Es ist ihnen auferlegt, ihn abzuwarten, falls sein Vergessen in einer Hinzufügung bestand, die er vollzieht; wenn sie sich von ihm trennen und den Taslim vollziehen, so ist ihr Gebet gültig. Dies ist die Auswahl von al-Khallal. Die zweite [Überlieferung besagt]: Sie folgen ihm im Aufstehen, aufgrund von Istihsan (Billigung). Die dritte [Überlieferung besagt]: Sie folgen ihm nicht und vollziehen den Taslim nicht vor ihm, sondern warten auf ihn, damit er zusammen mit ihnen den Taslim vollzieht. Dies ist die Auswahl von Ibn Hamid. Die erste [Ansicht] ist vorzuziehen, da der Imam sich im Irrtum befindet, wenn er ihre Nachahmung unterlässt, und es nicht erlaubt ist, ihm in den Fehler zu folgen.
Zweiter Zustand: Wenn sie ihm aus Unwissenheit über die Unzulässigkeit dessen folgen, so ist ihr Gebet gültig, da die Gefährten des Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) ihm bei der Beendigung des Gebets (Taslim) in der Überlieferung von Dhu al-Yadain folgten sowie in der fünften [Gebetseinheit] in der Überlieferung von Ibn Mas'ud, ohne dass ihr Gebet dadurch ungültig wurde. Al-Athram überlieferte mit seinem Isnad von al-Zubair, dass er das Nachmittagsgebet (Asr) betete, und als er den Taslim vollzog, sagte ein Mann aus dem Volk zu ihm (35): „O Abu Abd Allah, du hast drei Rak'at gebetet.“ Er fragte: „Ist es so?“, und sie antworteten: „Ja.“ Da kehrte er zurück, betete eine [weitere] Rak'a und vollzog dann zwei Niederwerfungen. Und von Ibrahim [wird berichtet, dass er] sagte: „Alqama betete mit uns das Mittagsgebet (Zuhr) mit fünf [Rak'at]. Als er den Taslim vollzog, sagte das Volk: ‚O Abu Shibl, du hast fünf gebetet.‘ Er sagte: ‚Nein, das habe ich nicht getan.‘ Sie sagten: ‚Doch.‘ Er sagte: ‚Ich befand mich am Rand der Leute und war noch ein Junge, da sagte ich: Doch, du hast fünf gebetet.‘ Er sagte zu mir: ‚O Einäugiger, du sagst das auch?‘ Ich sagte: ‚Ja.‘ Da vollzog er zwei Niederwerfungen.“ Sie befahlen den Leuten, die hinter ihm waren, nicht, das Gebet zu wiederholen. Dies beweist, dass ihr Gebet durch ihre Nachahmung nicht ungültig wurde. Wenn der Imam nach seiner überwiegenden Vermutung handelt und die Ma'mumin Tasbih verrichten, woraufhin er zu ihnen zurückkehrt, so ist seine Niederwerfung vor dem Taslim wegen dessen, was er an Hinzufügung im Gebet aus Versehen getan hat.
Al-Athram sagte: „Ich hörte Abu Abd Allah fragen über einen Mann, der sich in der ersten Rak'a des Morgengebets (Fajr) hinsetzte, woraufhin sie Tasbih verrichteten und er aufstand: Wann vollzieht er die Niederwerfung des Vergessens (Sahw)?“ Er antwortete: „Vor dem Taslim.“
Abschnitt: Wenn nur ein Einzelner Tasbih für den Imam verrichtet, kehrt er nicht zu dessen Aussage zurück, es sei denn, er ist der Überzeugung, dass er die Wahrheit sagt, sodass er nach seiner überwiegenden Vermutung handelt und nicht nach dessen Tasbih, weil der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) die Aussage von Dhu al-Yadain nicht allein akzeptierte. Wenn (36) Fasiq-Leute (Gottlose/Sünder) Tasbih für ihn verrichten, kehrt er nicht zu ihrer Aussage zurück, da ihre Aussage nicht akzeptiert wird in...
(35) In der Originalvorlage ausgelassen. (36) In Handschrift M ausgelassen.
