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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 417Abschnitt

Übersetzung · DE

..., 'Ammar, Ibn 'Abbas, Ibn al-Zubair, Anas, al-Hasan, al-Nakha'i und Ibn Abi Laila, aufgrund des Hadith von Dhu al-Yadain und des Hadith von Ibn Mas'ud bezüglich der Ermessensentscheidung. Thauban berichtete, dass der Gesandte Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: „Für jedes Versehen gibt es zwei Niederwerfungen nach dem Taslim.“ Dies überlieferte Sa'id. Und von 'Abd Allah bin Ja'far, der sagte: Der Gesandte Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: „Wer in seinem Gebet zweifelt, der soll zwei Niederwerfungen vollziehen, nachdem er den Taslim vollzogen hat.“ Beide wurden von Abu Dawud überliefert (10). Unser Argument ist, dass vom Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) in authentischen (11), übereinstimmend überlieferten Hadithen sowohl die Niederwerfung vor als auch nach dem Taslim belegt ist. In dem, was wir erwähnt haben, liegt ein Handeln nach allen Hadithen und eine Zusammenführung zwischen ihnen, ohne einen von ihnen zu verwerfen; dies ist verpflichtend, wann immer es möglich ist. Denn die Nachricht des Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) ist ein Beweis, zu dem man zurückkehren und nach dem man handeln muss, und sie darf nur zugunsten eines gleichwertigen oder stärkeren Gegenbeweises aufgegeben werden. Es gibt in seiner Niederwerfung nach oder vor dem Taslim in einem bestimmten Fall nichts, was seine Niederwerfung in einem anderen Fall an einer anderen Stelle ausschließen würde. Die Erwähnung einer Abrogation (Naskh) des Hadith von Dhu al-Yadain hat keine Grundlage, denn die beiden Überlieferer davon, Abu Huraira und 'Imran bin Husain, traten erst spät zum Islam über (ihre Hidschra war spät). Das Wort von al-Zuhri ist ein Mursal-Hadith und erfordert keine Abrogation; denn es ist (12) zulässig, dass das Letzte der beiden Dinge seine Niederwerfung vor dem Taslim war, da das Versehen in einem späteren Fall auftrat, für den die Niederwerfung vor dem Taslim vorgesehen ist. Den Hadith von Thauban überliefert (13) Isma'il bin 'Ayyasch, und in seiner Überlieferung von den Leuten des Hidschaz gibt es eine Schwäche. Im Hadith von Ibn Ja'far ist Ibn Abi Laila enthalten, und er ist schwach. Al-Athram sagte: Keiner von beiden ist gesichert.

Kapitel: Zur Erläuterung der Angelegenheiten, die al-Khiraqi in diesem Punkt erwähnt hat:

Anmerkungen

(10) Der erste wurde bereits auf Seite 388 erwähnt, der zweite im Kapitel „Wer sagt: Nach dem Taslim (d.h. der Niederwerfung wegen Versehens)“ aus dem Gebetsbuch. Sunan Abi Dawud 1/237. (11) In M: „authentisch“. (12) In M mit dem Zusatz: „nicht“. (13) In M: „sein Überlieferer“.

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