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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 427Abschnitt

Übersetzung · DE

Und weil der Grundsatz die Nicht-Verpflichtung der Niederwerfung ist. Die zweite Unterart ist, dass man darin ein Gedenken (Dhikr) oder ein Bittgebet (Du'a) vorbringt, das die Scharia darin nicht vorgesehen hat, wie etwa das Sprechen von: "Amin, Herr der Welten" oder das Sprechen beim Takbir: "Allah ist am größten, [sehr] groß" (Allahu akbar kabiran) und Ähnliches. Hierfür ist die Niederwerfung nicht vorgeschrieben, denn es wurde vom Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) überliefert, dass er einen Mann im Gebet sagen hörte: "Lob sei Allah, ein reichliches, gutes und gesegnetes Lob, so wie es unser Herr liebt und mit dem Er zufrieden ist" (57). Er wies ihn jedoch nicht an, die Niederwerfung zu vollziehen.

Abschnitt: Wenn er [an einer Stelle für den Tashahhud] (58) so lange sitzt, wie die Sitzpause (Jalsat al-Istiraha) dauert, sagte al-Qadi: Es obliegt ihm die Niederwerfung, unabhängig davon, ob wir sagen, dass die Sitzpause Sunna ist oder nicht; denn er beabsichtigte mit seinem Sitzen nicht diese [Pause], sondern etwas anderes, daher war es ein Versehen. Es ist möglich, dass sie ihm nicht obliegt; denn es ist eine Handlung, deren absichtliche Vollziehung (59) sein Gebet nicht ungültig (60) machen würde, daher vollzieht er für das Versehen keine Niederwerfung, wie bei einer geringfügigen Handlung, die nicht zu den Gebetshandlungen gehört.

Abschnitt: Seine Aussage: "Oder er laut liest an einer Stelle, an der leise gelesen werden muss, oder leise liest an einer Stelle, an der laut gelesen werden muss." Die Zusammenfassung hierzu ist, dass das laute und leise Lesen an den dafür vorgesehenen Stellen zu den Sunan des Gebets gehört und das Gebet durch deren absichtliche Unterlassung nicht ungültig wird. Wenn man dies jedoch aus Versehen unterlässt, ist dann die Niederwerfung wegen des Versehens dafür vorgeschrieben? Hierzu gibt es von Ahmad zwei Überlieferungen: Die erste besagt: Sie ist nicht vorgeschrieben. Al-Hasan, 'Ata', Salim, Mujahid, al-Qasim, al-Sha'bi und al-Hakim sagten: Es trifft ihn keine Niederwerfung wegen des Versehens. Anas las im Zuhr- und 'Asr-Gebet laut und vollzog die Niederwerfung nicht; ebenso 'Alqama und al-Aswad. Dies ist die Lehrmeinung von al-Awza'i und al-Shafi'i; denn es ist eine Sunna, daher ist die Niederwerfung für deren Unterlassung nicht vorgeschrieben, so wie beim Heben der Hände. Die zweite [Überlieferung] besagt: Sie ist vorgeschrieben. Dies ist die Lehrmeinung

Anmerkungen

(57) Herausgegeben von al-Tirmidhi im "Kapitel darüber, was über denjenigen überliefert wurde, der im Gebet niest" aus dem "Buch des Gebets", 'Aridat al-Ahwadhi 2/193, 194. Und al-Nasa'i im "Kapitel über das, was der Ma'mum sagt, wenn er hinter dem Imam niest" aus dem "Buch der Eröffnung des Gebets", al-Mujtaba 2/112. (58) In der Handschrift M: "für den Tashahhud an einer anderen als der vorgesehenen Stelle". (59) Im Original: "'amdahu" (absichtliche Vollziehung). (60) In der Handschrift M gibt es die Hinzufügung: "bihi" (dadurch).

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