Nach Abu Hanifa macht die Mahnung an einen Menschen durch Tasbih, den Koran oder Gesten das Gebet ungültig, da dies eine Ansprache an eine menschliche Person darstellt. Abu Gatafan berichtete von Abu Huraira, dass der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: „Wer im Gebet mit seiner Hand eine Geste macht, die verstanden oder begriffen wird, hat das Gebet unterbrochen.“ (24) Wir aber stützen uns auf das, was Abu Huraira berichtete, der sagte: „Der Gesandte Allahs sagte: ‚Der Tasbih gilt für die Männer und das Klatschen für die Frauen.‘“ Von Sahl ibn Sa'd wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: „Wenn euch in eurem Gebet etwas zustößt, so sollen die Männer den Tasbih verrichten und die Frauen klatschen.“ Beide wurden übereinstimmend überliefert (25). Abdullah ibn Umar berichtete: „Ich sagte zu Bilal: ‚Wie hat der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) auf sie geantwortet, als sie ihn während des Gebets grüßten?‘ Er sagte: ‚Er machte eine Geste mit seiner Hand.‘“ (26)
= Und in: Kapitel „Über das Schlichten zwischen Menschen“, aus dem Buch des Vergleichs. Sahih al-Bukhari 1/174, 175, 2/83, 84, 88, 89, 3/239. Und Muslim in: Kapitel „Wenn die Gemeinde jemanden zum Vorbeter ernennt...“ usw., aus dem Buch des Gebets. Sahih Muslim 1/316, 317. Ebenso herausgegeben von Abu Dawud in: Kapitel „Das Klatschen im Gebet“, aus dem Buch des Gebets. Sunan Abi Dawud 1/216. Und al-Nasa'i in: Kapitel „Wenn ein Untertan vortritt, dann der Herrscher kommt, soll er zurücktreten“, und Kapitel „Die Einsetzung eines Stellvertreters durch den Imam, wenn er weg ist“, aus dem Buch der Imame, und in: Kapitel „Das Heben der Hände, das Lobpreisen Allahs und das Preisen Seiner Größe im Gebet“, aus dem Buch der Vergesslichkeit, und in: Kapitel „Das Kommen des Richters zu seinen Untertanen zur Schlichtung zwischen ihnen“, aus dem Buch der Richter. al-Mujtaba 2/60, 61, 64, 65, 3/4, 5, 8/213. Und al-Darimi in: Kapitel „Der Tasbih für Männer und das Klatschen für Frauen“, aus dem Buch des Gebets. Sunan al-Darimi 1/317. Und Imam Malik in: Kapitel „Das Umschauen und Klatschen im Bedarfsfall“, aus dem Buch der Reise. al-Muwatta 1/163, 164. Und Imam Ahmad im Musnad 5/330, 332, 333. (24) Herausgegeben von Abu Dawud in: Kapitel „Gesten im Gebet“, aus dem Buch des Gebets. Sunan Abi Dawud 1/216, 217. Sein Wortlaut ist: „Wer im Gebet eine Geste mit der Hand macht, die von ihm verstanden wird, der soll das Gebet wiederholen.“ (25) Der erste (Hadith) wurde herausgegeben von al-Bukhari in: Kapitel „Das Klatschen für Frauen“, aus dem Buch des Handelns im Gebet. Sahih al-Bukhari 2/79, 80. Und Muslim in: Kapitel „Der Tasbih des Mannes und das Klatschen der Frau, wenn ihnen im Gebet etwas zustößt“. Sahih Muslim 1/319. Ebenso herausgegeben von Abu Dawud in: Kapitel „Das Klatschen im Gebet“ und „Gesten im Gebet“, aus dem Buch des Gebets. Sunan Abi Dawud 1/215-217. Und al-Tirmidhi in: Kapitel „Was darüber überliefert wurde, dass der Tasbih für Männer und das Klatschen für Frauen ist“, aus den Kapiteln über das Gebet. Aridat al-Ahwadhi 2/164. Und al-Nasa'i in: Kapitel „Das Klatschen im Gebet“ und „Der Tasbih im Gebet“, aus dem Buch der Vergesslichkeit. al-Mujtaba 3/11. Und Ibn Maja in: Kapitel „Der Tasbih für Männer im Gebet und das Klatschen für Frauen“, aus dem Buch der Verrichtung des Gebets. Sunan Ibn Maja 1/329. Und al-Darimi in: Kapitel „Der Tasbih für Männer und das Klatschen für Frauen“, aus dem Buch des Gebets. Sunan al-Darimi 1/317. Und Imam Ahmad im Musnad 2/241, 261, 317, 376, 432, 440, 473, 479, 492, 507, 529. Und der zweite (Hadith) wurde herausgegeben von al-Bukhari in: Kapitel „Der Imam kommt zu einem Volk und schlichtet zwischen ihnen“, aus dem Buch der Rechtsurteile. Sahih al-Bukhari =