يَلْزَمُهم انْتِظَارُه، إن كان نِسْيَانُه في زِيَادَةٍ يَأْتِى بها، وإن فارَقُوه وسَلَّمُوا صَحَّتْ صَلَاتُهم. وهذا اخْتِيَارُ الخَلَّالِ. والثَّانِيَةُ، يُتَابِعُونَه في القِيَامِ، اسْتِحْسَانًا. والثَّالِثَةُ، لا يُتَابِعُونَه، ولا يُسَلِّمُونَ قَبْلَه، لكن يَنْتَظِرُونَه لِيُسَلِّمَ بهم. وهو اخْتِيَارُ ابنِ حامِدٍ. والأوَّلُ أوْلَى؛ لأنَّ الإِمامَ مُخْطِىءٌ في تَرْكِ مُتَابَعَتِهم، فلا يجوزُ اتِّبَاعُه على الخَطَإِ. الحالُ الثَّانِى: إنْ تَابَعُوه جَهْلًا بِتَحْرِيمِ ذلك، فإنَّ صَلَاتَهُم صَحِيحَةٌ؛ لأنَّ أصْحابَ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- تَابعُوه في التَّسْلِيم في حَدِيثِ ذِى اليَدَيْنِ، وفي الخامِسَةِ في حَدِيثِ ابْنِ مَسْعُودٍ، فلم تَبْطُلْ صَلَاتُهُم. ورَوَى الأَثْرَمُ بإسْنادِهِ عن الزُّبَيْرِ، أنَّه صَلَّى صَلَاةَ العَصْرِ، فلمّا سَلَّمَ قال له (٣٥) رَجُلٌ من القَوْمِ: يا أبا عَبْدِ اللهِ إنّك صَلَّيْتَ رَكَعَاتٍ ثَلَاثًا. قال: أكذاكَ؟ قالوا: نعم. فرَجَعَ فَصَلَّى رَكْعةً، ثم سَجَدَ سَجْدَتَيْنِ. وعن إبراهيمَ، قال: صَلَّى بنا عَلْقَمَةُ الظُّهْرَ خَمْسًا، فلما سَلَّم قال القَوْمُ: يا أبا شِبْل، قد صَلَّيْتَ خَمْسًا. قال: كَلَّا، ما فَعَلْتُ. قالوا: بَلَى. قال: وكُنْتُ في نَاحِيَةِ القَوْمِ وأنا غُلَامٌ، فقلتُ: بَلَى قد صَلَّيْتَ خَمْسًا. قال لي: يا أعْوَرُ، وأنْتَ تَقُولُ ذلك أيضًا؟ قلتُ: نعم. فسَجَدَ سَجْدَتَيْنِ. فلم يَأْمُرُوا من وَرَاءَهم بالإِعَادَةِ. فَدَلَّ على أن صَلَاتَهم لم تَبْطُلْ بِمُتَابَعَتِهِم. ومتى عَمِلَ الإِمَامُ بِغَالِبِ ظَنِّه، فَسَبَّحَ به المأْمُومُون، فرجعَ إليهم، فإنَّ سُجُودَه قبل السَّلَامِ لِمَا فعله من الزِّيَادَةِ في الصَّلَاةِ سَهْوًا. قال الأثْرَمُ: سَمِعْتُ أبا عَبْدِ اللَّه يُسْألُ، عن رَجُلٍ جَلَسَ في الرَّكْعَةِ الأُولَى من الفَجْرِ، فَسَبَّحُوا به، فقامَ، متى يَسْجُدُ لِلسَّهْوِ؟ فقال: قبْلَ السَّلامِ.
فصل: فإن سَبَّحَ بالإِمَامِ واحِدٌ لم يَرْجِعْ إلى قَوْلِه، إلَّا أن يَغْلِبَ على ظَنِّه صِدْقُه، فيعملَ بغَالِبِ ظَنِّه، لا بِتَسْبِيحِه؛ لأنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- لم يَقْبَلْ قولَ ذِى اليَدَيْنِ وحده، فإن سَبَّحَ به (٣٦) فُسَّاقٌ لم يَرْجِعْ إلى قَوْلِهِم؛ لأنَّ قَوْلَهم غيرُ مَقْبُولٍ في
(٣٥) سقط من: الأصل.(٣٦) سقط من: م.