sowie al-Zuhri, al-Nakha'i, Malik, al-Laith, al-Shafi'i, Ishaq und Abu Thaur. Abu Hanifa sagte: Wenn er sich daran erinnert, bevor er die Niederwerfung vollzogen hat, soll er sich zum Tashahhud hinsetzen. Wenn er sich erst nach der Niederwerfung daran erinnert und nach der vierten [Rak'a] bereits für die Dauer des Tashahhud gesessen hatte, ist sein Gebet gültig, und er füge zu der zusätzlichen [Rak'a] eine weitere hinzu, damit diese als freiwilliges Gebet (Nafila) gilt. Wenn er jedoch in der vierten [Rak'a] nicht gesessen hatte, ist seine Pflicht nicht erfüllt, sein Gebet wurde zu einem freiwilligen Gebet, und er muss das Gebet wiederholen. Ähnliches sagte Hammad ibn Abi Sulaiman. Qatada und al-Auza'i sagten über jemanden, der das Maghrib-Gebet mit vier [Rak'at] gebetet hat: Er füge eine weitere hinzu, sodass die zwei Rak'at als freiwilliges Gebet gelten; dies aufgrund des Wortes des Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) im Hadith von Abu Sa'id über jemanden, der zwei Niederwerfungen vollzog: „Wenn sein Gebet vollständig war, so sind die [zusätzliche] Rak'a und die zwei Niederwerfungen freiwillig.“ Überliefert von Abu Dawud und Ibn Maja (66). In einer Überlieferung heißt es: „Wenn er fünf [Rak'at] gebetet hat, so vervollständigen diese sein Gebet.“ Überliefert von Muslim (66). Unsere Position stützt sich darauf, was 'Abd Allah ibn Mas'ud überlieferte: Er sagte: Der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) betete mit uns fünf [Rak'at]. Als er sich abwandte, tuschelten die Leute untereinander, worauf er fragte: „Was ist mit euch?“ Sie sagten: O Gesandter Allahs, wurde etwas zum Gebet hinzugefügt? Er antwortete: „Nein.“ Sie sagten: Du hast fünf [Rak'at] gebetet. Er wandte sich ab, vollzog dann zwei Niederwerfungen, sprach dann den Salam und sagte: „Ich bin nur ein Mensch; ich vergesse, wie auch ihr vergesst. Wenn einer von euch vergisst, so soll er zwei Niederwerfungen vollziehen.“ In einer Überlieferung sagte er: „Ich bin nur ein Mensch wie ihr; ich erinnere mich, wie ihr euch erinnert, und ich vergesse, wie ihr vergesst.“ Dann vollzog er die zwei Niederwerfungen wegen des Versehens. In einer Überlieferung sagte er: „Wenn ein Mann etwas hinzufügt oder weglässt, so soll er zwei Niederwerfungen vollziehen.“ [Dies alles überlieferte] (67) Muslim (68). Es ist offenkundig, dass der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) nach der vierten [Rak'a] nicht gesessen hatte, denn dies wurde nicht überliefert, und weil er zur fünften aufstand, in der Annahme, er stünde von der dritten auf, und sein Gebet wurde dadurch nicht ungültig, und er fügte der fünften keine weitere hinzu.
(66) Bereits auf Seite 407 erwähnt. (67) In der Handschrift M: „Überliefert von allen“. Das in der Vorlage und in A Festgehaltene ist das, was hier steht. (68) Im „Kapitel über das Versehen im Gebet und die Niederwerfung dafür“, aus dem „Buch der Moscheen“. Sahih Muslim 1/401, 402. Siehe auch: Was al-Bukhari herausgegeben hat im „Kapitel über das, was bezüglich der Qibla überliefert wurde, und wer die Wiederholung nicht für notwendig hält für jemanden, der aus Versehen in eine andere Richtung als die Qibla gebetet hat“, aus dem „Buch des Gebets“; und im „Buch: Wenn er fünf [Rak'at] gebetet hat“, aus dem „Buch des Versehens“; und im „Kapitel über das, was bezüglich der Zulässigkeit der Nachricht eines einzelnen vertrauenswürdigen Überlieferers beim Gebetsruf, Gebet, Fasten, bei Pflichten und Rechtsurteilen überliefert wurde“, aus dem „Buch der Einzelüberlieferungen (Ahad)“. Sahih al-Bukhari 1/111, 2/85, 9/107. Und Abu Dawud im „Kapitel über das Versehen im Gebet und die Niederwerfung dafür“, aus dem „Buch des Gebets“. Sunan Abi Dawud = 1/235. Und al-Nasa'i im „Kapitel über das Suchen nach Gewissheit (Tahaffi)“ und „Kapitel über das, was jemand tut, der fünf [Rak'at] gebetet hat“, aus dem „Buch des Versehens“. Al-Mujtaba 3/24, 26, 27. Und Ibn Maja im „Kapitel über das Versehen im Gebet“ und „Kapitel über jemanden, der das Zuhr-Gebet aus Versehen fünfmal gebetet hat“, aus dem „Buch zur Verrichtung des Gebets“. Sunan Ibn Maja 1/380. Und Imam Ahmad im „Musnad“ 1/448, 463, 465.