er gebetet hat. Wenn dies einem von euch widerfährt, so soll er zwei Niederwerfungen im Sitzen vollziehen.“ Übereinstimmend überliefert (21). Dies gilt, weil er im Gebet zweifelte, es aber dadurch nicht ungültig machte, so als ob dies bei ihm wiederholt aufträte. Seine Aussage (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm): „Es gibt keine Täuschung (Ghirar)“, bedeutet: „Es gibt keinen Abzug (an Minderung) von seinem Gebet.“ Es ist auch möglich, dass er meinte, dass er nicht aus dem Gebet austreten soll, während er [im Zweifel über] (22) dessen Vollständigkeit ist. Wer auf der Gewissheit aufbaut, bleibt nicht im Zweifel über dessen Vollständigkeit, und ebenso derjenige, der auf seiner überwiegenden Vermutung aufbaut und die Ma'mun (hinter ihm Betenden) ihm zustimmen oder ihn auf seinen Fehler hinweisen; so besteht bei ihm kein Zweifel mehr.

Abschnitt: Wann immer für ihn beide Möglichkeiten gleichwertig sind, baut er auf der Gewissheit auf, egal ob er Imam oder Einzelbeter ist. Er vollzieht den Rest seines Gebets und führt die Niederwerfung wegen Vergesslichkeit (Sujud al-Sahw) vor dem Friedensgruß aus, denn das Prinzip ist das Bauen auf der Gewissheit. Die Erlaubnis, davon beim Imam abzuweichen, besteht nur aufgrund des Gegenbeweises durch die überwiegende Vermutung; wenn diese nicht vorhanden ist, muss zum Prinzip zurückgekehrt werden.

Abschnitt: Wenn der Imam vergesslich ist und eine Handlung an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle vollzieht, müssen ihn die hinter ihm Betenden darauf aufmerksam machen. Wenn es Männer sind, preisen sie Allah (Tasbih), und wenn es Frauen sind, klatschen sie mit den Handflächen auf den Handrücken der anderen. Dies ist die Auffassung von al-Shafi'i. Malik sagte: Der Tasbih gilt sowohl für Männer als auch für Frauen, aufgrund der Aussage des Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm): „Wem etwas in seinem Gebet zustößt, der soll sagen: Subhan Allah (Gepriesen sei Allah).“ Übereinstimmend überliefert (23). Es wurde überliefert...

Anmerkungen

(20) Labasa 'alayhi: Er brachte seine Gebetsangelegenheit durcheinander. (21) Herausgegeben von al-Bukhari in: Kapitel „Über Vergesslichkeit bei Pflicht- und freiwilligen Gebeten“, aus dem Buch der Vergesslichkeit. Sahih al-Bukhari 2/87. Und Muslim in: Kapitel „Über Vergesslichkeit im Gebet und die Niederwerfung dafür“, aus dem Buch der Moscheen. Sahih Muslim 1/398. Ebenso herausgegeben von Abu Dawud in: Kapitel „Wer sagt, dass man das Gebet gemäß seiner überwiegenden Vermutung vollenden soll“, aus dem Buch des Gebets. Sunan Abi Dawud 1/237. Und al-Tirmidhi in: Kapitel „Was darüber überliefert wurde, wenn ein Mann betet und über eine Vermehrung oder Verminderung zweifelt“, aus den Kapiteln über das Gebet. Aridat al-Ahwadhi 2/187, 188. Und al-Nasa'i in: Kapitel „Das Forschen (al-Tahalli)“, aus dem Buch der Vergesslichkeit. al-Mujtaba 3/26. Und Imam Malik in: Kapitel „Das Handeln bei Vergesslichkeit“, aus dem Buch der Vergesslichkeit. al-Muwatta 1/100. Und Imam Ahmad im Musnad 2/241, 273, 284. (22) In (M): „im Zweifel über“. (23) Herausgegeben von al-Bukhari in: Kapitel „Wer eintrat, um den Menschen vorzubeten...“ usw., aus dem Buch des Gebetsrufs (Adhan), und in: Kapitel „Das Heben der Hände im Gebet bei einer Angelegenheit, die eintritt“, aus dem Buch des Handelns im Gebet, und in: Kapitel „Gesten im Gebet“, aus dem Buch der Vergesslichkeit, =

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